05.08.2019

Betriebswirtschaft, Meldung

IDW zur Definition von Umsatzerlösen

Beitrag mit Bild

©outchill/fotolia.com

Das IDW ist der Auffassung, die bestehende Umsatzerlösdefinition in § 277 Abs. 1 HGB sei ausreichend. Im Schreiben an das Bundesministerium der Justiz erläutert das IDW, warum es keinen Zusatznutzen in einer Änderung sieht.

Laut IDW hat sich die Bilanzierungs- und Prüfungspraxis nach (mindestens) dreijähriger Anwendung mit der geänderten Umsatzerlösdefinition arrangiert. Die derzeitige Definition weise gegenüber der Definition nach HGB i.d.F. vor Inkrafttreten des BilRUG aber durchaus Schwächen auf. Auch bestünden heute noch Zweifelsfragen bei der Anwendung der Norm.

IDW rät von Änderung der Umsatzerlösdefinition ab

Das IDW bezweifelt daher, dass ein mit einer neuerlichen Änderung (soweit EU-rechtlich überhaupt möglich) einhergehender möglicher Zusatznutzen den neuerlichen Umstellungsaufwand (in Buchführung und Rechnungslegung einschließlich der entsprechenden Prozesse sowie in der Vertragsgestaltung) rechtfertigen würde und rät von einer erneuten Änderung der Umsatzerlösdefinition ab.

(IDW vom 01.08.2019 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Betriebswirtschaft:
Owlit-Modul „Unternehmensfinanzierung (Otto Schmidt)“


Weitere Meldungen


Meldung

©DenysRudyi/fotolia.com


20.02.2026

EU-Steuerregeln zeigen Wirkung – sind aber hochkomplex

Viele Mitgliedstaaten gehen über die EU-Mindestvorgaben hinaus, was zu großen Überschneidungen, Doppelregulierungen und insgesamt mehr Bürokratie führt.

weiterlesen
EU-Steuerregeln zeigen Wirkung – sind aber hochkomplex

Meldung

©magele-picture/fotolia.com


20.02.2026

Arbeitsschutz auch ohne Sicherheitsbeauftragten

Mit der geplanten Reform verschiebt die Bundesregierung den Schwerpunkt im Arbeitsschutz von formalen Bestellpflichten hin zur konkreten Gefährdungsbeurteilung im Betrieb.

weiterlesen
Arbeitsschutz auch ohne Sicherheitsbeauftragten

Meldung

©jirsak/123rf.com


20.02.2026

„CO₂-neutral“ reicht nicht: Gericht verlangt klare Umweltangaben

Werbung mit „CO₂-neutralem Versand“ und „nachhaltig & regional“ sind irreführende Aussagen, wenn sie nicht hinreichend konkretisiert werden.

weiterlesen
„CO₂-neutral“ reicht nicht: Gericht verlangt klare Umweltangaben
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)