06.10.2016

Betriebswirtschaft, Meldung

IESBA: Code of Ethics 2016

Beitrag mit Bild

Der Code of Ethics enthält die sechs Prinzipien Integrität, Objektivität, Fachkompetenz und Sorgfalt, Verschwiegenheit sowie berufswürdiges Verhalten.

Das International Ethics Standards Board for Accountants (IESBA) hat die 2016er Fassung des IESBA Code of Ethics for Professional Accountants™ veröffentlicht.

Mit dem Code of Ethics werden ethische Anforderungen an den Berufsstand gestellt und zugleich ein Rahmenkonzept geboten, welches die Einhaltung von sechs fundamentalen Prinzipien sicherstellen soll: Integrität, Objektivität, Fachkompetenz und Sorgfalt, Verschwiegenheit sowie berufswürdiges Verhalten. Die im Code of Ethics enthaltenen Anforderungen begründen, anders als die Vorschriften im HGB, der WPO und der Berufssatzung WP/vBP, keine unmittelbar einzuhaltenden (Berufs-) Pflichten. Berufsangehörige, die sich – zumeist auf Veranlassung des Auftraggebers – vertraglich zur Einhaltung des Code of Ethics verpflichten, sind aber gehalten, zu überprüfen, ob sie dieser Verpflichtung auch vor dem Hintergrund des neuen Code of Ethics gerecht werden.

Neu: Verantwortung bei Verdacht auf Rechtsverstöße

Die aktuelle überarbeitete Auflage enthält die beiden neuen Sections 225 und 360, in denen die Verantwortung des Berufsangehörigen bei Verdacht auf Verstöße gegen Rechtsvorschriften (non-compliance with laws and regulations, kurz NOCLAR) geregelt wird. Folgeänderungen ergeben sich an weiteren Sections. Die Neuregelungen zu NOCLAR sind zum 15. Juli 2017 zu beachten, eine frühere Anwendung ist möglich. Registrierte Nutzer können den Code über die Internetseite der IFAC abrufen.

(WPK vom 05.10.2016 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Rechtsboard

Daniel Greger / Friederike Wolter


31.10.2025

Equal Pay – Verstoß gegen das Entgeltgleichheitsgebot kann Gehaltsanpassung bis zur Höhe der Bezüge der Vergleichsperson bedingen

Das BAG gibt in seiner Pressemitteilung zum Urteil vom 23.10.2025 – 8 AZR 300/24 zu erkennen, dass ein Verstoß gegen das Entgeltgleichheitsgebot zur Zahlung des Entgelts verpflichtet, das dem im Rahmen des Paarvergleichs herangezogenen Kollegen gezahlt wird, also nach „ganz oben“ – nicht nur zu einer Anpassung an den Mittelwert des Entgelts der Vergleichsgruppe des anderen Geschlechts.

weiterlesen
Equal Pay – Verstoß gegen das Entgeltgleichheitsgebot kann Gehaltsanpassung bis zur Höhe der Bezüge der Vergleichsperson bedingen

Meldung

©Stockfotos-MG/fotolia.com


31.10.2025

Probezeitkündigung im befristeten Arbeitsverhältnis

Das BAG hat klargestellt, dass es keinen festen prozentualen Maßstab für die Angemessenheit von Probezeiten in befristeten Arbeitsverträgen gibt.

weiterlesen
Probezeitkündigung im befristeten Arbeitsverhältnis

Meldung

© nmann77/fotolia.com


31.10.2025

Kabinett beschließt Data-Act-Durchführungsgesetz

Das Bundeskabinett macht den Weg frei für den Data Act und setzt damit auf klare Zuständigkeiten ohne zusätzliche Bürokratie.

weiterlesen
Kabinett beschließt Data-Act-Durchführungsgesetz

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank