• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • IFRS 9: Einzelfragen der Bilanzierung von Finanzinstrumenten

18.05.2016

Betriebswirtschaft, Meldung

IFRS 9: Einzelfragen der Bilanzierung von Finanzinstrumenten

Beitrag mit Bild

Die vollständige Neufassung von IFRS 9 wirft zahlreiche Einzelfragen zur Bilanzierung von Finanzinstrumenten auf.

Die vollständige Neufassung von IFRS 9 im Juli 2014 bedeutet eine wesentliche Veränderung bei der Bilanzierung von Finanzinstrumenten in vielen Bereichen. Das IDW hat nun eine Stellungnahme zur Rechnungslegung entworfen.

Die neuen Regelungen von IFRS 9 sind grundsätzlich zum 01.01.2018 anzuwenden. Das EU-Endorsement ist für das zweite Halbjahr 2016 angekündigt. Angesichts der Komplexität und der Vielzahl von Auslegungsfragen verabschiedete der Hauptfachausschuss des IDW einen ersten Entwurf einer IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung: Einzelfragen der Bilanzierung von Finanzinstrumenten nach IFRS 9 (IDW ERS HFA 48). Er befasst sich mit folgenden Themen:

  • Anwendungsbereich: Verträge über den Kauf oder Verkauf von nicht-finanziellen Posten
  • Abgang (finanzieller Vermögenswerte und finanzieller Verbindlichkeiten)
  • Klassifizierung
  • Bewertung (ohne Wertminderung)

Die Kommentierungsfrist für den ersten Entwurf von IDW ERS HFA 48 endet am 19.08.2016. Aufgrund der noch nicht abgeschlossenen Diskussionen zu vielen Aspekten des neuen IASB-Standards wird das Papier jedoch für einen längeren Zeitraum im Entwurfsstadium verbleiben und kontinuierlich weiterentwickelt. Mit dieser abschnittsweisen und frühzeitigen Veröffentlichung wird den Unternehmen und ihren Prüfern bereits in der Umstellungsphase eine Hilfestellung für die Beantwortung von Zweifelsfragen im Zusammenhang mit IFRS 9 angeboten.

(IDW vom 18.05.2016 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©Zerbor/fotolia.com


26.07.2024

Gesundheitsbezogene Werbeaussagen unter der Lupe

Hersteller von Lebensmitteln versuchen immer wieder, ihre Produkte in der Werbung als gesundheitsfördernd erscheinen zu lassen, weil das einen besseren Absatz verspricht.

weiterlesen
Gesundheitsbezogene Werbeaussagen unter der Lupe

Meldung

©Melinda Nagy/123rf.com


26.07.2024

Corona-Infektion als Arbeitsunfall nur bei Nachweis

Für die Anerkennung einer Infektion mit dem COVID-19-Virus als Arbeitsunfall ist ein Vollbeweis erforderlich, dass sich die Übertragung des Virus tatsächlich am Arbeitsplatz ereignet hat.

weiterlesen
Corona-Infektion als Arbeitsunfall nur bei Nachweis

Meldung

adiruch/123rf.com


25.07.2024

CSR: Nachhaltigkeitsberichterstattung – möglichst bürokratiearm

Mit dem Umsetzungsgesetz zur CSR-Richtlinie versucht die Bundesregierung, so minimalinvasiv und bürokratiearm wie möglich vorzugehen.

weiterlesen
CSR: Nachhaltigkeitsberichterstattung – möglichst bürokratiearm

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank