• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • IDW zur IPSAS-Bilanzierung von Leasingverhältnissen

09.07.2018

Betriebswirtschaft, Meldung

IDW zur IPSAS-Bilanzierung von Leasingverhältnissen

Beitrag mit Bild

©photon_photo/fotolia.com

Die internationalen Rechnungsführungsgrundsätze für den öffentlichen Sektor (International Public Sector Accounting Standards [IPSAS]) gewinnen durch die zunehmende internationale Verbreitung immer mehr Einfluss. Das IDW äußert sich zum neuen Standardentwurf des IPSASB zur Bilanzierung von Leasingverhältnissen.

Nach dem neuen Standardentwurf des IPSASB werden künftig grundsätzlich sämtliche Leasingverhältnisse in der Bilanz abgebildet. Das Kriterium des wirtschaftlichen Eigentums (Risks-and-Rewards-Ansatz) wird ersetzt durch den sog. Right-of-Use-Ansatz.

Neuer Standard gilt für Leasingnehmer und -geber

Anders als IFRS 16, der ab 2019 IAS 17 ersetzen wird, sieht das IPSASB den neuen Bilanzierungsansatz jedoch nicht nur für den Leasingnehmer, sondern auch für den Leasinggeber vor. Die Gründe hält das IDW für nachvollziehbar, denn im öffentlichen Sektor werden Leasingnehmer und -geber häufig demselben Konsolidierungskreis angehören. Durch die spiegelbildliche Bilanzierung lassen sich Probleme bei der Konsolidierung vermeiden.

(IDW vom 05.07.2018 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)


Weitere Meldungen


Meldung

©Markus Mainka/fotolia.com


28.05.2026

Teilzeit auf Rekordniveau: Jede zweite Frau arbeitet reduziert

Zwar arbeiten Teilzeitkräfte heute mehr Stunden als früher, gleichzeitig bleibt Teilzeit vor allem bei Frauen und älteren Beschäftigten weit verbreitet.

weiterlesen
Teilzeit auf Rekordniveau: Jede zweite Frau arbeitet reduziert

Steuerboard

Maximilian Moormann


28.05.2026

Familienheim – später Einzug gefährdet die Erbschaftsteuerbefreiung

Eine erbschaftsteuerliche Vergünstigung ist das sogenannte „Familienheimprivileg“. Danach bleibt das Familienheim für Erben unter bestimmten Voraussetzungen erbschaftsteuerfrei.

weiterlesen
Familienheim – später Einzug gefährdet die Erbschaftsteuerbefreiung

Meldung

©zest_marina/fotolia.com


28.05.2026

BFH: Verfahrensruhe schließt Entschädigung meist aus

Wer einem Ruhen seines finanzgerichtlichen Verfahrens zustimmt, kann später nicht ohne Weiteres Entschädigung wegen langer Verfahrensdauer verlangen.

weiterlesen
BFH: Verfahrensruhe schließt Entschädigung meist aus
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht