• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • IG Metall: Mehr Geld und mehr Selbstbestimmung

07.02.2018

Arbeitsrecht, Meldung

IG Metall: Mehr Geld und mehr Selbstbestimmung

Beitrag mit Bild

©jonasginter/fotolia.com

Zukunftsweisend nennt der Erste Vorsitzende der IG Metall, Jörg Hofmann, das Tarifergebnis für die Beschäftigten der Metall- und Elektroindustrie in Baden-Württemberg. Sie erhalten nicht nur mehr Geld, sondern auch mehr Selbstbestimmung bei der Arbeitszeit.

Der Tarifabschluss für die 900.000 Beschäftigten der Metall- und Elektroindustrie in Baden-Württemberg ist eine kleine Sensation. Die IG Metall hat sich für diese Tarifrunde zentrale Ziele gesetzt: einen fairen Anteil der Beschäftigten am wirtschaftlichen Erfolg der Branche, mehr Selbstbestimmung bei der Arbeitszeit, eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf für alle und Entlastung bei Schichtarbeit. „Diese Ziele haben wir erreicht“, sagte Jörg Hofmann, Erster Vorsitzender der IG Metall, gestern in Stuttgart.

Wahlrecht: Geld oder Freizeit

Der Tarifvertrag sieht ab 01.04.2018 eine Entgelterhöhung von 4,3 % sowie eine Einmalzahlung von 100 Euro für Januar bis März 2018 vor. Außerdem erhalten alle Beschäftigten ab 2019 einen Festbetrag von 400 Euro plus ein tarifliches Zusatzgeld in Höhe von 27,5 % eines Monatsentgelts. Beschäftigte, die Kinder erziehen, Angehörige pflegen oder in Schicht arbeiten, können wählen, ob sie statt des tariflichen Zusatzgelds acht freie Tage nehmen wollen. Zwei Tage davon finanziert der Arbeitgeber.

Anspruch auf befristete Reduzierung der Arbeitszeit

Der Tarifvertrag sichert zudem den Beschäftigten einen Anspruch auf Reduzierung ihrer Arbeitszeit auf bis zu 28 Stunden für bis zu 24 Monate. Danach haben sie das Recht, zu ihrer ursprünglichen Arbeitszeit zurückzukehren.

Der Tarifvertrag läuft bis zum 31.03.2020 und könnte richtungsweisend für andere Branchen sein.

(IG Metall, PM vom 06.02.2018 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Steuerboard

Stefan Skulesch


24.04.2026

Gründung einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft durch Erben und Übertragung von Nachlassvermögen: BFH zur Grunderwerbsteuerbefreiung bei Nachlassteilung

Vermögensverwaltende Personengesellschaften – insbesondere im Zusammenhang mit Erbengemeinschaften und grundbesitzenden Privatpersonen – haben sich im Rahmen der Nachlassabwicklung und -gestaltung (bei vorweggenommener Erbfolge) als gängiges Instrument etabliert.

weiterlesen
Gründung einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft durch Erben und Übertragung von Nachlassvermögen: BFH zur Grunderwerbsteuerbefreiung bei Nachlassteilung

Meldung

©kebox/fotolia.com


24.04.2026

Produkttest mit Folgen: OLG stärkt Herstellerrechte

Werden fehlerhaft negative Testergebnisse veröffentlicht, kann dies einen rechtswidrigen Eingriff in den Gewerbebetrieb darstellen und Schadensersatzansprüche auslösen.

weiterlesen
Produkttest mit Folgen: OLG stärkt Herstellerrechte

Meldung

©Andriy Popov/123rf.com


24.04.2026

Anteil gestiegen: 25 % der Erwerbstätigen arbeiteten 2025 im Homeoffice

Homeoffice bleibt in Deutschland weit verbreitet, besonders in großen Unternehmen und digitalen, beratungsnahen Branchen.

weiterlesen
Anteil gestiegen: 25 % der Erwerbstätigen arbeiteten 2025 im Homeoffice
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht