• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • IDW zu Geschäften mit nahe stehenden Unternehmen und Personen

09.12.2022

Betriebswirtschaft, Meldung

IDW zu Geschäften mit nahe stehenden Unternehmen und Personen

Der FAB des IDW hat die finale neu gefasste IDW-Stellungnahme zur Rechnungslegung: Anhangangaben nach §§ 285 Nr. 21, 314 Abs. 1 Nr. 13 HGB zu Geschäften mit nahe stehenden Unternehmen und Personen (IDW RS HFA 33) verabschiedet.

Beitrag mit Bild

©Gina Sanders/fotolia.com

Die ursprünglich aus dem Jahr 2010 stammende IDW-Verlautbarung wurde an die durch das BilRUG geänderte Gesetzeslage angepasst. Außerdem hat sie vor allem zwei materielle Änderungen bzw. Ergänzungen erfahren.

Wann gilt ein Geschäft als abgeschlossen?

Zum einen wird dargelegt, wann im Kontext der Erleichterungen für mittelgroße haftungsbeschränkte Gesellschaften ein Geschäft als indirekt mit einem Gesellschafter, einem Beteiligungsunternehmen oder einem Mitglied des Geschäftsführungs-, Aufsichts- oder Verwaltungsorgans abgeschlossen anzusehen ist.

Welche Konzernanhangangaben sind zu machen?

Zum anderen enthält die Verlautbarung bzgl. der Besonderheiten innerhalb eines Konsolidierungskreises nun erstmalig Aussagen dazu, inwieweit Konzernanhangangaben zu wesentlichen Geschäften zu machen sind, die zwischen dem Mutterunternehmen oder einem seiner im Wege der Vollkonsolidierung in den Konzernabschluss einbezogenen Tochterunternehmen mit einem anteilmäßig konsolidierten Gemeinschaftsunternehmen zustande gekommen sind.

Im Zuge der Finalisierung wurden keine inhaltlichen Änderungen gegenüber dem im Mai 2022 veröffentlichten Entwurf der Neufassung der Verlautbarung vorgenommen. Die neu gefasste Verlautbarung ist erstmals anzuwenden auf die Aufstellung von Abschlüssen für Geschäftsjahre, die nach dem 31.12.2022 beginnen.


IDW vom 08.12.2022 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Steuerboard

Raphael Baumgartner / Laurenz Wagner


23.06.2026

BFH lockert Abzugsverbot bei Schwestergesellschaftsdarlehen: Zinsforderungen und natürliche Personen außen vor

Wer Darlehen zwischen Schwestergesellschaften strukturiert, kennt das Risiko: Das Abzugsverbot des § 8b Abs. 3 Satz 4 ff. KStG droht, Verluste aus dem Ausfall von Forderungen zwischen Schwestergesellschaften steuerlich zu neutralisieren.

weiterlesen
BFH lockert Abzugsverbot bei Schwestergesellschaftsdarlehen: Zinsforderungen und natürliche Personen außen vor

Meldung

©GrafKoks/fotolia.com


23.06.2026

Grundsteuer: Nutzfläche ist nicht automatisch Fremdnutzung

Nutzflächen auf Wohngrundstücken führen nicht automatisch zu einer höheren Grundsteuerbelastung, so das FG Niedersachsen.

weiterlesen
Grundsteuer: Nutzfläche ist nicht automatisch Fremdnutzung

Meldung

©marog-pixcells/fotolia.com


23.06.2026

DSGVO: EuGH klärt Datenschutzregeln im Gerichtsverfahren

Datenschutzverstöße führen nicht automatisch zur Unverwertbarkeit von Beweismitteln. Gerichte bleiben jedoch verpflichtet, die DSGVO zu beachten.

weiterlesen
DSGVO: EuGH klärt Datenschutzregeln im Gerichtsverfahren
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht