28.12.2015

Betriebswirtschaft, Meldung

IDW zur IASB Agenda Konsultation 2015

Beitrag mit Bild

Die IASB-Diskussion „Request for Views„2015 Agenda Consultation“ stößt auf positive Feedback.

Das IASB hat im August die zweite öffentliche Diskussion zur Entwicklung und strategischen Ausrichtung seiner Agenda bis 2020 gestartet. Das IDW nimmt hierzu nun Stellung und begrüßt die Diskussion, die es dem Board ermöglicht, die tatsächlichen Bedürfnisse der IFRS-Anwender zu ermitteln.

In Anbetracht der Zeit, die das IASB in der Vergangenheit benötigte, um diverse Großprojekte zu beenden (z.B. Umsatzerlöse, Finanzinstrumente), ist aus Sicht des IDW eine Beschränkung auf eine kleine Auswahl an Arbeitsaufträgen ratsam. Teil der künftigen Agenda sollten nur solche Projekte sein, die sowohl bedeutsam als auch dringend sind und die innerhalb der nächsten fünf Jahre, unter Berücksichtigung der vorhandenen Ressourcen, auch realisiert werden können. Zunächst müssen noch die verbliebenen Großprojekte der letzten Agenda (Leasing, Versicherungsverträge) abgeschlossen werden.

IDW-Empfehlung: Mehr kleinere Projekte

Danach sollte sich das Board weiter dem Rahmenkonzept der IFRS und der Entwicklung von Prinzipien für Angaben in den Standards widmen. Mit Blick auf die Bedeutsamkeit und Dringlichkeit empfiehlt das IDW die folgenden Forschungsprojekte zügig voranzutreiben:

  • Performance Reporting
  • Goodwill und Wertminderung
  • Unternehmenszusammenschlüsse unter gemeinsamer Kontrolle
  • Abgrenzung von Eigenkapital und Fremdkapital

Des Weiteren sollte sich das IASB nur mit noch kleineren, kurzfristigen Projekten zur Erhaltung und Verbesserung der Qualität und zur Unterstützung der Implementierung der IFRS befassen.

(IDW vom 22.12.2015/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Steuerboard

Vincent Walch


23.01.2026

Vorsicht bei Gelegenheitsgeschenken: FG Rheinland-Pfalz schränkt Steuerbefreiung ein

Mit Urteil vom 04.12.2025 (4 K 1564/24) hat das FG Rheinland-Pfalz entschieden, dass ein Geldgeschenk zu Ostern i.H.v. 20.000 € kein „übliches Gelegenheitsgeschenk“ im Sinne des § 13 Abs. 1 Nr. 14 ErbStG darstellt und somit nicht steuerbefreit ist.

weiterlesen
Vorsicht bei Gelegenheitsgeschenken: FG Rheinland-Pfalz schränkt Steuerbefreiung ein

Meldung

©jat306/fotolia.com


23.01.2026

Gesetzentwurf zum Bürokratierückbau

Durch die gezielte Abschaffung von Berichtspflichten sollen sowohl Unternehmen als auch Behörden deutlich entlastet werden.

weiterlesen
Gesetzentwurf zum Bürokratierückbau

Meldung

©Stockfotos-MG/fotolia.com


23.01.2026

KMU unter Druck: 7 von 10 Fachkräften fehlen hier

Fachkräfteengpässe treffen KMU besonders stark, insbesondere in Berufen, die eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzen.

weiterlesen
KMU unter Druck: 7 von 10 Fachkräften fehlen hier
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)