• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • IG Metall: Mehr Geld und mehr Selbstbestimmung

07.02.2018

Arbeitsrecht, Meldung

IG Metall: Mehr Geld und mehr Selbstbestimmung

Beitrag mit Bild

©jonasginter/fotolia.com

Zukunftsweisend nennt der Erste Vorsitzende der IG Metall, Jörg Hofmann, das Tarifergebnis für die Beschäftigten der Metall- und Elektroindustrie in Baden-Württemberg. Sie erhalten nicht nur mehr Geld, sondern auch mehr Selbstbestimmung bei der Arbeitszeit.

Der Tarifabschluss für die 900.000 Beschäftigten der Metall- und Elektroindustrie in Baden-Württemberg ist eine kleine Sensation. Die IG Metall hat sich für diese Tarifrunde zentrale Ziele gesetzt: einen fairen Anteil der Beschäftigten am wirtschaftlichen Erfolg der Branche, mehr Selbstbestimmung bei der Arbeitszeit, eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf für alle und Entlastung bei Schichtarbeit. „Diese Ziele haben wir erreicht“, sagte Jörg Hofmann, Erster Vorsitzender der IG Metall, gestern in Stuttgart.

Wahlrecht: Geld oder Freizeit

Der Tarifvertrag sieht ab 01.04.2018 eine Entgelterhöhung von 4,3 % sowie eine Einmalzahlung von 100 Euro für Januar bis März 2018 vor. Außerdem erhalten alle Beschäftigten ab 2019 einen Festbetrag von 400 Euro plus ein tarifliches Zusatzgeld in Höhe von 27,5 % eines Monatsentgelts. Beschäftigte, die Kinder erziehen, Angehörige pflegen oder in Schicht arbeiten, können wählen, ob sie statt des tariflichen Zusatzgelds acht freie Tage nehmen wollen. Zwei Tage davon finanziert der Arbeitgeber.

Anspruch auf befristete Reduzierung der Arbeitszeit

Der Tarifvertrag sichert zudem den Beschäftigten einen Anspruch auf Reduzierung ihrer Arbeitszeit auf bis zu 28 Stunden für bis zu 24 Monate. Danach haben sie das Recht, zu ihrer ursprünglichen Arbeitszeit zurückzukehren.

Der Tarifvertrag läuft bis zum 31.03.2020 und könnte richtungsweisend für andere Branchen sein.

(IG Metall, PM vom 06.02.2018 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

nosua/123rf.com


21.11.2025

Gesetz zur Rückgabe von Elektroschrott passiert Bundesrat

Mit der Reform reagiert der Gesetzgeber auf die zu niedrigen Sammelquoten und die wachsende Umweltbelastung durch falsch entsorgte Altgeräte.

weiterlesen
Gesetz zur Rückgabe von Elektroschrott passiert Bundesrat

Meldung

©wsf-f/fotolia.com


21.11.2025

Verbraucherschutzklage scheitert an persönlicher GF-Haftung

Das OLG Koblenz entschied, dass eine Abhilfeklage nach dem VDuG ausschließlich gegen das Unternehmen, nicht aber gegen dessen Geschäftsführer persönlich zulässig ist.

weiterlesen
Verbraucherschutzklage scheitert an persönlicher GF-Haftung

Meldung

©Waldbach/fotolia.com


21.11.2025

Arbeitsunfall: Skiausflug war keine Dienstreise

Versicherungsschutz besteht nur, wenn die im Unfallzeitpunkt verrichtete Tätigkeit in einem inneren, sachlichen Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit steht.

weiterlesen
Arbeitsunfall: Skiausflug war keine Dienstreise

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank