• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • IDW zur Besteuerung digitaler Plattformen (DAC 7)

24.08.2022

Betriebswirtschaft, Meldung

IDW zur Besteuerung digitaler Plattformen (DAC 7)

Die nationale Umsetzung von DAC 7 dient der Sicherstellung einer gleichmäßigen und gesetzmäßigen Besteuerung von auf digitalen Plattformen erwirtschafteten Einkünften durch Einführung einer Meldepflicht der Plattformbetreiber.

Beitrag mit Bild

©kebox/fotolia.com

Das IDW hat eine Stellungnahme zum Referentenentwurf (RefE) eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/514 des Rates vom 22.03.2021 zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung (kurz DAC 7) und zur Modernisierung des Steuerverfahrensrechts abgegeben.

Modernisierung zur Beschleunigung von Außenprüfungen

Die nationale Umsetzung von DAC 7 dient der Sicherstellung einer gleichmäßigen und gesetzmäßigen Besteuerung von auf digitalen Plattformen erwirtschafteten Einkünften durch Einführung einer Meldepflicht der Plattformbetreiber. Mit der Modernisierung der steuerverfahrensrechtlichen Bestimmungen wird eine Beschleunigung von Außenprüfungen angestrebt, um u.a. die Belastungen der Steuerpflichtigen durch lange Außenprüfungen und die damit verbundenen Bürokratiekosten zu mindern.

Kritik des IDW an DAC 7

Das IDW begrüßt die Ziele des RefE ausdrücklich. Aufgrund der zu erwartenden Auswirkungen für die Betroffenen regt das IDW in Bezug auf DAC 7 die Einführung eines verbindlichen Verfahrens zur Feststellung bzw. Bestätigung des Status eines Systems als Plattform an.

Im Hinblick auf die Modernisierung des steuerlichen Verfahrensrechts weist das IDW darauf hin, dass die vorgesehenen Regelungen einseitig ausgestaltet sind und überwiegend nur dem Außenprüfer mehr Rechte einräumen. Regelungen, die auf Anreizwirkungen für Steuerpflichtige setzen und Elemente international oft schon erfolgreich eingesetzter kooperativer Außenprüfungsmodelle beinhalten, wären demgegenüber aus Sicht des IDW zu bevorzugen. Konkrete Anregungen zur Ausgestaltung einer veranlagungsnahen Betriebsprüfung hat das IDW bereits in seinem Positionspapier „Veranlagungsnahe Betriebsprüfung“ im Herbst 2021 unterbreitet.


IDW vom 04.08.2022 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

©Dan Race/fotolia.com


05.03.2026

Wirecard-Komplex: Kreditgebende Banken fallen nicht unter das Kapitalanleger-Musterverfahren

Der BGH stellt klar, dass das Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz ausschließlich für Kapitalanleger gedacht ist und nicht für kreditgebende Banken.

weiterlesen
Wirecard-Komplex: Kreditgebende Banken fallen nicht unter das Kapitalanleger-Musterverfahren

Meldung

©Jamrooferpix/fotolia.com


05.03.2026

„Mixpalette“: Vorsteuer scheitert an ungenauen Rechnungen

Sammelbezeichnungen wie „Mixpalette“ auf Rechnungen genügen nicht, wenn sie keine klare Identifizierung der gelieferten Waren ermöglichen.

weiterlesen
„Mixpalette“: Vorsteuer scheitert an ungenauen Rechnungen

Steuerboard

Caroline Ruschen


04.03.2026

Luxusgüter als Gegenstände des täglichen Gebrauchs im Kontext privater Veräußerungsgeschäfte

Auch bei einem vermieteten hochpreisigen Wirtschafts- bzw. Luxusgut kann es sich um einen Gegenstand des täglichen Gebrauchs handeln, dessen Veräußerung selbst innerhalb der Spekulationsfrist einkommensteuerfrei bleibt.

weiterlesen
Luxusgüter als Gegenstände des täglichen Gebrauchs im Kontext privater Veräußerungsgeschäfte
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)