• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • IESBA Code of Ethics: Neue deutsche Übersetzung

12.11.2019

Betriebswirtschaft, Meldung

IESBA Code of Ethics: Neue deutsche Übersetzung

Beitrag mit Bild

©adiruch/fotolia.com

Die WPK hat in Kooperation mit dem Institut Österreichischer Wirtschaftsprüfer und EXPERTsuisse (Schweizer Expertenverband für Wirtschaftsprüfung, Steuern und Treuhand) den neuen IESBA Code of Ethics 2018 übersetzt.

Der neue Code of Ethics 2018 ist am 15.06.2019 in Kraft getreten. Er ist einerseits nutzerfreundlicher konzipiert, bringt aber andererseits zahlreiche inhaltliche Neuerungen und zum Teil Verschärfungen mit sich.

Neuerungen und Verschärfungen

  • Der Code ist neu strukturiert und sprachlich überarbeitet worden. Anforderungen sind im neuen Code mit “R” (“Requirements”) gekennzeichnet, Anwendungshinweise mit “A” (“Application material”).
  • Der neue Code besitzt ein überarbeitetes Rahmenkonzept (“Conceptual framework”): Der “Threats and Safeguards“-Ansatz (Gefährdungen und Schutzmaßnahmen) erfordert eine geänderte Betrachtung der Schutzmaßnahmen. Zudem muss der Zusammenhang zwischen kritischer Grundhaltung (“Professional Skepticism”) und den allgemeinen Berufspflichten (“Fundamental principles”) beachtet werden.
  • Der neue Code enthält überarbeitete Anforderungen im Zusammenhang mit der Annahme und Gewährung von “Anreizen” (“Inducements”).
  • Er verpflichtet Angehörige der prüfenden Berufe (PAIPP), nunmehr auch die für die Angehörigen der rechnungslegungsbezogenen Berufe (PAIB) geltenden Vorschriften des Codes zu beachten.
  • Der neue Code weitet das Verbot der Erbringung bestimmter Personaldienstleistungen bei Prüfungsmandanten aus.

Deutsche Übersetzung des Code of Ethics

Die WPK hat die zahlreichen Änderungen zum Anlass genommen, eine komplette Neuübersetzung vorzunehmen. Die Übersetzung finden Sie hier. Unter der E-Mail-Adresse pruefung(at)wpk.de nimmt die WPK bis zum 19.11.2019 gerne Hinweise zu dem Entwurf der Übersetzung entgegen. Anschließend wird der Entwurf zur Genehmigung bei IFAC eingereicht. Der finale Übersetzungstext soll Anfang 2020 auf der WPK-Internetseite veröffentlicht werden.

(WPK vom 06.11.2019 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Betriebswirtschaft:
Owlit-Modul „Bilanzrecht (Bundesanzeiger Verlag)“


Weitere Meldungen


Steuerboard

Tobias Deschenhalm / Michael Grunwald


27.03.2026

Mitarbeiterbeteiligung durch Genussrechte und stille Beteiligungen: Steuerliche Einordnung laufender Gewinnbeteiligungen im Lichte der aktuellen BFH-Rechtsprechung

Die Frage, ob laufende Einkünfte aus Gewinnbeteiligungen eines Arbeitnehmers im Zusammenhang mit einem Sonderrechtsverhältnis zu seinem Arbeitgeber als Einkünfte i.S.d. § 19 EStG („Arbeitslohn“) oder als solche i.S.d. § 20 EStG („Kapitaleinkünfte“) zu qualifizieren sind, ist seit vielen Jahren Gegenstand der finanzgerichtlichen Rechtsprechung.

weiterlesen
Mitarbeiterbeteiligung durch Genussrechte und stille Beteiligungen: Steuerliche Einordnung laufender Gewinnbeteiligungen im Lichte der aktuellen BFH-Rechtsprechung

Interview

David Lancelot


27.03.2026

Warum moderne Rechtsabteilungen zum Wettbewerbsvorteil werden

Moderne Rechtsabteilungen sichern nicht nur Risiken ab, sondern treiben aktiv Wachstum, Effizienz und Unternehmenserfolg.

weiterlesen
Warum moderne Rechtsabteilungen zum Wettbewerbsvorteil werden

Meldung

©MH/fotolia.com


27.03.2026

Recht auf Reparatur: Gesetzentwurf beschlossen

Der Gesetzentwurf zum Recht auf Reparatur setzt klare Anreize für mehr Nachhaltigkeit und einen bewussteren Umgang mit technischen Produkten.

weiterlesen
Recht auf Reparatur: Gesetzentwurf beschlossen
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)