05.08.2019

Betriebswirtschaft, Meldung

IDW zur Definition von Umsatzerlösen

Beitrag mit Bild

©outchill/fotolia.com

Das IDW ist der Auffassung, die bestehende Umsatzerlösdefinition in § 277 Abs. 1 HGB sei ausreichend. Im Schreiben an das Bundesministerium der Justiz erläutert das IDW, warum es keinen Zusatznutzen in einer Änderung sieht.

Laut IDW hat sich die Bilanzierungs- und Prüfungspraxis nach (mindestens) dreijähriger Anwendung mit der geänderten Umsatzerlösdefinition arrangiert. Die derzeitige Definition weise gegenüber der Definition nach HGB i.d.F. vor Inkrafttreten des BilRUG aber durchaus Schwächen auf. Auch bestünden heute noch Zweifelsfragen bei der Anwendung der Norm.

IDW rät von Änderung der Umsatzerlösdefinition ab

Das IDW bezweifelt daher, dass ein mit einer neuerlichen Änderung (soweit EU-rechtlich überhaupt möglich) einhergehender möglicher Zusatznutzen den neuerlichen Umstellungsaufwand (in Buchführung und Rechnungslegung einschließlich der entsprechenden Prozesse sowie in der Vertragsgestaltung) rechtfertigen würde und rät von einer erneuten Änderung der Umsatzerlösdefinition ab.

(IDW vom 01.08.2019 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Betriebswirtschaft:
Owlit-Modul „Unternehmensfinanzierung (Otto Schmidt)“


Weitere Meldungen


Meldung

©Coloures-Pic/fotolia.com


13.05.2026

BAG stärkt Mitbestimmung: Auslands-Airlines können in Deutschland betriebsratsfähig sein

Auch ausländische Arbeitgeber können an deutschen Standorten der betrieblichen Mitbestimmung unterliegen, stellt das BAG klar.

weiterlesen
BAG stärkt Mitbestimmung: Auslands-Airlines können in Deutschland betriebsratsfähig sein

Steuerboard

Hanno Dassel / Michael Feldner


13.05.2026

Trusts im deutschen Steuerrecht

Trusts gehören im anglo-amerikanischen Rechtskreis zum üblichen Repertoire der Vermögensverwaltung und Nachfolgeplanung. Angesichts zunehmender globaler Mobilität gewinnt die rechtliche Beratung im Zusammenhang mit Trusts auch in Deutschland stetig an Bedeutung.

weiterlesen
Trusts im deutschen Steuerrecht

Meldung

©Andrey Popov/fotolia.com


13.05.2026

WPK bereitet Berufssatzung auf CSRD vor

Nachhaltigkeitsprüfungen sollen künftig berufsrechtlich weitgehend wie gesetzliche Abschlussprüfungen behandelt werden.

weiterlesen
WPK bereitet Berufssatzung auf CSRD vor
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht