• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • IDW zur Besteuerung digitaler Plattformen (DAC 7)

24.08.2022

Betriebswirtschaft, Meldung

IDW zur Besteuerung digitaler Plattformen (DAC 7)

Die nationale Umsetzung von DAC 7 dient der Sicherstellung einer gleichmäßigen und gesetzmäßigen Besteuerung von auf digitalen Plattformen erwirtschafteten Einkünften durch Einführung einer Meldepflicht der Plattformbetreiber.

Beitrag mit Bild

©kebox/fotolia.com

Das IDW hat eine Stellungnahme zum Referentenentwurf (RefE) eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/514 des Rates vom 22.03.2021 zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung (kurz DAC 7) und zur Modernisierung des Steuerverfahrensrechts abgegeben.

Modernisierung zur Beschleunigung von Außenprüfungen

Die nationale Umsetzung von DAC 7 dient der Sicherstellung einer gleichmäßigen und gesetzmäßigen Besteuerung von auf digitalen Plattformen erwirtschafteten Einkünften durch Einführung einer Meldepflicht der Plattformbetreiber. Mit der Modernisierung der steuerverfahrensrechtlichen Bestimmungen wird eine Beschleunigung von Außenprüfungen angestrebt, um u.a. die Belastungen der Steuerpflichtigen durch lange Außenprüfungen und die damit verbundenen Bürokratiekosten zu mindern.

Kritik des IDW an DAC 7

Das IDW begrüßt die Ziele des RefE ausdrücklich. Aufgrund der zu erwartenden Auswirkungen für die Betroffenen regt das IDW in Bezug auf DAC 7 die Einführung eines verbindlichen Verfahrens zur Feststellung bzw. Bestätigung des Status eines Systems als Plattform an.

Im Hinblick auf die Modernisierung des steuerlichen Verfahrensrechts weist das IDW darauf hin, dass die vorgesehenen Regelungen einseitig ausgestaltet sind und überwiegend nur dem Außenprüfer mehr Rechte einräumen. Regelungen, die auf Anreizwirkungen für Steuerpflichtige setzen und Elemente international oft schon erfolgreich eingesetzter kooperativer Außenprüfungsmodelle beinhalten, wären demgegenüber aus Sicht des IDW zu bevorzugen. Konkrete Anregungen zur Ausgestaltung einer veranlagungsnahen Betriebsprüfung hat das IDW bereits in seinem Positionspapier „Veranlagungsnahe Betriebsprüfung“ im Herbst 2021 unterbreitet.


IDW vom 04.08.2022 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Steuerboard

Marcus Niermann / Katharina Pichler


31.08.2026

Gegenstandsbezogener Zugewinnausgleich kann einkommensteuerpflichtigen Vorgang vermeiden

Viele Ehepaare heiraten, ohne einen Ehevertrag zu schließen. Sie leben dann automatisch im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Endet die Ehe hat derjenige Ehegatte, der während der Ehe weniger Vermögen aufgebaut hat, einen Ausgleichsanspruch gegen den anderen.

weiterlesen
Gegenstandsbezogener Zugewinnausgleich kann einkommensteuerpflichtigen Vorgang vermeiden

Meldung

©M.Schuppich/fotolia.com


31.08.2026

Außergewöhnliche Belastung trotz fehlender Kassenleistung

Notwendige Behandlungskosten können auch ohne Krankenkassenerstattung als außergewöhnliche Belastungen steuerlich berücksichtigt werden.

weiterlesen
Außergewöhnliche Belastung trotz fehlender Kassenleistung

Meldung

fabrikacrimea/123rf.com


31.08.2026

Neue Orientierung für die ESRS-Berichterstattung

Die neue ESRS-Datenpunktliste erleichtert Unternehmen die Orientierung bei den überarbeiteten europäischen Nachhaltigkeitsanforderungen.

weiterlesen
Neue Orientierung für die ESRS-Berichterstattung
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht