• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • IDW zum Referentenentwurf des CSRD-Umsetzungsgesetzes

21.07.2025

Betriebswirtschaft, Meldung

IDW zum Referentenentwurf des CSRD-Umsetzungsgesetzes

Während zentrale Elemente des Referentenentwurfs des CSRD-Umsetzungsgesetzes Zustimmung finden, kritisiert das IDW insbesondere Regelungen zum Prüfungsvermerk und zur technischen Umsetzung der Berichtspflichten.

Beitrag mit Bild

©aaabbc/fotolia.com

Das IDW hat seine Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 (CSRD) veröffentlicht. Es begrüßt darin die Bemühungen des deutschen Gesetzgebers – im Lichte der andauernden Diskussionen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung auf europäischer Ebene –, Rechtssicherheit für Unternehmen im Hinblick auf die Nachhaltigkeitsberichterstattung zu schaffen. Das sind die zentralen Punkte der Stellungnahme:

Prüfung durch Wirtschaftsprüfer

Das IDW begrüßt, dass die gesetzlich vorgeschriebene Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung als Vorbehaltsaufgabe für Wirtschaftsprüfer ausgestaltet ist. Als Prüfer der Nachhaltigkeitsberichterstattung kann entweder der Abschlussprüfer oder ein anderer Wirtschaftsprüfer beauftragt werden. Somit wird Rechtssicherheit und Klarheit für die zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichteten Unternehmen und deren Stakeholder geschaffen.

Prüfungsvermerk

Das IDW kritisiert, dass die Vorgaben für den Prüfungsvermerk über die Anforderungen der CSRD hinausgehen. Die vorgesehene Regelung zum Prüfungsvermerk geht von einem „Fair Presentation“-Rahmenwerk aus – eine Annahme, die auf EU-Ebene noch nicht abschließend geklärt wurde. Es wird angeregt, § 324i HGB-E dergestalt zu fassen, dass der Prüfungsvermerk über den (Konzern-)Nachhaltigkeitsbericht im Einklang mit Artikel 28a der Abschlussprüferrichtlinie zu erteilen ist.

Zeitlicher Anwendungsbereich

Das IDW begrüßt, dass Unternehmen nicht rückwirkend zur Nachhaltigkeitsberichterstattung für das Jahr 2024 verpflichtet werden.

Befreiungsregelungen

Um erhebliche Rechtsunsicherheiten bei der Anwendung der Regelungen zur Befreiung von der Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung zu vermeiden, regt das IDW verschiedene Klarstellungen im Zusammenhang mit den Befreiungsregelungen des HGB an und hat der Stellungnahme eine Anlage mit detaillierten Anmerkungen beigefügt.

Aufstellungs- statt Offenlegungslösung

Der Referentenentwurf sieht vor, dass Unternehmen Nachhaltigkeitsberichte im elektronischen Berichtsformat (ESEF) aufstellen müssen. Diese sog. „Aufstellungslösung“ führt jedoch zu praktischen Problemen, da ESEF-Dateien veränderbar sind und sich nicht für den formalen Akt der Aufstellung eignen. Das IDW plädiert diesbezüglich auch weiterhin dafür, die bereits bestehende „Offenlegungslösung“ für das elektronische Berichtsformat für Nachhaltigkeitsberichte vorzusehen.

Das IDW wird das weitere Gesetzgebungsverfahren intensiv beobachten und sich ggf. mit weiteren Hinweisen und Anmerkungen einbringen.


IDW vom 21.07.2025 / RES JURA Redaktionsbüro (vcd)

Weitere Meldungen


Meldung

Seiya Tabuchi/istockphoto.com


03.08.2026

Mitbestimmung: BGH begrenzt Arbeitnehmerzurechnung im Konzern

Der BGH hat die Voraussetzungen für die Arbeitnehmermitbestimmung im Aufsichtsrat von Konzerngesellschaften präzisiert.

weiterlesen
Mitbestimmung: BGH begrenzt Arbeitnehmerzurechnung im Konzern

Meldung

sdecoret/123rf.com


03.08.2026

AI Act: Diese Regeln gelten jetzt

Der AI Act verpflichtet Unternehmen zu mehr Transparenz beim Einsatz und bei der Bereitstellung bestimmter KI-Systeme und KI-generierter Inhalte.

weiterlesen
AI Act: Diese Regeln gelten jetzt

Meldung

©PhotoSG/fotolia.com


31.07.2026

Vorsteuerabzug: Nicht jede Rechnung lässt sich rückwirkend berichtigen

Ohne eindeutig bezeichnete Leistung kann eine fehlerhafte Rechnung nicht rückwirkend vorsteuerwirksam berichtigt werden.

weiterlesen
Vorsteuerabzug: Nicht jede Rechnung lässt sich rückwirkend berichtigen
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht