• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • IDW zur Besteuerung digitaler Plattformen (DAC 7)

24.08.2022

Betriebswirtschaft, Meldung

IDW zur Besteuerung digitaler Plattformen (DAC 7)

Die nationale Umsetzung von DAC 7 dient der Sicherstellung einer gleichmäßigen und gesetzmäßigen Besteuerung von auf digitalen Plattformen erwirtschafteten Einkünften durch Einführung einer Meldepflicht der Plattformbetreiber.

Beitrag mit Bild

©kebox/fotolia.com

Das IDW hat eine Stellungnahme zum Referentenentwurf (RefE) eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/514 des Rates vom 22.03.2021 zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung (kurz DAC 7) und zur Modernisierung des Steuerverfahrensrechts abgegeben.

Modernisierung zur Beschleunigung von Außenprüfungen

Die nationale Umsetzung von DAC 7 dient der Sicherstellung einer gleichmäßigen und gesetzmäßigen Besteuerung von auf digitalen Plattformen erwirtschafteten Einkünften durch Einführung einer Meldepflicht der Plattformbetreiber. Mit der Modernisierung der steuerverfahrensrechtlichen Bestimmungen wird eine Beschleunigung von Außenprüfungen angestrebt, um u.a. die Belastungen der Steuerpflichtigen durch lange Außenprüfungen und die damit verbundenen Bürokratiekosten zu mindern.

Kritik des IDW an DAC 7

Das IDW begrüßt die Ziele des RefE ausdrücklich. Aufgrund der zu erwartenden Auswirkungen für die Betroffenen regt das IDW in Bezug auf DAC 7 die Einführung eines verbindlichen Verfahrens zur Feststellung bzw. Bestätigung des Status eines Systems als Plattform an.

Im Hinblick auf die Modernisierung des steuerlichen Verfahrensrechts weist das IDW darauf hin, dass die vorgesehenen Regelungen einseitig ausgestaltet sind und überwiegend nur dem Außenprüfer mehr Rechte einräumen. Regelungen, die auf Anreizwirkungen für Steuerpflichtige setzen und Elemente international oft schon erfolgreich eingesetzter kooperativer Außenprüfungsmodelle beinhalten, wären demgegenüber aus Sicht des IDW zu bevorzugen. Konkrete Anregungen zur Ausgestaltung einer veranlagungsnahen Betriebsprüfung hat das IDW bereits in seinem Positionspapier „Veranlagungsnahe Betriebsprüfung“ im Herbst 2021 unterbreitet.


IDW vom 04.08.2022 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

©Zerbor/fotolia.com


26.07.2024

Gesundheitsbezogene Werbeaussagen unter der Lupe

Hersteller von Lebensmitteln versuchen immer wieder, ihre Produkte in der Werbung als gesundheitsfördernd erscheinen zu lassen, weil das einen besseren Absatz verspricht.

weiterlesen
Gesundheitsbezogene Werbeaussagen unter der Lupe

Meldung

©Melinda Nagy/123rf.com


26.07.2024

Corona-Infektion als Arbeitsunfall nur bei Nachweis

Für die Anerkennung einer Infektion mit dem COVID-19-Virus als Arbeitsunfall ist ein Vollbeweis erforderlich, dass sich die Übertragung des Virus tatsächlich am Arbeitsplatz ereignet hat.

weiterlesen
Corona-Infektion als Arbeitsunfall nur bei Nachweis

Meldung

adiruch/123rf.com


25.07.2024

CSR: Nachhaltigkeitsberichterstattung – möglichst bürokratiearm

Mit dem Umsetzungsgesetz zur CSR-Richtlinie versucht die Bundesregierung, so minimalinvasiv und bürokratiearm wie möglich vorzugehen.

weiterlesen
CSR: Nachhaltigkeitsberichterstattung – möglichst bürokratiearm

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank