31.08.2016

Betriebswirtschaft, Meldung

IDW zur Rechnungslegung von Krankenhäusern

Beitrag mit Bild

Fehler bei Buchhaltung und Jahresabschluss können vermieden werden, wenn die branchenspezifischen Unterschiede von Krankenhäusern berücksichtigt werden.

Der Krankenhausfachausschuss des IDW (KHFA) hat eine geänderte Fassung des IDW RS KHFA 1 erarbeitet.

Durch die Krankenhausbuchführungsverordnung (KHBV) unterliegen Krankenhäuser speziellen, vom HGB abweichenden Rechnungslegungsvorschriften. Die Neufassung des IDW RS KHFA 1 enthält u.a. inhaltliche Anpassungen aufgrund von Neuregelungen im Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz. Zudem wurden Hinweise zur Vereinbarung zum pauschalierten Entgeltsystem für psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen ergänzt.

(IDW vom 30.08.2016/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©stadtratte /fotolia.com


23.12.2025

Erste Tätigkeitsstätte bei grenzüberschreitender Arbeitnehmerentsendung nach neuem Reisekostenrecht

Eine erste Tätigkeitsstätte im Sinne des Reisekostenrechts liegt nur dann vor, wenn der Arbeitgeber dies ausdrücklich und dauerhaft so festlegt.

weiterlesen
Erste Tätigkeitsstätte bei grenzüberschreitender Arbeitnehmerentsendung nach neuem Reisekostenrecht

Meldung

©ra2studio/fotolia.com


23.12.2025

FAQ-Entwurf zu Zweifelsfragen bei der TaxonomieVO

Mit dem FAQ-Entwurf liefert die EU-Kommission erste Klarstellungen zur praktischen Anwendung der TaxonomieVO und der neuen Delegierten Verordnung.

weiterlesen
FAQ-Entwurf zu Zweifelsfragen bei der TaxonomieVO

Meldung

©ammentorp/123rf.com


22.12.2025

Bundesrat stimmt für Entlastung von Pendlern und Gastwirten

Das neue Steueränderungsgesetz bringt ab 2026 gezielte finanzielle Entlastungen für Arbeitnehmer, Gastronomen und Ehrenamtliche.

weiterlesen
Bundesrat stimmt für Entlastung von Pendlern und Gastwirten

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank