• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • IDW zur Besteuerung digitaler Plattformen (DAC 7)

24.08.2022

Betriebswirtschaft, Meldung

IDW zur Besteuerung digitaler Plattformen (DAC 7)

Die nationale Umsetzung von DAC 7 dient der Sicherstellung einer gleichmäßigen und gesetzmäßigen Besteuerung von auf digitalen Plattformen erwirtschafteten Einkünften durch Einführung einer Meldepflicht der Plattformbetreiber.

Beitrag mit Bild

©kebox/fotolia.com

Das IDW hat eine Stellungnahme zum Referentenentwurf (RefE) eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/514 des Rates vom 22.03.2021 zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung (kurz DAC 7) und zur Modernisierung des Steuerverfahrensrechts abgegeben.

Modernisierung zur Beschleunigung von Außenprüfungen

Die nationale Umsetzung von DAC 7 dient der Sicherstellung einer gleichmäßigen und gesetzmäßigen Besteuerung von auf digitalen Plattformen erwirtschafteten Einkünften durch Einführung einer Meldepflicht der Plattformbetreiber. Mit der Modernisierung der steuerverfahrensrechtlichen Bestimmungen wird eine Beschleunigung von Außenprüfungen angestrebt, um u.a. die Belastungen der Steuerpflichtigen durch lange Außenprüfungen und die damit verbundenen Bürokratiekosten zu mindern.

Kritik des IDW an DAC 7

Das IDW begrüßt die Ziele des RefE ausdrücklich. Aufgrund der zu erwartenden Auswirkungen für die Betroffenen regt das IDW in Bezug auf DAC 7 die Einführung eines verbindlichen Verfahrens zur Feststellung bzw. Bestätigung des Status eines Systems als Plattform an.

Im Hinblick auf die Modernisierung des steuerlichen Verfahrensrechts weist das IDW darauf hin, dass die vorgesehenen Regelungen einseitig ausgestaltet sind und überwiegend nur dem Außenprüfer mehr Rechte einräumen. Regelungen, die auf Anreizwirkungen für Steuerpflichtige setzen und Elemente international oft schon erfolgreich eingesetzter kooperativer Außenprüfungsmodelle beinhalten, wären demgegenüber aus Sicht des IDW zu bevorzugen. Konkrete Anregungen zur Ausgestaltung einer veranlagungsnahen Betriebsprüfung hat das IDW bereits in seinem Positionspapier „Veranlagungsnahe Betriebsprüfung“ im Herbst 2021 unterbreitet.


IDW vom 04.08.2022 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

©Zerbor/fotolia.com


27.05.2025

FG Köln stellt Aussetzungszinsen infrage

Das Finanzgericht Köln hat in einem aktuellen Beschluss Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Zinssatzes für Aussetzungszinsen geäußert.

weiterlesen
FG Köln stellt Aussetzungszinsen infrage

Meldung

gregbrave/123rf.com


27.05.2025

EUDR: Risikoeinstufung der Länder veröffentlicht

Die EU-Kommission hat die Einstufung der Länder in Risikoklassen vorgenommen. Deutschland wird als Land mit niedrigem Risiko eingestuft.

weiterlesen
EUDR: Risikoeinstufung der Länder veröffentlicht

Rechtsboard

Hans-Peter Löw


26.05.2025

Fallstricke bei Zielvereinbarungen

Möchte der Arbeitgeber seine Mitarbeitenden durch einen Zielbonus zu höherer Leistung motivieren, so schließt er darüber typischerweise einen Rahmenvertrag. Die generellen Regeln können im Arbeitsvertrag oder kollektivrechtlich in einer Betriebsvereinbarung oder – eher selten – in einem Tarifvertrag enthalten sein.

weiterlesen
Fallstricke bei Zielvereinbarungen

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank