06.10.2016

Betriebswirtschaft, Meldung

IESBA: Code of Ethics 2016

Beitrag mit Bild

Der Code of Ethics enthält die sechs Prinzipien Integrität, Objektivität, Fachkompetenz und Sorgfalt, Verschwiegenheit sowie berufswürdiges Verhalten.

Das International Ethics Standards Board for Accountants (IESBA) hat die 2016er Fassung des IESBA Code of Ethics for Professional Accountants™ veröffentlicht.

Mit dem Code of Ethics werden ethische Anforderungen an den Berufsstand gestellt und zugleich ein Rahmenkonzept geboten, welches die Einhaltung von sechs fundamentalen Prinzipien sicherstellen soll: Integrität, Objektivität, Fachkompetenz und Sorgfalt, Verschwiegenheit sowie berufswürdiges Verhalten. Die im Code of Ethics enthaltenen Anforderungen begründen, anders als die Vorschriften im HGB, der WPO und der Berufssatzung WP/vBP, keine unmittelbar einzuhaltenden (Berufs-) Pflichten. Berufsangehörige, die sich – zumeist auf Veranlassung des Auftraggebers – vertraglich zur Einhaltung des Code of Ethics verpflichten, sind aber gehalten, zu überprüfen, ob sie dieser Verpflichtung auch vor dem Hintergrund des neuen Code of Ethics gerecht werden.

Neu: Verantwortung bei Verdacht auf Rechtsverstöße

Die aktuelle überarbeitete Auflage enthält die beiden neuen Sections 225 und 360, in denen die Verantwortung des Berufsangehörigen bei Verdacht auf Verstöße gegen Rechtsvorschriften (non-compliance with laws and regulations, kurz NOCLAR) geregelt wird. Folgeänderungen ergeben sich an weiteren Sections. Die Neuregelungen zu NOCLAR sind zum 15. Juli 2017 zu beachten, eine frühere Anwendung ist möglich. Registrierte Nutzer können den Code über die Internetseite der IFAC abrufen.

(WPK vom 05.10.2016 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

© Calado/fotolia.com


14.11.2025

BAG stärkt befristet Beschäftigte: Tarifnorm verstößt gegen Diskriminierungsverbot

Ein neues BAG-Urteil stärkt den Schutz befristet Beschäftigter und betont die unmittelbare Wirkung unionsrechtlich geprägter Diskriminierungsverbote im Arbeitsrecht.

weiterlesen
BAG stärkt befristet Beschäftigte: Tarifnorm verstößt gegen Diskriminierungsverbot

Meldung

©EtiAmmos/fotolia.com


14.11.2025

BGH stuft Ansprüche von Wirecard-Aktionären als nachrangig

Der BGH hat klargestellt, dass Ansprüche von Aktionären, die auf einer Täuschung beim Aktienkauf beruhen, insolvenzrechtlich nachrangig sind.

weiterlesen
BGH stuft Ansprüche von Wirecard-Aktionären als nachrangig

Steuerboard

Marcus Niermann / Oskar Meyn


13.11.2025

BFH: Keine Rechtsfähigkeit einer Schweizer Stiftung mit Verwaltungssitz in Deutschland – damit auch keine Erbersatzsteuer

Die deutsche Ersatzerbschaftsteuer fingiert alle 30 Jahre den Übergang des Vermögens einer Familienstiftung auf die nächste Generation (§ 1 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG).

weiterlesen
BFH: Keine Rechtsfähigkeit einer Schweizer Stiftung mit Verwaltungssitz in Deutschland – damit auch keine Erbersatzsteuer

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank