05.07.2016

Betriebswirtschaft, Meldung

IDW zur geplanten Reform der Grundsteuer

Beitrag mit Bild

Reform der Grundsteuer: In einem ersten Schritt sollen die Bewertung von Grundstücken sowie von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben für grundsteuerliche Zwecke aktualisiert werden.

Das IDW äußert sich zur geplanten Reform der Grundsteuer. Dabei sollen die Bewertung von Grundstücken für grundsteuerliche Zwecke aktualisiert werden.

Grundsätzlich begrüßt das IDW den von den Finanzministern der Länder getroffenen Beschluss, zeitnah eine Bundesratsinitiative für eine umfassende Reform der Grundsteuer auf den Weg zu bringen. Für die Vorbereitung der entsprechenden Gesetzentwürfe weist das IDW darauf hin, dass die sachgerechte Bewertung von Immobilien in jedem Einzelfall eine eigene Lösung erfordert. Um eine den tatsächlichen Verhältnissen entsprechende Bewertung des Grundvermögens sicherzustellen, sollte sich die Immobilienbewertung auch für grundsteuerliche Zwecke an den in Theorie, Rechtsprechung und Praxis entwickelten Grundsätzen zur Bewertung von Immobilien orientieren, vgl. IDW Standard: Grundsätze zur Bewertung von Immobilien (IDW S 10).

Ertragsorientierte Verfahren, Vergleichswertverfahren und Sachwertverfahren

Für die Bewertung von Immobilien kommen grundsätzlich ertragsorientierte Verfahren, Vergleichswertverfahren und Sachwertverfahren in Betracht (vgl. IDW S 10, Tz. 17 ff.). Eine schematische Bewertung von Aufbauten (Gebäuden) wird einer zutreffenden Immobilienbewertung nur in seltenen Fällen gerecht. Der Verkehrswert von Immobilien, die zur Erzielung von finanziellen Überschüssen geeignet sind, bildet sich i.d.R. nach einem ertragsorientierten Verfahren und nicht nach dem Sachwert. Die Bewertung mit einem Sachwertverfahren führt nur dann zu sachgerechten Ergebnissen, wenn die Ersatzbeschaffungskosten im gewöhnlichen Geschäftsverkehr verkehrswertbestimmend sind. Dies ist üblicherweise bei Immobilien der Fall, die nicht zur Erzielung finanzieller Überschüsse geeignet sind, wie selbstgenutzte Ein- und Zweifamilienhäuser oder spezielle Immobilien mit öffentlicher Zweckbindung.

(IDW vom 29.06.2016/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

anutaray/123RF.com


14.08.2026

Neues Verpackungsrecht in Kraft

Mit dem neuen VerpackDG bleibt die Tätigkeit von WP und vBP ein wichtiger Bestandteil der Kontrolle des Verpackungsrechts.

weiterlesen
Neues Verpackungsrecht in Kraft

Meldung

©jirsak/123rf.com


14.08.2026

Greenwashing-Urteil gegen Netto

Umweltwerbung ist nur zulässig, wenn die versprochenen ökologischen Vorteile tatsächlich bestehen und nachweisbar sind.

weiterlesen
Greenwashing-Urteil gegen Netto

Steueboard

Nicola Halmburger


13.08.2026

Vorläufigkeitsvermerk und gesonderte Feststellung: Die Reichweite des § 165 AO bei Grundlagenbescheiden

Vorläufigkeitsvermerke sollten in der Beratungspraxis nicht ungeprüft hingenommen werden. Sie halten Steuerbescheide in ihrem jeweiligen Umfang offen, ermöglichen spätere Änderungen und hemmen die Festsetzungsfrist.

weiterlesen
Vorläufigkeitsvermerk und gesonderte Feststellung: Die Reichweite des § 165 AO bei Grundlagenbescheiden
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht