Das IDW hat einen IFRS IC konformen Entwurf zur Änderung des IDW RS HFA 2 verabschiedet, obwohl es die Ausführungen des IFRS IC unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten für nicht sachgerecht hält.
Nach den Agenda-Entscheidungen des IFRS Interpretations Committee (IC) vom Januar 2016 sind für die Aufstellung eines Konzernabschlusses und damit auch für den Umgang mit konzerninternen Transaktionen die Regelungen in IFRS 10 maßgeblich, d.h. konzerninterne Aufwendungen und Erträge sind vollständig zu eliminieren. Dies gilt ebenso für die Ermittlung des gesonderten Postens nach IAS 1.82(ea) i.V.m. IFRS 5.33(a) und für die erforderlichen Angaben nach IFRS 5.33(b). Hierfür ist generell auf die Aufwendungen und Erträge abzustellen, die nach einer Aufwands- und Ertragskonsolidierung bleiben.
IFRS IC widerspricht IDW
Diese IFRS IC-Entscheidungen widersprechen den derzeitigen Ausführungen in der IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung: Einzelfragen zur Anwendung von IFRS (IDW RS HFA 2), Abschn. 7.2.2. (Stand: 06.06.2012). Obwohl das IDW die Ausführungen des IFRS IC unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten für nicht sachgerecht hält, hat der Hauptfachausschuss (HFA) am 14.06.2016 einen den Verlautbarungen des IFRS IC konformen Entwurf einer Änderung von IDW RS HFA 2 verabschiedet. Die Kommentierungsfrist endet am 16.09.2016. Der Entwurf steht in Kürze zum Download auf der IDW Website in der Rubrik Verlautbarungen, Download von Entwürfen.
(IDW vom 15.06.2016 / Viola C. Didier)