Das IDW hat zu dem neuen Entwurf des Standards ISRS 4400 „Aufträge zur Durchführung vereinbarter Untersuchungshandlungen“ Stellung genommen und empfiehlt eine Klarstellung.
Der International Standard on Related Services (ISRS) 4400 „Engagements to Perform Agreed-Upon Procedures Regarding Financial Information“ regelt Aufträge zur Durchführung vereinbarter Untersuchungshandlungen bezüglich Finanzinformationen. Die Beibehaltung des Ansatzes im neuen Entwurf des ISRS 4400, nach dem ein Wirtschaftsprüfer bei seiner Berichterstattung über die Ergebnisse der Durchführung vereinbarter Untersuchungshandlungen lediglich über festgestellte Tatsachen informiert, findet die Zustimmung des IDW.
Klarstellung zu einer Ausnahme
Entsprechend bedarf es allerdings einer Klarstellung im Standard, dass im Rahmen eines solchen Auftrags der Wirtschaftsprüfer pflichtgemäßes Ermessen mit einer Ausnahme ausübt: Da bei der Auftragsvereinbarung die Untersuchungshandlungen konkret festgelegt werden, hat der WP bei der Durchführung der Untersuchungshandlungen keine Entscheidung über alternative Vorgehensweisen zu treffen. Dementsprechend spiegeln seine Ergebnisse nur Tatsachen wider.
(IDW vom 15.03.2019 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)