• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • IDW zu den Abrechnungen eines Netzbetreibers 2021

20.04.2022

Betriebswirtschaft, Meldung

IDW zu den Abrechnungen eines Netzbetreibers 2021

Vor dem Hintergrund des Gesetzes zur Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben und zur Regelung reiner Wasserstoffnetze im Energiewirtschaftsrecht vom 16.07.2021 war eine Aktualisierung des IDW Prüfungshinweises betreffend Abrechnungen eines Netzbetreibers 2021 erforderlich.

Beitrag mit Bild

©JürgenFälchle/fotolia.com

Das IDW hat seinen Prüfhinweis: Besonderheiten der Prüfung nach § 30 Abs. 1 Nr. 9 KWKG 2020 der Abrechnungen eines Netzbetreibers für das Kalenderjahr 2021 (IDW PH 9.970.33 (03.2022)) aktualisiert. Insbesondere sind nun folgende Aspekte berücksichtigt:

Regelungen der Verringerung der Umlage bei Stromspeichern i.S. des § 61l Abs. 1 EEG 2021 gelten nunmehr auch für die AbLaV-Umlage und StromNEV-Umlage.

  • Bei fehlender Übermittlung der zur Registrierung im Marktstammdatenregister erforderlichen Angaben verringern sich nach § 13a KWKG 2020 die Zuschlagszahlungen bei KWK-Anlagen nach dem KWKG 2009, dem KWKG 2012 sowie dem KWKG 2020.
  • Weiterhin besteht ein Fälligkeitsaufschub nach § 23 MaStRV bei fehlender Registrierung bestimmter KWK-Anlagen im Marktstammdatenregister.

IDW PH 9.970.33 ist in Heft 4 der IDW Life veröffentlicht worden.


IDW vom 19.04.2022 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

©GrafKoks/fotolia.com


23.06.2026

Grundsteuer: Nutzfläche ist nicht automatisch Fremdnutzung

Nutzflächen auf Wohngrundstücken führen nicht automatisch zu einer höheren Grundsteuerbelastung, so das FG Niedersachsen.

weiterlesen
Grundsteuer: Nutzfläche ist nicht automatisch Fremdnutzung

Meldung

©marog-pixcells/fotolia.com


23.06.2026

DSGVO: EuGH klärt Datenschutzregeln im Gerichtsverfahren

Datenschutzverstöße führen nicht automatisch zur Unverwertbarkeit von Beweismitteln. Gerichte bleiben jedoch verpflichtet, die DSGVO zu beachten.

weiterlesen
DSGVO: EuGH klärt Datenschutzregeln im Gerichtsverfahren

Steuerboard

Benedikt Hohaus / Natalie Tafelski


22.06.2026

Erstmalige Stellungnahme der Finanzverwaltung zur Beurteilung von Anteilen mit einer negativen Liquidationspräferenz (sog. Hurdle-Shares)

Das Bayerische Landesamt für Steuern hat in seiner Verfügung vom 28.05.2026 Stellung dazu genommen, wie Hurdle-Shares in der Regel steuerlich zu beurteilen sind und in welchen Gestaltungskonstellationen sie als Arbeitslohn zu qualifizieren sein können.

weiterlesen
Erstmalige Stellungnahme der Finanzverwaltung zur Beurteilung von Anteilen mit einer negativen Liquidationspräferenz (sog. Hurdle-Shares)
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht