05.08.2019

Betriebswirtschaft, Meldung

IDW zur Definition von Umsatzerlösen

Beitrag mit Bild

©outchill/fotolia.com

Das IDW ist der Auffassung, die bestehende Umsatzerlösdefinition in § 277 Abs. 1 HGB sei ausreichend. Im Schreiben an das Bundesministerium der Justiz erläutert das IDW, warum es keinen Zusatznutzen in einer Änderung sieht.

Laut IDW hat sich die Bilanzierungs- und Prüfungspraxis nach (mindestens) dreijähriger Anwendung mit der geänderten Umsatzerlösdefinition arrangiert. Die derzeitige Definition weise gegenüber der Definition nach HGB i.d.F. vor Inkrafttreten des BilRUG aber durchaus Schwächen auf. Auch bestünden heute noch Zweifelsfragen bei der Anwendung der Norm.

IDW rät von Änderung der Umsatzerlösdefinition ab

Das IDW bezweifelt daher, dass ein mit einer neuerlichen Änderung (soweit EU-rechtlich überhaupt möglich) einhergehender möglicher Zusatznutzen den neuerlichen Umstellungsaufwand (in Buchführung und Rechnungslegung einschließlich der entsprechenden Prozesse sowie in der Vertragsgestaltung) rechtfertigen würde und rät von einer erneuten Änderung der Umsatzerlösdefinition ab.

(IDW vom 01.08.2019 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Betriebswirtschaft:
Owlit-Modul „Unternehmensfinanzierung (Otto Schmidt)“


Weitere Meldungen


Meldung

nito500/123rf.com


26.04.2024

Verbot von in Zwangsarbeit hergestellten Produkten auf dem EU-Binnenmarkt

Künftig müssen Hersteller von Waren, die in Zwangsarbeit hergestellt wurden, ihre Produkte vom EU-Binnenmarkt nehmen und sie spenden, recyceln oder zerstören.

weiterlesen
Verbot von in Zwangsarbeit hergestellten Produkten auf dem EU-Binnenmarkt

Meldung

©moovstock/123rf.com


26.04.2024

Neue EU-Vorschriften: weniger Verpackungen, mehr Recycling

Erstmals führt die EU in einem Umweltgesetz Ziele zur Reduzierung von Verpackungen ein, und das unabhängig vom verwendeten Material.

weiterlesen
Neue EU-Vorschriften: weniger Verpackungen, mehr Recycling

Meldung

©Coloures-Pic/fotolia.com


25.04.2024

Betriebsratswahl: Weniger Kandidaten als Betriebsratssitze

Es steht der Wahl eines Betriebsrats nicht entgegen, wenn sich nicht genügend Bewerber für das Betriebsratsamt finden, so das BAG.

weiterlesen
Betriebsratswahl: Weniger Kandidaten als Betriebsratssitze

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank