Der Bundespräsident hat den 46-jährigen Vorsitzenden Richter am Oberlandesgericht Dresden Volker Sander zum Richter am Bundesgerichtshof ernannt. Er wurde dem für Rechtsstreitigkeiten aus dem Gebiet des Gesellschaftsrechts und für Teilbereiche des Kapitalmarktrechts zuständigen II. Zivilsenat zugewiesen.
Nach Abschluss seiner juristischen Ausbildung und einer vorübergehenden Zulassung als Rechtsanwalt trat Volker Sander im Juli 1998 in den höheren Justizdienst des Freistaats Sachsen ein. Im Anschluss an Tätigkeiten bei der Staatsanwaltschaft Dresden und dem Amtsgericht Leipzig war er von Januar 2000 bis August 2002 als wissenschaftlicher Mitarbeiter an den sächsischen Verfassungsgerichtshof abgeordnet. In dieser Zeit, im Mai 2001, erfolgte seine Ernennung zum Richter am Landgericht Leipzig.
Ab September 2002 war Herr Sander – bis Ende 2005 im Abordnungswege – mit voller bzw. einem Teil seiner Arbeitskraft bei dem Oberlandesgericht Dresden tätig, wo er am 01.01.2006 zum Richter am Oberlandesgericht befördert wurde. Von Juli 2005 bis Februar 2011 war er neben seiner Tätigkeit bei dem Oberlandesgericht zugleich mit einem geringen Arbeitskraftanteil erneut an den Verfassungsgerichtshof des Freistaats Sachsen abgeordnet. Von März 2011 bis Februar 2014 schloss sich eine Abordnung als wissenschaftlicher Mitarbeiter an den Bundesgerichtshof an. Im März 2014 kehrte Herr Sander als Vorsitzender Richter an das Landgericht Leipzig zurück. Dort blieb er auch nach seiner am 01.09.2017 erfolgten Beförderung zum Vorsitzenden Richter am Oberlandesgericht Dresden im Abordnungsverhältnis weiterhin tätig und leitete zuletzt eine Große Strafkammer.
Das Präsidium des Bundesgerichtshofs hat Herrn Sander dem vornehmlich für Rechtsstreitigkeiten aus dem Gebiet des Gesellschaftsrechts und für Teilbereiche des Kapitalmarktrechts zuständigen II. Zivilsenat zugewiesen.
(BGH, PM vom 22.01.2018)