• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • II. Zivilsenat: Neuer Richter am Bundesgerichtshof

23.01.2018

Meldung, Wirtschaftsrecht

II. Zivilsenat: Neuer Richter am Bundesgerichtshof

Beitrag mit Bild

©Dan Race/fotolia.com

Der Bundespräsident hat den 46-jährigen Vorsitzenden Richter am Oberlandesgericht Dresden Volker Sander zum Richter am Bundesgerichtshof ernannt. Er wurde dem für Rechtsstreitigkeiten aus dem Gebiet des Gesellschaftsrechts und für Teilbereiche des Kapitalmarktrechts zuständigen II. Zivilsenat zugewiesen.

Nach Abschluss seiner juristischen Ausbildung und einer vorübergehenden Zulassung als Rechtsanwalt trat Volker Sander im Juli 1998 in den höheren Justizdienst des Freistaats Sachsen ein. Im Anschluss an Tätigkeiten bei der Staatsanwaltschaft Dresden und dem Amtsgericht Leipzig war er von Januar 2000 bis August 2002 als wissenschaftlicher Mitarbeiter an den sächsischen Verfassungsgerichtshof abgeordnet. In dieser Zeit, im Mai 2001, erfolgte seine Ernennung zum Richter am Landgericht Leipzig.

Ab September 2002 war Herr Sander – bis Ende 2005 im Abordnungswege – mit voller bzw. einem Teil seiner Arbeitskraft bei dem Oberlandesgericht Dresden tätig, wo er am 01.01.2006 zum Richter am Oberlandesgericht befördert wurde. Von Juli 2005 bis Februar 2011 war er neben seiner Tätigkeit bei dem Oberlandesgericht zugleich mit einem geringen Arbeitskraftanteil erneut an den Verfassungsgerichtshof des Freistaats Sachsen abgeordnet. Von März 2011 bis Februar 2014 schloss sich eine Abordnung als wissenschaftlicher Mitarbeiter an den Bundesgerichtshof an. Im März 2014 kehrte Herr Sander als Vorsitzender Richter an das Landgericht Leipzig zurück. Dort blieb er auch nach seiner am 01.09.2017 erfolgten Beförderung zum Vorsitzenden Richter am Oberlandesgericht Dresden im Abordnungsverhältnis weiterhin tätig und leitete zuletzt eine Große Strafkammer.

Das Präsidium des Bundesgerichtshofs hat Herrn Sander dem vornehmlich für Rechtsstreitigkeiten aus dem Gebiet des Gesellschaftsrechts und für Teilbereiche des Kapitalmarktrechts zuständigen II. Zivilsenat zugewiesen.

(BGH, PM vom 22.01.2018)


Weitere Meldungen


Steuerboard

Tobias Deschenhalm / Michael Grunwald


27.03.2026

Mitarbeiterbeteiligung durch Genussrechte und stille Beteiligungen: Steuerliche Einordnung laufender Gewinnbeteiligungen im Lichte der aktuellen BFH-Rechtsprechung

Die Frage, ob laufende Einkünfte aus Gewinnbeteiligungen eines Arbeitnehmers im Zusammenhang mit einem Sonderrechtsverhältnis zu seinem Arbeitgeber als Einkünfte i.S.d. § 19 EStG („Arbeitslohn“) oder als solche i.S.d. § 20 EStG („Kapitaleinkünfte“) zu qualifizieren sind, ist seit vielen Jahren Gegenstand der finanzgerichtlichen Rechtsprechung.

weiterlesen
Mitarbeiterbeteiligung durch Genussrechte und stille Beteiligungen: Steuerliche Einordnung laufender Gewinnbeteiligungen im Lichte der aktuellen BFH-Rechtsprechung

Interview

David Lancelot


27.03.2026

Warum moderne Rechtsabteilungen zum Wettbewerbsvorteil werden

Moderne Rechtsabteilungen sichern nicht nur Risiken ab, sondern treiben aktiv Wachstum, Effizienz und Unternehmenserfolg.

weiterlesen
Warum moderne Rechtsabteilungen zum Wettbewerbsvorteil werden

Meldung

©MH/fotolia.com


27.03.2026

Recht auf Reparatur: Gesetzentwurf beschlossen

Der Gesetzentwurf zum Recht auf Reparatur setzt klare Anreize für mehr Nachhaltigkeit und einen bewussteren Umgang mit technischen Produkten.

weiterlesen
Recht auf Reparatur: Gesetzentwurf beschlossen
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)