• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • IDW zur Modifikation finanzieller Vermögenswerte

22.06.2017

Betriebswirtschaft, Meldung

IDW zur Modifikation finanzieller Vermögenswerte

Beitrag mit Bild

©Bounlow-pic/fotolia.com

Verschiedene bilanzielle Konsequenzen einer Modifikation der vertraglichen Zahlungen eines finanziellen Vermögenswerts hängen davon ab, ob die Modifikation zu einem Abgang des finanziellen Vermögenswerts führt. Somit ist die Frage der Ausbuchung aufgrund einer Modifikation zu klären. Hierzu äußert sich IFRS 9 nicht explizit.

Der neue Standard zur Bilanzierung von Finanzinstrumenten (IFRS 9) ist grundsätzlich ab dem 01.01.2018 anzuwenden. IFRS 9 regelt die Modifikation von finanziellen Vermögenswerten nur in Teilbereichen, obwohl hier erheblicher Klärungsbedarf besteht. Das IDW nimmt sich dieser Fragen an und stellt den Entwurf einer Fortsetzung IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung: Einzelfragen der Bilanzierung von Finanzinstrumenten nach IFRS 9 (IDW RS HFA 48) zur Diskussion. Der Anhang enthält interpretative Ausführungen zu verschiedenen Aspekten der Modifikation.

Den Download des Entwurfs finden Sie hier.

(IDW vom 20.06.2017/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©Olivier Le Moal / istockfoto.com


04.02.2025

Berichtspflichten: Unternehmen können CBAM-Anforderungen kaum erfüllen

Unternehmen müssen tatsächliche Emissionsdaten ihrer Lieferanten melden – rund drei Viertel sind dazu nicht oder nur teilweise in der Lage.

weiterlesen
Berichtspflichten: Unternehmen können CBAM-Anforderungen kaum erfüllen

Meldung

©Gina Sanders/fotolia.com


04.02.2025

Zulässigkeit von Betriebsversammlungen am Flughafen

Unternehmen müssen Betriebsversammlungen unter den festgelegten Bedingungen ermöglichen, während der Betriebsrat für eine geordnete Umsetzung verantwortlich ist.

weiterlesen
Zulässigkeit von Betriebsversammlungen am Flughafen

Steuerboard

Sebastian Löcherbach


04.02.2025

Die unentgeltliche Übertragung von Beteiligungen an Führungskräfte als Teil der Unternehmensnachfolge

Jedes Familienunternehmen kann auf Dauer nur durch Nachfolgen bestehen. Das gilt für Mitarbeiter, Produkte und auch für Gesellschafter. Während auf Gesellschafterebene traditionell die familieninterne Nachfolge im Vordergrund steht, gewinnt zunehmend auch die Einbindung langjähriger Führungskräfte an Bedeutung.

weiterlesen
Die unentgeltliche Übertragung von Beteiligungen an Führungskräfte als Teil der Unternehmensnachfolge

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank