• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • IG Metall: Mehr Geld und mehr Selbstbestimmung

07.02.2018

Arbeitsrecht, Meldung

IG Metall: Mehr Geld und mehr Selbstbestimmung

Beitrag mit Bild

©jonasginter/fotolia.com

Zukunftsweisend nennt der Erste Vorsitzende der IG Metall, Jörg Hofmann, das Tarifergebnis für die Beschäftigten der Metall- und Elektroindustrie in Baden-Württemberg. Sie erhalten nicht nur mehr Geld, sondern auch mehr Selbstbestimmung bei der Arbeitszeit.

Der Tarifabschluss für die 900.000 Beschäftigten der Metall- und Elektroindustrie in Baden-Württemberg ist eine kleine Sensation. Die IG Metall hat sich für diese Tarifrunde zentrale Ziele gesetzt: einen fairen Anteil der Beschäftigten am wirtschaftlichen Erfolg der Branche, mehr Selbstbestimmung bei der Arbeitszeit, eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf für alle und Entlastung bei Schichtarbeit. „Diese Ziele haben wir erreicht“, sagte Jörg Hofmann, Erster Vorsitzender der IG Metall, gestern in Stuttgart.

Wahlrecht: Geld oder Freizeit

Der Tarifvertrag sieht ab 01.04.2018 eine Entgelterhöhung von 4,3 % sowie eine Einmalzahlung von 100 Euro für Januar bis März 2018 vor. Außerdem erhalten alle Beschäftigten ab 2019 einen Festbetrag von 400 Euro plus ein tarifliches Zusatzgeld in Höhe von 27,5 % eines Monatsentgelts. Beschäftigte, die Kinder erziehen, Angehörige pflegen oder in Schicht arbeiten, können wählen, ob sie statt des tariflichen Zusatzgelds acht freie Tage nehmen wollen. Zwei Tage davon finanziert der Arbeitgeber.

Anspruch auf befristete Reduzierung der Arbeitszeit

Der Tarifvertrag sichert zudem den Beschäftigten einen Anspruch auf Reduzierung ihrer Arbeitszeit auf bis zu 28 Stunden für bis zu 24 Monate. Danach haben sie das Recht, zu ihrer ursprünglichen Arbeitszeit zurückzukehren.

Der Tarifvertrag läuft bis zum 31.03.2020 und könnte richtungsweisend für andere Branchen sein.

(IG Metall, PM vom 06.02.2018 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Steuerboard

Christian Hesse


18.02.2026

Die Zurechnungsquote der Zurechnungsbesteuerung – eine Momentaufnahme

Liegen die Voraussetzungen der sog. Zurechnungsbesteuerung vor, werden die Einkünfte einer ausländischen Familienstiftung oder vergleichbaren Vermögensmasse (bspw. einem US-Trust) vorrangig dem unbeschränkt steuerpflichtigen Stifter oder sonst den Bezugs- und Anfallsberechtigten „entsprechend ihrem Anteil zugerechnet“. Wie aber lässt sich dieser Anteil bei solchen Nachfolgevehikeln, die naturgemäß keine Beteiligung vermitteln, überhaupt bestimmen?

weiterlesen
Die Zurechnungsquote der Zurechnungsbesteuerung – eine Momentaufnahme

Meldung

©Bounlow-pic/fotolia.com


18.02.2026

ESMA verschärft Gangart bei IFRS 18

IFRS 18 verändert zwar nicht die Bewertung, wohl aber die Darstellung der finanziellen Leistung und greift damit tief in Reporting, Kennzahlenlogik und Kapitalmarktkommunikation ein.

weiterlesen
ESMA verschärft Gangart bei IFRS 18

Meldung

©Zerbor/fotolia.com


18.02.2026

Rekordzahlen beim Bildungsurlaub

Eine aktuelle Untersuchung zum Bildungsurlaub belegt mit einem Rekord von 1,2 Millionen Beschäftigten, dass derzeit der Schwerpunkt auf Gesundheitsseminaren liegt.

weiterlesen
Rekordzahlen beim Bildungsurlaub
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)