06.10.2016

Betriebswirtschaft, Meldung

IESBA: Code of Ethics 2016

Beitrag mit Bild

Der Code of Ethics enthält die sechs Prinzipien Integrität, Objektivität, Fachkompetenz und Sorgfalt, Verschwiegenheit sowie berufswürdiges Verhalten.

Das International Ethics Standards Board for Accountants (IESBA) hat die 2016er Fassung des IESBA Code of Ethics for Professional Accountants™ veröffentlicht.

Mit dem Code of Ethics werden ethische Anforderungen an den Berufsstand gestellt und zugleich ein Rahmenkonzept geboten, welches die Einhaltung von sechs fundamentalen Prinzipien sicherstellen soll: Integrität, Objektivität, Fachkompetenz und Sorgfalt, Verschwiegenheit sowie berufswürdiges Verhalten. Die im Code of Ethics enthaltenen Anforderungen begründen, anders als die Vorschriften im HGB, der WPO und der Berufssatzung WP/vBP, keine unmittelbar einzuhaltenden (Berufs-) Pflichten. Berufsangehörige, die sich – zumeist auf Veranlassung des Auftraggebers – vertraglich zur Einhaltung des Code of Ethics verpflichten, sind aber gehalten, zu überprüfen, ob sie dieser Verpflichtung auch vor dem Hintergrund des neuen Code of Ethics gerecht werden.

Neu: Verantwortung bei Verdacht auf Rechtsverstöße

Die aktuelle überarbeitete Auflage enthält die beiden neuen Sections 225 und 360, in denen die Verantwortung des Berufsangehörigen bei Verdacht auf Verstöße gegen Rechtsvorschriften (non-compliance with laws and regulations, kurz NOCLAR) geregelt wird. Folgeänderungen ergeben sich an weiteren Sections. Die Neuregelungen zu NOCLAR sind zum 15. Juli 2017 zu beachten, eine frühere Anwendung ist möglich. Registrierte Nutzer können den Code über die Internetseite der IFAC abrufen.

(WPK vom 05.10.2016 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Steuerboard

Carolin Stehr


11.02.2026

Systemwechsel mit Nebenwirkungen: BFH begrenzt Anwendung der Teilfreistellung bei Veräußerungsverlusten im Zusammenspiel mit § 56 InvStG

Mit Urteilen vom 25.11.2025 (VIII R 22/23, VIII R 15/22) hat der BFH zur Anwendung der investmentsteuerrechtlichen Teilfreistellung bei der Veräußerung sog. Alt-Anteile nach § 56 InvStG Stellung genommen.

weiterlesen
Systemwechsel mit Nebenwirkungen: BFH begrenzt Anwendung der Teilfreistellung bei Veräußerungsverlusten im Zusammenspiel mit § 56 InvStG

Meldung

©pixelrobot/123rf.com


11.02.2026

Hybride Angriffe: 20 Stunden bis zum Stillstand im Betrieb

Hybride Angriffe sind kein theoretisches Zukunftsszenario mehr, sondern eine reale Bedrohung für Wirtschaft und Gesellschaft.

weiterlesen
Hybride Angriffe: 20 Stunden bis zum Stillstand im Betrieb

Meldung

©stadtratte/fotolia.com


11.02.2026

FAQ zur Aktivrente veröffentlicht

Mit den FAQ zur Aktivrente reagiert das BMF auf zahlreiche offene Praxisfragen und greift dabei Anregungen des Deutscher Steuerberaterverband auf.

weiterlesen
FAQ zur Aktivrente veröffentlicht
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)