Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat zum Entwurf des „Proposed International Standard on Auditing (ISA) 810 (Revised) – Engagements to Report on Summary Financial Statements“ Stellung genommen.
Durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurde § 317 Abs. 5 HGB neu ins HGB eingefügt. Danach werden Abschlussprüfer verpflichtet, die von der International Federation of Accountants (IFAC) erarbeiteten internationalen Prüfungsstandards (ISA) anzuwenden. Im ISA 810 (Auftrag zur Erteilung eines Vermerks zu einem verdichteten Abschluss) sind die Richtlinien für eine zukunfsorientierte Prüfung dargelegt.
Größere Bedeutung für ISA 810
Das IDW hält es in einer aktuellen Stellungnahme für wichtig, alle ISAs, also auch diesen Standard, an das nun abgeschlossene Projekt des IAASB zur Berichterstattung des Abschlussprüfers anzupassen. Aufgrund der Änderungen von Inhalt und Struktur des Bestätigungsvermerks wird ISA 810 nach Einschätzung des IDW künftig in Deutschland eine höhere Bedeutung erlangen.
(IDW / Viola C. Didier)