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18.05.2016

Betriebswirtschaft, Meldung

IFRS 9: Einzelfragen der Bilanzierung von Finanzinstrumenten

Schlägerei wegen zugeparkter Betriebseinfahrt

Die vollständige Neufassung von IFRS 9 wirft zahlreiche Einzelfragen zur Bilanzierung von Finanzinstrumenten auf.

Die vollständige Neufassung von IFRS 9 im Juli 2014 bedeutet eine wesentliche Veränderung bei der Bilanzierung von Finanzinstrumenten in vielen Bereichen. Das IDW hat nun eine Stellungnahme zur Rechnungslegung entworfen.

Die neuen Regelungen von IFRS 9 sind grundsätzlich zum 01.01.2018 anzuwenden. Das EU-Endorsement ist für das zweite Halbjahr 2016 angekündigt. Angesichts der Komplexität und der Vielzahl von Auslegungsfragen verabschiedete der Hauptfachausschuss des IDW einen ersten Entwurf einer IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung: Einzelfragen der Bilanzierung von Finanzinstrumenten nach IFRS 9 (IDW ERS HFA 48). Er befasst sich mit folgenden Themen:

  • Anwendungsbereich: Verträge über den Kauf oder Verkauf von nicht-finanziellen Posten
  • Abgang (finanzieller Vermögenswerte und finanzieller Verbindlichkeiten)
  • Klassifizierung
  • Bewertung (ohne Wertminderung)

Die Kommentierungsfrist für den ersten Entwurf von IDW ERS HFA 48 endet am 19.08.2016. Aufgrund der noch nicht abgeschlossenen Diskussionen zu vielen Aspekten des neuen IASB-Standards wird das Papier jedoch für einen längeren Zeitraum im Entwurfsstadium verbleiben und kontinuierlich weiterentwickelt. Mit dieser abschnittsweisen und frühzeitigen Veröffentlichung wird den Unternehmen und ihren Prüfern bereits in der Umstellungsphase eine Hilfestellung für die Beantwortung von Zweifelsfragen im Zusammenhang mit IFRS 9 angeboten.

(IDW vom 18.05.2016 / Viola C. Didier)


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