05.07.2016

Betriebswirtschaft, Meldung

IDW zur geplanten Reform der Grundsteuer

Beitrag mit Bild

Reform der Grundsteuer: In einem ersten Schritt sollen die Bewertung von Grundstücken sowie von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben für grundsteuerliche Zwecke aktualisiert werden.

Das IDW äußert sich zur geplanten Reform der Grundsteuer. Dabei sollen die Bewertung von Grundstücken für grundsteuerliche Zwecke aktualisiert werden.

Grundsätzlich begrüßt das IDW den von den Finanzministern der Länder getroffenen Beschluss, zeitnah eine Bundesratsinitiative für eine umfassende Reform der Grundsteuer auf den Weg zu bringen. Für die Vorbereitung der entsprechenden Gesetzentwürfe weist das IDW darauf hin, dass die sachgerechte Bewertung von Immobilien in jedem Einzelfall eine eigene Lösung erfordert. Um eine den tatsächlichen Verhältnissen entsprechende Bewertung des Grundvermögens sicherzustellen, sollte sich die Immobilienbewertung auch für grundsteuerliche Zwecke an den in Theorie, Rechtsprechung und Praxis entwickelten Grundsätzen zur Bewertung von Immobilien orientieren, vgl. IDW Standard: Grundsätze zur Bewertung von Immobilien (IDW S 10).

Ertragsorientierte Verfahren, Vergleichswertverfahren und Sachwertverfahren

Für die Bewertung von Immobilien kommen grundsätzlich ertragsorientierte Verfahren, Vergleichswertverfahren und Sachwertverfahren in Betracht (vgl. IDW S 10, Tz. 17 ff.). Eine schematische Bewertung von Aufbauten (Gebäuden) wird einer zutreffenden Immobilienbewertung nur in seltenen Fällen gerecht. Der Verkehrswert von Immobilien, die zur Erzielung von finanziellen Überschüssen geeignet sind, bildet sich i.d.R. nach einem ertragsorientierten Verfahren und nicht nach dem Sachwert. Die Bewertung mit einem Sachwertverfahren führt nur dann zu sachgerechten Ergebnissen, wenn die Ersatzbeschaffungskosten im gewöhnlichen Geschäftsverkehr verkehrswertbestimmend sind. Dies ist üblicherweise bei Immobilien der Fall, die nicht zur Erzielung finanzieller Überschüsse geeignet sind, wie selbstgenutzte Ein- und Zweifamilienhäuser oder spezielle Immobilien mit öffentlicher Zweckbindung.

(IDW vom 29.06.2016/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©Dan Race/fotolia.com


07.01.2026

Haftung trotz Ausstieg: Ex-Geschäftsführer bleibt verantwortlich

Ein Geschäftsführer haftet auch nach seiner Abberufung persönlich für sittenwidrige Schädigungen, wenn er in das betrügerische System maßgeblich eingebunden war.

weiterlesen
Haftung trotz Ausstieg: Ex-Geschäftsführer bleibt verantwortlich

Meldung

ZEW Länder-Ranking Unternehmenssteuern


07.01.2026

Steuersätze in Europa gleichen sich an

Während in Europa vielerorts die Unternehmenssteuern steigen, könnte Deutschland mit der geplanten Unternehmenssteuersenkung wieder Anschluss finden.

weiterlesen
Steuersätze in Europa gleichen sich an

Meldung

©pitinan/123rf.com


06.01.2026

E-Mobilität: Staat entgehen über 39 Milliarden an Steuern

Die staatliche Förderung von E-Autos führt bis 2030 zu Steuerausfällen von rund 39 Mrd. €, vor allem durch entgangene Energie- und Kfz-Steuern.

weiterlesen
E-Mobilität: Staat entgehen über 39 Milliarden an Steuern
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)