• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • IDW zum Referentenentwurf der APAS-Gebührenverordnung

09.06.2016

Betriebswirtschaft, Meldung

IDW zum Referentenentwurf der APAS-Gebührenverordnung

Beitrag mit Bild

Die APAS-Gebührenverordnung sollte sich an zwei Kriterien ausrichten: Sie muss eine verursachungsgerechte Kostenbelastung enthalten und darf keine Verzerrung des Wettbewerbs bewirken, so das IDW.

Das IDW hat zum Referentenentwurf einer Verordnung zur Einführung einer Verordnung über Gebühren der Abschlussprüferaufsichtsstelle beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (APASGebV) und zur Änderung der Wirtschaftsprüferprüfungsverordnung (WiPrPrüfV) Stellung genommen.

Die Abschlussprüferaufsichtsstelle (APAS) wird künftig die Aufgaben der Abschlussprüferaufsichtskommission übernehmen. Im Gegensatz zur bislang mittelbaren Finanzierung durch Sonderbeiträge sollen nunmehr Gebühren für individuell zurechenbare Leistungen erhoben werden, die sich aus der APASGebV ergeben.

Verursachungsgerechte Kostenbelastung soll beachtet werden

Im Hinblick auf die APASGebV weist das IDW darauf hin, dass eine solche Gebührenverordnung eine verursachungsgerechte Kostenbelastung enthalten müsse und keine Verzerrung des Wettbewerbs enthalten dürfe. Dabei sei die Kostentragfähigkeit der betroffenen WP-Praxen ebenso zu berücksichtigen wie der Aufwand der (Abschlussprüferaufsichtsstelle) APAS aus den Inspektionen bei den Praxen. Letzterer hängt nicht nur vom Umfang der durchgeführten Prüfungen von Unternehmen des öffentlichen Interesses (PIE) ab, der sich maßgeblich aber nicht ausschließlich aus den erzielten Prüfungshonoraren ergibt, sondern auch von der Wirksamkeit des in der jeweiligen Praxis etablierten Qualitätssicherungssystems.

Regelmäßige Überprüfung der Gebühren

Das IDW sieht es als positiv, dass die Gebühren der APASGebV regelmäßig, in den ersten Jahren der APAS-Tätigkeit auch ggf. nach ein bis zwei Jahren, überprüft werden sollen. Hilfreich wäre allerdings, vor der endgültigen Verabschiedung der APASGebV eine Simulation der Kostenentwicklung für kleine, mittelgroße und große WP-Praxen durchzuführen, um die Erreichung des Ziels sicherzustellen, keine Mehrbelastung für die Wirtschaftsprüfer und Prüfungsgesellschaften entstehen zu lassen.

Vor diesem Hintergrund gibt das IDW in seinem Schreiben vom 07.06.2016 Anregungen zur Überarbeitung der Höhe und Begründung der einzelnen Gebühren.

(IDW vom 07.06.2016/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Steuerboard

Sebastian Löcherbach / Marcel Duplois


15.07.2025

BFH: Zur Schenkungsteuerpflicht personenbezogener Einlagen in die Kapitalrücklage einer GmbH

Einlagen in die Kapitalrücklage gehören in der Praxis der GmbH-Finanzierung zum Alltag. Steuerlich brisant werden sie, wenn ein Gesellschafter überproportional (disquotal) viel einlegt und die Mitgesellschafter davon profitieren.

weiterlesen
BFH: Zur Schenkungsteuerpflicht personenbezogener Einlagen in die Kapitalrücklage einer GmbH

Meldung

©alexraths/123rf.com


15.07.2025

Ferienwohnung: Erste Tätigkeitsstätte bei Vermietung

Eine Ferienwohnung kann eine erste Tätigkeitsstätte bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung sein, entschied das FG Münster.

weiterlesen
Ferienwohnung: Erste Tätigkeitsstätte bei Vermietung

Meldung

fabrikacrimea/123rf.com


15.07.2025

Zur Bilanzierung von grünen Finanzierungen

Mit der Aktualisierung seines Knowledge Papers stellt das IDW wichtige Orientierungshilfen zur Verfügung, um nachhaltige Finanzinstrumente korrekt nach IFRS und HGB zu bilanzieren.

weiterlesen
Zur Bilanzierung von grünen Finanzierungen

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank