19.03.2019

Betriebswirtschaft, Meldung

IDW zum Entwurf des Standards ISRS 4400

Beitrag mit Bild

©AndreyPopov/fotolia.com

Das IDW hat zu dem neuen Entwurf des Standards ISRS 4400 „Aufträge zur Durchführung vereinbarter Untersuchungshandlungen“ Stellung genommen und empfiehlt eine Klarstellung.

Der International Standard on Related Services (ISRS) 4400 „Engagements to Perform Agreed-Upon Procedures Regarding Financial Information“ regelt Aufträge zur Durchführung vereinbarter Untersuchungshandlungen bezüglich Finanzinformationen. Die Beibehaltung des Ansatzes im neuen Entwurf des ISRS 4400, nach dem ein Wirtschaftsprüfer bei seiner Berichterstattung über die Ergebnisse der Durchführung vereinbarter Untersuchungshandlungen lediglich über festgestellte Tatsachen informiert, findet die Zustimmung des IDW.

Klarstellung zu einer Ausnahme

Entsprechend bedarf es allerdings einer Klarstellung im Standard, dass im Rahmen eines solchen Auftrags der Wirtschaftsprüfer pflichtgemäßes Ermessen mit einer Ausnahme ausübt: Da bei der Auftragsvereinbarung die Untersuchungshandlungen konkret festgelegt werden, hat der WP bei der Durchführung der Untersuchungshandlungen keine Entscheidung über alternative Vorgehensweisen zu treffen. Dementsprechend spiegeln seine Ergebnisse nur Tatsachen wider.

(IDW vom 15.03.2019 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Betriebswirtschaft:
Owlit-Modul „Bilanzrecht (Bundesanzeiger Verlag)“


Weitere Meldungen


Meldung

©Zerbor/fotolia.com


26.07.2024

Gesundheitsbezogene Werbeaussagen unter der Lupe

Hersteller von Lebensmitteln versuchen immer wieder, ihre Produkte in der Werbung als gesundheitsfördernd erscheinen zu lassen, weil das einen besseren Absatz verspricht.

weiterlesen
Gesundheitsbezogene Werbeaussagen unter der Lupe

Meldung

©Melinda Nagy/123rf.com


26.07.2024

Corona-Infektion als Arbeitsunfall nur bei Nachweis

Für die Anerkennung einer Infektion mit dem COVID-19-Virus als Arbeitsunfall ist ein Vollbeweis erforderlich, dass sich die Übertragung des Virus tatsächlich am Arbeitsplatz ereignet hat.

weiterlesen
Corona-Infektion als Arbeitsunfall nur bei Nachweis

Meldung

adiruch/123rf.com


25.07.2024

CSR: Nachhaltigkeitsberichterstattung – möglichst bürokratiearm

Mit dem Umsetzungsgesetz zur CSR-Richtlinie versucht die Bundesregierung, so minimalinvasiv und bürokratiearm wie möglich vorzugehen.

weiterlesen
CSR: Nachhaltigkeitsberichterstattung – möglichst bürokratiearm

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank