• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • IESBA Code of Ethics: Neue deutsche Übersetzung

12.11.2019

Betriebswirtschaft, Meldung

IESBA Code of Ethics: Neue deutsche Übersetzung

Beitrag mit Bild

©adiruch/fotolia.com

Die WPK hat in Kooperation mit dem Institut Österreichischer Wirtschaftsprüfer und EXPERTsuisse (Schweizer Expertenverband für Wirtschaftsprüfung, Steuern und Treuhand) den neuen IESBA Code of Ethics 2018 übersetzt.

Der neue Code of Ethics 2018 ist am 15.06.2019 in Kraft getreten. Er ist einerseits nutzerfreundlicher konzipiert, bringt aber andererseits zahlreiche inhaltliche Neuerungen und zum Teil Verschärfungen mit sich.

Neuerungen und Verschärfungen

  • Der Code ist neu strukturiert und sprachlich überarbeitet worden. Anforderungen sind im neuen Code mit “R” (“Requirements”) gekennzeichnet, Anwendungshinweise mit “A” (“Application material”).
  • Der neue Code besitzt ein überarbeitetes Rahmenkonzept (“Conceptual framework”): Der “Threats and Safeguards“-Ansatz (Gefährdungen und Schutzmaßnahmen) erfordert eine geänderte Betrachtung der Schutzmaßnahmen. Zudem muss der Zusammenhang zwischen kritischer Grundhaltung (“Professional Skepticism”) und den allgemeinen Berufspflichten (“Fundamental principles”) beachtet werden.
  • Der neue Code enthält überarbeitete Anforderungen im Zusammenhang mit der Annahme und Gewährung von “Anreizen” (“Inducements”).
  • Er verpflichtet Angehörige der prüfenden Berufe (PAIPP), nunmehr auch die für die Angehörigen der rechnungslegungsbezogenen Berufe (PAIB) geltenden Vorschriften des Codes zu beachten.
  • Der neue Code weitet das Verbot der Erbringung bestimmter Personaldienstleistungen bei Prüfungsmandanten aus.

Deutsche Übersetzung des Code of Ethics

Die WPK hat die zahlreichen Änderungen zum Anlass genommen, eine komplette Neuübersetzung vorzunehmen. Die Übersetzung finden Sie hier. Unter der E-Mail-Adresse pruefung(at)wpk.de nimmt die WPK bis zum 19.11.2019 gerne Hinweise zu dem Entwurf der Übersetzung entgegen. Anschließend wird der Entwurf zur Genehmigung bei IFAC eingereicht. Der finale Übersetzungstext soll Anfang 2020 auf der WPK-Internetseite veröffentlicht werden.

(WPK vom 06.11.2019 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Betriebswirtschaft:
Owlit-Modul „Bilanzrecht (Bundesanzeiger Verlag)“


Weitere Meldungen


Steuerboard

Raphael Baumgartner / Cindy Slominska


16.06.2025

BFH bestätigt gesellschaftsbezogenes Beherrschungserfordernis bei der Umschaltklausel nach § 20 Abs. 2 AStG – ein Aufatmen für Steuerinländer mit möglichen Auswirkungen auf die Gewerbesteuer? – Teil II

Im ersten Teil dieses Beitrags wurde das BFH-Urteil vom 08.04.2025 (IX R 32/23) zur Anwendung der Umschaltklausel gemäß § 20 Abs. 2 AStG bereits näher analysiert.

weiterlesen
BFH bestätigt gesellschaftsbezogenes Beherrschungserfordernis bei der Umschaltklausel nach § 20 Abs. 2 AStG – ein Aufatmen für Steuerinländer mit möglichen Auswirkungen auf die Gewerbesteuer? – Teil II

Meldung

©tomertu/123rf.com


16.06.2025

Corona-Infektion am Arbeitsplatz: Kein automatischer Arbeitsunfall

Das LSG Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass eine Covid-19-Infektion nicht automatisch als Arbeitsunfall anerkannt wird, auch wenn mehrere Kollegen betroffen sind.

weiterlesen
Corona-Infektion am Arbeitsplatz: Kein automatischer Arbeitsunfall

Meldung

© DOC RABE Media/fotolia.com


16.06.2025

Keine Gewerbesteuer für „aufwärts abgefärbte“ Personengesellschaften

Die Entscheidung des BFH schafft Klarheit und schützt vermögensverwaltende Personengesellschaften vor einer ungerechtfertigten gewerbesteuerlichen Belastung.

weiterlesen
Keine Gewerbesteuer für „aufwärts abgefärbte“ Personengesellschaften

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank