• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • IDW zur IPSAS-Bilanzierung von Leasingverhältnissen

09.07.2018

Betriebswirtschaft, Meldung

IDW zur IPSAS-Bilanzierung von Leasingverhältnissen

Beitrag mit Bild

©photon_photo/fotolia.com

Die internationalen Rechnungsführungsgrundsätze für den öffentlichen Sektor (International Public Sector Accounting Standards [IPSAS]) gewinnen durch die zunehmende internationale Verbreitung immer mehr Einfluss. Das IDW äußert sich zum neuen Standardentwurf des IPSASB zur Bilanzierung von Leasingverhältnissen.

Nach dem neuen Standardentwurf des IPSASB werden künftig grundsätzlich sämtliche Leasingverhältnisse in der Bilanz abgebildet. Das Kriterium des wirtschaftlichen Eigentums (Risks-and-Rewards-Ansatz) wird ersetzt durch den sog. Right-of-Use-Ansatz.

Neuer Standard gilt für Leasingnehmer und -geber

Anders als IFRS 16, der ab 2019 IAS 17 ersetzen wird, sieht das IPSASB den neuen Bilanzierungsansatz jedoch nicht nur für den Leasingnehmer, sondern auch für den Leasinggeber vor. Die Gründe hält das IDW für nachvollziehbar, denn im öffentlichen Sektor werden Leasingnehmer und -geber häufig demselben Konsolidierungskreis angehören. Durch die spiegelbildliche Bilanzierung lassen sich Probleme bei der Konsolidierung vermeiden.

(IDW vom 05.07.2018 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)


Weitere Meldungen


Meldung

©vege/fotolia.com


11.07.2025

Gesetzentwurf zum elektronischen Widerrufsbutton

Der neue Gesetzentwurf bringt Verbraucherrechte ins digitale Zeitalter: Einfacher Widerruf, klarere Informationen und weniger Papierkram stehen im Mittelpunkt.

weiterlesen
Gesetzentwurf zum elektronischen Widerrufsbutton

Meldung

©stockwerkfotodesign/123rf.com


11.07.2025

62 % des Mittelstands berichten freiwillig über Nachhaltigkeit

Trotz regulatorischer Unsicherheiten und komplexer Anforderungen erkennen viele Mittelständler die Chancen von Nachhaltigkeit für Effizienz, Markenstärke und Risikoprävention.

weiterlesen
62 % des Mittelstands berichten freiwillig über Nachhaltigkeit

Meldung

©jeremiasmünch/fotolia.com


10.07.2025

BFH: Kein Einblick in Richtsatz-Grundlagen

Die der Richtsatzsammlung zugrunde liegenden Unterlagen bleiben laut BFH vertraulich. Ein Auskunftsanspruch nach dem Informationsfreiheitsgesetz besteht nicht.

weiterlesen
BFH: Kein Einblick in Richtsatz-Grundlagen

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank