Der Krankenhausfachausschuss des IDW (KHFA) hat eine geänderte Fassung des IDW RS KHFA 1 erarbeitet.
Durch die Krankenhausbuchführungsverordnung (KHBV) unterliegen Krankenhäuser speziellen, vom HGB abweichenden Rechnungslegungsvorschriften. Die Neufassung des IDW RS KHFA 1 enthält u.a. inhaltliche Anpassungen aufgrund von Neuregelungen im Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz. Zudem wurden Hinweise zur Vereinbarung zum pauschalierten Entgeltsystem für psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen ergänzt.
(IDW vom 30.08.2016/ Viola C. Didier)