Das International Accounting Standards Board (IASB) hat sich dafür ausgesprochen, den Zeitpunkt des Inkrafttretens des IFRS 17 vorbehaltlich einer 2019 durchzuführenden öffentlichen Konsultation um ein Jahr zu verschieben.
Aktuelle Überlegungen des IASB gehen dahin, IFRS 17 noch weiter zu ändern. Darüber soll in der Dezembersitzung beraten werden. Deshalb und aufgrund der ohnehin weitreichenden Änderungen, die aus IFRS 17 erwartet werden, wird die Verschiebung als sachgerecht erachtet. Demnach wäre der Standard auf Geschäftsjahre anwendbar, die am oder nach dem 01.01.2022 beginnen.
Befreiung der Versicherungsunternehmen
Das IASB hat auch beschlossen, die vorübergehende Befreiung der Versicherungsunternehmen von der Anwendung des IFRS 9 um ein Jahr zu verlängern, sodass IFRS 9 und IFRS 17 gleichzeitig angewendet werden können.
(WPK vom 21.11.2018 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)