11.07.2022

Betriebswirtschaft, Meldung

IDW zur Comfort-Letter-Erteilung

Das IDW hat den Prüfungshinweis: Erteilung eines Comfort Letter nach IDW PS 910 durch einen Wirtschaftsprüfer, der nicht Abschlussprüfer der Emittentin ist (IDW PH 9.910.2 (05.2022)), veröffentlicht.

Beitrag mit Bild

©tadamichi/fotolia.com

Mit dem IDW Prüfungshinweis: Erteilung eines Comfort Letters nach IDW PS 910 durch einen Wirtschaftsprüfer, der nicht Abschlussprüfer der Emittentin ist (IDW PH 9.910.2 (05.2022)), reagiert der Hauptfachausschuss des IDW auf die – durch den sog. Fee Cap der EU-APrVO ausgelöste – Beschränkung einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, für einen PIE-Abschlussprüfungsmandanten grundsätzlich zulässige Nichtprüfungsleistungen wie z.B. die Erteilung eines Comfort Letter erbringen zu dürfen.

FISG hatte Lage verschärft

Diese Restriktionen sind in Deutschland durch das FISG im Ergebnis zuletzt noch dadurch verschärft worden, dass die zuvor in § 319a Abs. 1a HGB enthaltene Möglichkeit für die APAS, eine Ausnahmegenehmigung zu erteilen, weggefallen ist. Situationen, in denen der amtierende Abschlussprüfer wegen eines bereits ausgeschöpften Fee Cap einen Auftrag seines PIE-Abschlussprüfungsmandanten zur Erteilung eines Comfort Letter nicht annehmen kann, könnten deshalb fortan häufiger auftreten.

Voraussetzungen für den Comfort Letter

Damit ein Wirtschaftsprüfer, der nicht der Abschlussprüfer der Emittentin ist, anstelle des Abschlussprüfers den Auftrag eines Unternehmens zur Erteilung eines Comfort Letter durchführen darf und im Rahmen des Comfort Letter Aussagen nach IDW PS 910 treffen kann, hat er sich nach diesem Prüfungsstandard dem Abschlussprüfer vergleichbare Kenntnisse zu verschaffen. Der neue Prüfungshinweis enthält Empfehlungen, welche Untersuchungshandlungen der Nicht-Abschlussprüfer durchführen kann, um solche dem Abschlussprüfer vergleichbare Kenntnisse zu erlangen.


IDW vom 08.07.2022 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

©momius/fotolia.com


30.06.2026

Homeoffice: Wann der Weg zum Mittagessen versichert ist

Beim Mittagessen im Homeoffice zählt für den Versicherungsschutz vor allem der betriebliche Zusammenhang, entschied das Hessische LSG.

weiterlesen
Homeoffice: Wann der Weg zum Mittagessen versichert ist

Meldung

©faithie/123rf.com


30.06.2026

ISSA 5000: IAASB erläutert Anwendung der Wesentlichkeit

Die neuen FAQs zur ISSA 5000 sind eine wichtige Orientierungshilfe für alle, die sich mit Nachhaltigkeitsberichterstattung und deren Prüfung befassen.

weiterlesen
ISSA 5000: IAASB erläutert Anwendung der Wesentlichkeit

Hans-Peter Löw


29.06.2026

Auskunftsanspruch und Equal Pay im Spannungsfeld von EU-Recht und nationalem Recht

In einer Entscheidung vom 25. Juni 2020 hatte das Bundesarbeitsgericht darüber zu entscheiden, ob auch einer freien Mitarbeiterin ein Auskunftsanspruch nach dem EntgtranspG zustehe, obwohl das Gesetz seinen Anwendungsbereich ausdrücklich auf Arbeitnehmer begrenzt. Das BAG hat den Auskunftsanspruch gewährt, da die Klägerin als arbeitnehmerähnliche Person anzusehen sei, die unter den europarechtlichen Arbeitnehmerbegriff falle. Dieser sei

weiterlesen
Auskunftsanspruch und Equal Pay im Spannungsfeld von EU-Recht und nationalem Recht
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht