• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • IESBA Code of Ethics – Änderungen in Kraft getreten

05.03.2019

Betriebswirtschaft, Meldung

IESBA Code of Ethics – Änderungen in Kraft getreten

Beitrag mit Bild

©adiruch/fotolia.com

Der Code of Ethics for Professional Accountants (nachfolgend: Code) des International Ethics Standards Board for Accountants (IESBA) sieht eine Verschärfung der Unabhängigkeitsanforderungen in Bezug auf langjährige Beziehungen zwischen Prüfungsteam und Prüfungsmandant (Long Association of Personnel with Audit Clients) vor.

Der Code hat als Verlautbarung des privaten Standardsetzers IESBA für den Berufsstand in Deutschland grundsätzlich keine unmittelbare Geltung. Ausnahmen bestehen jedoch in zwei Fällen:

  • Die Praxis ist Mitglied im Forum of Firms (FoF), einem Zusammenschluss internationaler Prüfer-Netzwerke, deren Mitglieder die Einhaltung des Codes erklärt haben.
  • Die Praxis hat sich im Rahmen eines Auftragsverhältnisses vertraglich zur Einhaltung des Codes verpflichtet.

Entsprechend verpflichtete Berufsgesellschaften haben ab dem 15.12.2018 bei Abschlussprüfungen und Reviews die neuen Anforderungen zu Long Association of Personnel with Audit Clients (Long Association) im Code (Sections 290.148 ff. für Prüfungsleistungen) zu beachten. Im vollständig neu strukturierten Code, der zum 15.06.2019 in Kraft tritt, werden diese neuen Anforderungen in Section 540 enthalten sein. Für sonstige Prüfungsleistungen sind im Code in den Sections 291.137 ff. bzw. 940.1 ff. entsprechende Regelungen zu finden.

Weitere Informationen

Einen Überblick über die aktuellen Änderungen im IESBA Code of Ethics finden Sie auf der Internetseite der WPK.

(WPK vom 04.03.2019 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Betriebswirtschaft:
Owlit-Modul „Bilanzrecht (Bundesanzeiger Verlag)“


Weitere Meldungen


Meldung

©Zerbor/fotolia.com


26.07.2024

Gesundheitsbezogene Werbeaussagen unter der Lupe

Hersteller von Lebensmitteln versuchen immer wieder, ihre Produkte in der Werbung als gesundheitsfördernd erscheinen zu lassen, weil das einen besseren Absatz verspricht.

weiterlesen
Gesundheitsbezogene Werbeaussagen unter der Lupe

Meldung

©Melinda Nagy/123rf.com


26.07.2024

Corona-Infektion als Arbeitsunfall nur bei Nachweis

Für die Anerkennung einer Infektion mit dem COVID-19-Virus als Arbeitsunfall ist ein Vollbeweis erforderlich, dass sich die Übertragung des Virus tatsächlich am Arbeitsplatz ereignet hat.

weiterlesen
Corona-Infektion als Arbeitsunfall nur bei Nachweis

Meldung

adiruch/123rf.com


25.07.2024

CSR: Nachhaltigkeitsberichterstattung – möglichst bürokratiearm

Mit dem Umsetzungsgesetz zur CSR-Richtlinie versucht die Bundesregierung, so minimalinvasiv und bürokratiearm wie möglich vorzugehen.

weiterlesen
CSR: Nachhaltigkeitsberichterstattung – möglichst bürokratiearm

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank