20.04.2018

Betriebswirtschaft, Meldung

IESBA: Code of Ethics 2018 veröffentlicht

Beitrag mit Bild

©adiruch/fotolia.com

Das International Ethics Standards Board for Accountants (IESBA) hat den vollständig neu gefassten Code of Ethics for Professional Accountants veröffentlicht. Nach Darstellung des IESBA soll der im Juni 2019 in Kraft tretende Kodex einfacher anzuwenden, umzusetzen und durchzusetzen sein.

Die allgemeinen Berufspflichten (fundamental principles) des bisherigen Kodex bleiben weitgehend unverändert. Der konzeptionelle Rahmen (conceptual framework), der von den Berufsangehörigen zur Identifikation, Beurteilung und Adressierung von Gefährdungen der Wahrung allgemeiner Berufspflichten und gegebenenfalls der Unabhängigkeit heranzuziehen ist, erfuhr  jedoch grundlegende Überarbeitungen, so insbesondere

  • überarbeitete „Schutzmaßnahmen“ (safeguards), die besser auf die Wahrung der allgemeinen Berufspflichten ausgerichtet sind,
  • stärkere Unabhängigkeitsanforderungen in Bezug auf langjährige Beziehungen zwischen Personal und Prüfungsmandant (long association of personnel with audit clients),
  • neue und überarbeitete Abschnitte für professional accountants in business (PAIBs) in Bezug auf die Aufbereitung und Darstellung von Informationen sowie hinsichtlich Druck zur Verletzung allgemeiner Berufspflichten,
  • klare Leitlinien, wonach relevante PAIB-Bestimmungen auch von professional accountants in public practice (PAIPPs) anzuwenden sind,
  • neue Leitlinien, die die Bedeutung des Verständnisses von Tatsachen und Gegebenheiten bei der Ausübung pflichtgemäßen Ermessens betonen, sowie
  • neue Leitlinien zur Darstellung, wie die Einhaltung der allgemeinen Berufspflichten die Ausübung einer kritischen Grundhaltung bei der Prüfung oder Prüfungsaufträgen unterstützt.

Nach Registrierung auf der Internetseite des IESBA kann der neue Kodex dort kostenlos heruntergeladen werden.

(WPK vom 18.04.2018 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Rechtsboard

Benedikt Reißnecker


14.04.2026

Fehler bleiben fatal: BAG hält nach EuGH-Entscheidungen an genereller Unwirksamkeit von Kündigungen bei Fehlern im Massenentlassungsverfahren fest

Nachdem der EuGH mit seinen Urteilen vom 30.10.2025 (C-134/24 und C-402/24) die von dem 2. und 6. BAG-Senat vorgeschlagenen alternativen Sanktionsmodelle verworfen hat, bestätigt nunmehr der 6. Senat – wie bereits zuvor der 2. Senat –, dass Fehler bei der Erstattung einer Massenentlassungsanzeige weiterhin die Unwirksamkeit von Kündigungen zur Folge haben.

weiterlesen
Fehler bleiben fatal: BAG hält nach EuGH-Entscheidungen an genereller Unwirksamkeit von Kündigungen bei Fehlern im Massenentlassungsverfahren fest

Meldung

©jirsak/123rf.com


14.04.2026

Reputationsmanagement kann zur Rechtsdienstleistung werden

Wer Google-Bewertungen rechtlich prüfen und beanstanden will, benötigt unter Umständen eine Erlaubnis nach dem RDG.

weiterlesen
Reputationsmanagement kann zur Rechtsdienstleistung werden

Meldung

© weyo/fotolia.com


14.04.2026

Entlastungspaket: Günstiger tanken, Steuern senken

Die Regierung plant ein Entlastungspaket mit befristet niedrigeren Spritsteuern, einer steuerfreien Prämie für Beschäftigte sowie einer Einkommensteuerreform.

weiterlesen
Entlastungspaket: Günstiger tanken, Steuern senken
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)