Verschiedene bilanzielle Konsequenzen einer Modifikation der vertraglichen Zahlungen eines finanziellen Vermögenswerts hängen davon ab, ob die Modifikation zu einem Abgang des finanziellen Vermögenswerts führt. Somit ist die Frage der Ausbuchung aufgrund einer Modifikation zu klären. Hierzu äußert sich IFRS 9 nicht explizit.
Der neue Standard zur Bilanzierung von Finanzinstrumenten (IFRS 9) ist grundsätzlich ab dem 01.01.2018 anzuwenden. IFRS 9 regelt die Modifikation von finanziellen Vermögenswerten nur in Teilbereichen, obwohl hier erheblicher Klärungsbedarf besteht. Das IDW nimmt sich dieser Fragen an und stellt den Entwurf einer Fortsetzung IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung: Einzelfragen der Bilanzierung von Finanzinstrumenten nach IFRS 9 (IDW RS HFA 48) zur Diskussion. Der Anhang enthält interpretative Ausführungen zu verschiedenen Aspekten der Modifikation.
Den Download des Entwurfs finden Sie hier.
(IDW vom 20.06.2017/ Viola C. Didier)