• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • IDW zur IPSAS-Bilanzierung von Leasingverhältnissen

09.07.2018

Betriebswirtschaft, Meldung

IDW zur IPSAS-Bilanzierung von Leasingverhältnissen

Beitrag mit Bild

©photon_photo/fotolia.com

Die internationalen Rechnungsführungsgrundsätze für den öffentlichen Sektor (International Public Sector Accounting Standards [IPSAS]) gewinnen durch die zunehmende internationale Verbreitung immer mehr Einfluss. Das IDW äußert sich zum neuen Standardentwurf des IPSASB zur Bilanzierung von Leasingverhältnissen.

Nach dem neuen Standardentwurf des IPSASB werden künftig grundsätzlich sämtliche Leasingverhältnisse in der Bilanz abgebildet. Das Kriterium des wirtschaftlichen Eigentums (Risks-and-Rewards-Ansatz) wird ersetzt durch den sog. Right-of-Use-Ansatz.

Neuer Standard gilt für Leasingnehmer und -geber

Anders als IFRS 16, der ab 2019 IAS 17 ersetzen wird, sieht das IPSASB den neuen Bilanzierungsansatz jedoch nicht nur für den Leasingnehmer, sondern auch für den Leasinggeber vor. Die Gründe hält das IDW für nachvollziehbar, denn im öffentlichen Sektor werden Leasingnehmer und -geber häufig demselben Konsolidierungskreis angehören. Durch die spiegelbildliche Bilanzierung lassen sich Probleme bei der Konsolidierung vermeiden.

(IDW vom 05.07.2018 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)


Weitere Meldungen


Meldung

©stadtratte /fotolia.com


28.09.2026

Steuerfreie Einlagenrückgewähr: Nachweis muss deutschen Steuerregeln folgen

Für steuerfreie Einlagenrückgewähr aus EU-Gesellschaften reicht die ausländische Handelsbilanz als Nachweis grundsätzlich nicht aus.

weiterlesen
Steuerfreie Einlagenrückgewähr: Nachweis muss deutschen Steuerregeln folgen

Meldung

© Calado/fotolia.com


28.09.2026

Comeback der Befristungen: Jeder vierte Arbeitgeber will stärker darauf setzen

Die geplante Verlängerung sachgrundloser Befristungen auf bis zu vier Jahre verschafft Unternehmen mehr Flexibilität, könnte aber Personalentscheidungen hinauszögern.

weiterlesen
Comeback der Befristungen: Jeder vierte Arbeitgeber will stärker darauf setzen

Meldung

ilixe48/123rf.com


25.09.2026

D&O-Versicherung: Führungskraft haftet trotz Millionenschaden voll

Eine arbeitgeberfinanzierte D&O-Versicherung kann dazu führen, dass Führungskräfte für grob fahrlässig verursachte Schäden voll haften.

weiterlesen
D&O-Versicherung: Führungskraft haftet trotz Millionenschaden voll
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht