15.08.2018

Betriebswirtschaft, Meldung

IFRS für KMU – Lernmodule verfügbar

Beitrag mit Bild

©adrian_ilie825/fotolia.com

Ergänzend zu den bereits vom IASB entwickelten Schulungsunterlagen (training material) für den International Financial Reporting Standard für kleine und mittelgroße Unternehmen (IFRS for SMEs) sind jetzt Lernmodule (educational modules) erarbeitet worden.

IFRS for SMEs stellt eine Vereinfachung gegenüber den Vorschriften in den vollen IFRS dar, welche die Bedürfnisse der Nutzer von KMU-Abschlüssen sowie Kosten-Nutzen-Erwägungen widerspiegeln. Im Vergleich zu den vollen IFRS ist er weniger komplex. Bisher wurden zehn Lernmodule veröffentlicht, die das Kennenlernen des Standards sowie die Anwendung und das Verständnis von Abschlüssen nach dem IFRS for SMEs erleichtern sollen:

Module 1—Small and Medium-sized Entities

Module 3—Financial Statement Presentation

Module 5—Statement of Comprehensive Income and Income Statement

Module 6—Statement of Changes in Equity and Statement of Income and Retained Earnings

Module 7—Statement of Cash Flows

Module 11—Basic Financial Instruments

Module 12—Other Financial Instrument Issues

Module 13—Inventories

Module 17—Property, Plant and Equipment

Module 32—Events after the End of the Reporting Period

Weitere Lernmodule folgen.

Das Material ist hier (kostenfrei) abrufbar.

(DRSC vom 15.08.2018 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)


Weitere Meldungen


Meldung

©peterschreibermedia/123rf.com


06.11.2026

Wettbewerbsfähigkeit, Resilienz und Nachhaltigkeit gehen Hand in Hand

Nachhaltiges Wirtschaften stärkt die Wettbewerbsfähigkeit und Krisenfestigkeit, doch viele Unternehmen nutzen diese Chancen noch nicht.

weiterlesen
Wettbewerbsfähigkeit, Resilienz und Nachhaltigkeit gehen Hand in Hand

Meldung

©M.Schuppich/fotolia.com


05.11.2026

BFH verschärft Regeln für den Abzug von Prozesskosten

Wer eine Erbschaft oder Schenkung annimmt, kann spätere Prozesskosten regelmäßig nicht steuerlich als außergewöhnliche Belastungen absetzen.

weiterlesen
BFH verschärft Regeln für den Abzug von Prozesskosten

Meldung

©Gehkah/fotolia.com


05.11.2026

Erbschaftsteuer: Teilzeitkräfte zählen voll mit

Bei der Erbschaftsteuer zählen auch angestellte Geschäftsführer und Teilzeitkräfte grundsätzlich als volle Beschäftigte mit.

weiterlesen
Erbschaftsteuer: Teilzeitkräfte zählen voll mit
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht