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31.07.2019

Betriebswirtschaft, Meldung

IDW und DRSC zu den Änderungen im Due Process Handbook

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Die IFRS Foundation veröffentlichte Ende April 2019 Änderungsvorschläge für das Due Process Handbook. In dem Handbuch sind alle Prinzipien und Verfahren aufgeführt und erläutert, die das International Accounting Standards Board (IASB) und das IFRS Interpretations Committee (IFRS IC) bei der Fortentwicklung der IFRSs zu beachten haben.

Das IDW hat die vorgeschlagene Aktualisierung der Abläufe von Effektanalysen oder die Klarstellungen in Bezug auf den Prozess zur Aufnahme neuer Projekte auf die Agenda des IASB befürwortet. Kritisch gesehen wird hingegen die Tatsache, dass der Status quo von Agenda Decisions des IFRS IC nach wie vor unklar bleibt.

IDW sieht Klärungsbedarf

Eine Klärung ist jedoch laut IDW dringend geboten – insbesondere vor dem Hintergrund, dass Enforcer die Umsetzung von Agenda Decisions des IFRS IC regelmäßig erwarten, obwohl es diesen bislang an einer gesetzlichen Legitimation im Rahmen des EU-Endorsement-Verfahrens fehlt. Des Weiteren hält das IDW die vorgeschlagene Einführung von Agenda Decisions des IASB für nicht zwingend erforderlich.

DRSC: Bindungswirkung von Agenda-Entscheidungen bringt Unklarheiten

Die Vorschläge zu Rolle und Status von Agenda-Entscheidungen sowie zur Ausweitung dieser Entscheidungsmöglichkeit auf den IASB sieht auch das DRSC mit Vorbehalten, da die Bindungswirkung von Agenda-Entscheidungen Unklarheiten aufwirft. Gleichwohl hält das DRSC die Zielrichtung dieser Änderungsvorschläge für grundsätzlich zustimmungswürdig.

(IDW und DRSC vom 29.07.2019 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

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