27.01.2017

Betriebswirtschaft, Meldung

IESBA: Drei Exposure Drafts veröffentlicht

Beitrag mit Bild

In der Vergangenheit wurde der IESBA Code of Ethics wiederholt als zu umfangreich und wenig nutzerfreundlich kritisiert, deshalb hat das IESBA den Exposure Draft Improving the Structure of the Code of Ethics for Professional Accountants gestartet.

Das International Ethics Standards Board for Accountants (IESBA) hat die zweite Phase der Restrukturierung des IESBA Code of Ethics (Code) durch die Veröffentlichung von drei Exposure Drafts (EDs) eingeleitet.

1. Restrukturierung Code (Phase 2)

Zur Restrukturierung des Code war bereits im Dezember 2015 ein ED (Phase 1) verabschiedet worden. Der nun vorliegende ED kann bis zum 25. Mai 2017 kommentiert werden. Er erstreckt sich auf folgende vom seinerzeitigen ED nicht erfassten Bereiche:

  • Teilbereiche des Teils C des Code (Angehörige der rechnungslegungsbezogenen Berufe, Professional Accountants in Business, Phase 1)
  • Verhalten bei (vermuteten) Gesetzesverstößen (NOCLAR – Responding to Non-Compliance with Laws and Regulations)
  • Langjährige Beziehungen zum Abschlussprüfungsmandanten (Long Association)
  • Berichte mit einer Nutzungs- und Verteilungsbeschränkung (Restricted Use Reports)
  • Unabhängigkeit – sonstige Prüfungsaufträge (Independence – Other Assurance Engagements).

2. Schutzmaßnahmen (Safeguards, Phase 2)

Auch zu den Schutzmaßnahmen des Code gab es im Dezember 2015 bereits einen ED (Phase 1). Der jetzige ED bezieht sich auf die vom seinerzeitigen ED nicht erfassten Nichtprüfungsleistungen (Non-Assurance Services) und kann bis zum 25. April 2017 kommentiert werden.

3. Teil C des Code

Der ED zum Teil C des Code betrifft die Frage nach der Anwendbarkeit des Teils C auf alle Berufsangehörigen. Bislang war dieser Teil nur für die Angehörigen der rechnungslegungsbezogenen Berufe (Professional Accountants in Business) von prioritärer Bedeutung. Der ED kann bis zum 25. April 2017 kommentiert werden.

Die EDs können auf der Internetseite der IFAC heruntergeladen werden.

(WPK vom 27.01.2017 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Rechtsboard

Andre Schüttauf / Stephan Sura


13.03.2026

Bezeichnung eines Kunden als „Nigger“ gegenüber einer Kollegin ist an sich, aber nicht immer ein Kündigungsgrund

Eine Arbeitnehmerin tituliert einen Kunden im Gespräch mit einer Kollegin als „Nigger“ – ein Grund für eine außerordentliche Kündigung? An sich ja, im Einzelfall aber womöglich nein, entschied jetzt das LAG Rheinland-Pfalz.

weiterlesen
Bezeichnung eines Kunden als „Nigger“ gegenüber einer Kollegin ist an sich, aber nicht immer ein Kündigungsgrund

Meldung

© Jamrooferpix / fotolia.com


13.03.2026

Änderungen im Berufsrecht der rechtsberatenden Berufe

Aufsichts- und Berufsrechtsregelungen für rechtsberatende Berufe sollen vereinheitlicht, modernisiert und Berufsordnungen angepasst werden.

weiterlesen
Änderungen im Berufsrecht der rechtsberatenden Berufe

Meldung

©Volha Maksimava/istockphoto.com


13.03.2026

EU-Parlament fordert Aktionsplan zum Gender Pay Gap

Das EU-Parlament fordert die EU-Kommission auf, einen Aktionsplan zur Beseitigung des geschlechtsspezifischen Lohn- und Rentengefälles vorzulegen.

weiterlesen
EU-Parlament fordert Aktionsplan zum Gender Pay Gap
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)