• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • IFRS-Leitlinien zur Berichterstattung über Klimatransformationspläne

01.07.2025

Betriebswirtschaft, Meldung

IFRS-Leitlinien zur Berichterstattung über Klimatransformationspläne

Die IFRS-Stiftung liefert mit dem neuen Leitliniendokument ein praxisnahes Werkzeug für eine glaubwürdige klimabezogene Berichterstattung. Unternehmen erhalten konkrete Hilfestellung, um ihre Transformationspläne wirksam zu formulieren und regulatorisch sicher umzusetzen.

Beitrag mit Bild

©peterschreibermedia/123rf.com

Am 23.06.2024 hat die IFRS-Stiftung ein neues Leitliniendokument veröffentlicht. Es unterstützt Unternehmen dabei, über ihre klimabezogene Transformation zu berichten. Der Schwerpunkt liegt auf sogenannten Transformationsplänen, also Strategien und Maßnahmen, mit denen Unternehmen den Übergang zu einer klimafreundlicheren und widerstandsfähigeren Wirtschaftsweise gestalten. Die Leitlinien basieren auf den Arbeiten der Transition Plan Taskforce (TPT) und unterstützen die Umsetzung der ISSB-Standards, insbesondere von IFRS S2.

Das neue Leitliniendokument

  • erklärt, dass die klimabezogene Transformation eines Unternehmens ein fortlaufender Prozess ist. Unternehmen legen dabei Ziele fest, ergreifen Maßnahmen und setzen Ressourcen ein, um auf die Risiken und Chancen des Klimawandels zu reagieren – und stimmen all dies mit ihrer Gesamtstrategie ab.
  • zeigt auf, welche Informationen Unternehmen offenlegen müssen, wenn sie eine Strategie zur Umstellung auf ein klimafreundliches oder klimaresilientes Geschäftsmodell verfolgen – zum Beispiel durch die Reduzierung von Treibhausgasemissionen oder durch die Anpassung an die Folgen des Klimawandels.
  • gibt praktische Hinweise, wie Unternehmen ihre klimabezogenen Transformationsprozesse darstellen können – ergänzend zu bereits bestehenden nationalen Vorgaben oder anderen Leitlinien zu Inhalt und Aufbau solcher Pläne.

Hinweis des DRSC

Die Leitlinien stellen keine Änderung von IFRS S2 dar. Die IFRS-Stiftung wird die Berichtspraxis weiterhin beobachten und prüfen, ob es notwendig ist, die Anwendungshinweise in IFRS 2 zu verbessern.


DRSC vom 01.07.2025 / RES JURA Redaktionsbüro (vcd)

Weitere Meldungen


Steuerboard

Marcus Niermann / Oskar Meyn


13.11.2025

BFH: Keine Rechtsfähigkeit einer Schweizer Stiftung mit Verwaltungssitz in Deutschland – damit auch keine Erbersatzsteuer

Die deutsche Ersatzerbschaftsteuer fingiert alle 30 Jahre den Übergang des Vermögens einer Familienstiftung auf die nächste Generation (§ 1 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG).

weiterlesen
BFH: Keine Rechtsfähigkeit einer Schweizer Stiftung mit Verwaltungssitz in Deutschland – damit auch keine Erbersatzsteuer

Meldung

©pixelrobot/123rf.com


13.11.2025

BGH bestätigt Zulässigkeit der Übermittlung von Positivdaten an die SCHUFA

Der BGH hat entschieden, dass Mobilfunkanbieter sogenannte Positivdaten wie Namen und Vertragsstatus ihrer Kunden an die SCHUFA übermitteln dürfen.

weiterlesen
BGH bestätigt Zulässigkeit der Übermittlung von Positivdaten an die SCHUFA

Meldung

©animaflora/fotolia.com


13.11.2025

Grundstücksunternehmen: Wertanlagen können Steuervergünstigung kosten

Das Halten von Oldtimern im Betriebsvermögen einer grundstücksverwaltenden GmbH gilt als schädliche Nebentätigkeit und führt zum Verlust der erweiterten Gewerbesteuerkürzung.

weiterlesen
Grundstücksunternehmen: Wertanlagen können Steuervergünstigung kosten

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank