• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • IDW zum Referentenentwurf des CSRD-Umsetzungsgesetzes

21.07.2025

Betriebswirtschaft, Meldung

IDW zum Referentenentwurf des CSRD-Umsetzungsgesetzes

Während zentrale Elemente des Referentenentwurfs des CSRD-Umsetzungsgesetzes Zustimmung finden, kritisiert das IDW insbesondere Regelungen zum Prüfungsvermerk und zur technischen Umsetzung der Berichtspflichten.

Beitrag mit Bild

©aaabbc/fotolia.com

Das IDW hat seine Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 (CSRD) veröffentlicht. Es begrüßt darin die Bemühungen des deutschen Gesetzgebers – im Lichte der andauernden Diskussionen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung auf europäischer Ebene –, Rechtssicherheit für Unternehmen im Hinblick auf die Nachhaltigkeitsberichterstattung zu schaffen. Das sind die zentralen Punkte der Stellungnahme:

Prüfung durch Wirtschaftsprüfer

Das IDW begrüßt, dass die gesetzlich vorgeschriebene Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung als Vorbehaltsaufgabe für Wirtschaftsprüfer ausgestaltet ist. Als Prüfer der Nachhaltigkeitsberichterstattung kann entweder der Abschlussprüfer oder ein anderer Wirtschaftsprüfer beauftragt werden. Somit wird Rechtssicherheit und Klarheit für die zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichteten Unternehmen und deren Stakeholder geschaffen.

Prüfungsvermerk

Das IDW kritisiert, dass die Vorgaben für den Prüfungsvermerk über die Anforderungen der CSRD hinausgehen. Die vorgesehene Regelung zum Prüfungsvermerk geht von einem „Fair Presentation“-Rahmenwerk aus – eine Annahme, die auf EU-Ebene noch nicht abschließend geklärt wurde. Es wird angeregt, § 324i HGB-E dergestalt zu fassen, dass der Prüfungsvermerk über den (Konzern-)Nachhaltigkeitsbericht im Einklang mit Artikel 28a der Abschlussprüferrichtlinie zu erteilen ist.

Zeitlicher Anwendungsbereich

Das IDW begrüßt, dass Unternehmen nicht rückwirkend zur Nachhaltigkeitsberichterstattung für das Jahr 2024 verpflichtet werden.

Befreiungsregelungen

Um erhebliche Rechtsunsicherheiten bei der Anwendung der Regelungen zur Befreiung von der Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung zu vermeiden, regt das IDW verschiedene Klarstellungen im Zusammenhang mit den Befreiungsregelungen des HGB an und hat der Stellungnahme eine Anlage mit detaillierten Anmerkungen beigefügt.

Aufstellungs- statt Offenlegungslösung

Der Referentenentwurf sieht vor, dass Unternehmen Nachhaltigkeitsberichte im elektronischen Berichtsformat (ESEF) aufstellen müssen. Diese sog. „Aufstellungslösung“ führt jedoch zu praktischen Problemen, da ESEF-Dateien veränderbar sind und sich nicht für den formalen Akt der Aufstellung eignen. Das IDW plädiert diesbezüglich auch weiterhin dafür, die bereits bestehende „Offenlegungslösung“ für das elektronische Berichtsformat für Nachhaltigkeitsberichte vorzusehen.

Das IDW wird das weitere Gesetzgebungsverfahren intensiv beobachten und sich ggf. mit weiteren Hinweisen und Anmerkungen einbringen.


IDW vom 21.07.2025 / RES JURA Redaktionsbüro (vcd)

Weitere Meldungen


Hans-Peter Löw


29.06.2026

Auskunftsanspruch und Equal Pay im Spannungsfeld von EU-Recht und nationalem Recht

In einer Entscheidung vom 25. Juni 2020 hatte das Bundesarbeitsgericht darüber zu entscheiden, ob auch einer freien Mitarbeiterin ein Auskunftsanspruch nach dem EntgtranspG zustehe, obwohl das Gesetz seinen Anwendungsbereich ausdrücklich auf Arbeitnehmer begrenzt. Das BAG hat den Auskunftsanspruch gewährt, da die Klägerin als arbeitnehmerähnliche Person anzusehen sei, die unter den europarechtlichen Arbeitnehmerbegriff falle. Dieser sei

weiterlesen
Auskunftsanspruch und Equal Pay im Spannungsfeld von EU-Recht und nationalem Recht

Meldung

©kebox/fotolia.com


29.06.2026

DStV warnt vor neuen Risiken im Jahressteuergesetz 2026

Das Jahressteuergesetz 2026 enthält aus Sicht des DStV zwar einige sinnvolle Ansätze, es drohen aber neue Auslegungsfragen und mehr Verwaltungsaufwand.

weiterlesen
DStV warnt vor neuen Risiken im Jahressteuergesetz 2026

Meldung

©Stockfotos-MG/fotolia.com


29.06.2026

Arbeitgeberwahl: Jobsicherheit verdrängt Gehalt von Platz 1

Dass Jobsicherheit das Gehalt überholt, ist ein deutliches Signal. Beschäftigte schauen in einem unsicheren Umfeld zuerst darauf, ob ein Arbeitgeber Verlässlichkeit bietet.

weiterlesen
Arbeitgeberwahl: Jobsicherheit verdrängt Gehalt von Platz 1
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht