• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • IDW zur umsatzsteuerlichen Behandlung von Reihengeschäften

09.08.2022

Betriebswirtschaft, Meldung

IDW zur umsatzsteuerlichen Behandlung von Reihengeschäften

Das IDW hat eine Stellungnahme zum Entwurf eines BMF-Schreibens zur umsatzsteuerlichen Behandlung von Reihengeschäften abgegeben, mit dem eine Anpassung des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses (UStAE) vorgenommen werden soll.

Beitrag mit Bild

©skywalk154/fotolia.com

Mit der Umsetzung des Artikels 36a MwStSystRL in nationales Recht wurden die Neuregelungen zur Bestimmung der bewegten Lieferung bei Reihengeschäften in den mit dem JStG 2019 neu gefassten § 3 Abs. 6a UStG aufgenommen. Die nun vorgesehene Änderung des UStAE soll das Ziel haben, notwendige Konkretisierungen vorzunehmen.

IDW plädiert für rückwirkende Verwendung der USt-IDNr.

Aus Sicht des IDW besteht weiterer Regelungsbedarf in Bezug auf die Zuordnung der Beförderung oder Versendung im Reihengeschäft – und zwar dann, sofern diese durch einen Zwischenhändler durchgeführt wird. Das IDW hat angeregt, hier aus Gründen der Vereinfachung auch eine rückwirkende Verwendung der USt-IDNr. zuzulassen. Die derzeit vorgesehene Regelung führt unter Umständen dazu, dass der Zwischenhändler keine steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung erklären darf und der erste Unternehmer in der Kette eine lokale Lieferung erklären muss, selbst wenn die USt-ID des Zwischenhändlers bei Abgabe der USt-Voranmeldung vorliegt.

Das IDW-Schreiben zur umsatzsteuerlichen Behandlung von Reihengeschäften finden Sie hier.


IDW vom 05.08.2022 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

©Zerbor/fotolia.com


26.07.2024

Gesundheitsbezogene Werbeaussagen unter der Lupe

Hersteller von Lebensmitteln versuchen immer wieder, ihre Produkte in der Werbung als gesundheitsfördernd erscheinen zu lassen, weil das einen besseren Absatz verspricht.

weiterlesen
Gesundheitsbezogene Werbeaussagen unter der Lupe

Meldung

©Melinda Nagy/123rf.com


26.07.2024

Corona-Infektion als Arbeitsunfall nur bei Nachweis

Für die Anerkennung einer Infektion mit dem COVID-19-Virus als Arbeitsunfall ist ein Vollbeweis erforderlich, dass sich die Übertragung des Virus tatsächlich am Arbeitsplatz ereignet hat.

weiterlesen
Corona-Infektion als Arbeitsunfall nur bei Nachweis

Meldung

adiruch/123rf.com


25.07.2024

CSR: Nachhaltigkeitsberichterstattung – möglichst bürokratiearm

Mit dem Umsetzungsgesetz zur CSR-Richtlinie versucht die Bundesregierung, so minimalinvasiv und bürokratiearm wie möglich vorzugehen.

weiterlesen
CSR: Nachhaltigkeitsberichterstattung – möglichst bürokratiearm

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank