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06.10.2025

Betriebswirtschaft, Meldung

IDW und DNK: Praxishilfe zur Prüfung von Nachhaltigkeitsberichten

Das Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland (IDW) und der Deutsche Nachhaltigkeitskodex (DNK) haben gemeinsam die Praxishilfe „CSRD-Prüfung – Readiness Check“ veröffentlicht. Das Dokument gibt Unternehmen praxisnahe Hinweise zur externen Prüfung von Nachhaltigkeitsberichten und beschreibt den Ablauf sowie konkrete Schritte zur Vorbereitung.

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tanaratgraphy/123rf.com

Die Corporate Sustainability Reporting Directive (Richtlinie (EU) 2022/2464 – CSRD) verpflichtet Unternehmen – abhängig von Rechtsform und Größe sowie zeitlich gestaffelt – zur Veröffentlichung eines Nachhaltigkeitsberichts, der künftig extern geprüft wird. In Deutschland soll diese Prüfung laut Regierungsentwurf eines CSRD-Umsetzungsgesetzes durch den Abschlussprüfer oder einen anderen Wirtschaftsprüfer erfolgen.

Übersicht zu Anforderungen und Prüfprozess

Der Readiness Check von IDW und DNK bietet eine kompakte Übersicht zu Anforderungen und Prüfprozess und enthält Informationen zur aktuellen Rechtslage in Deutschland und Europa. Er erläutert die Unterschiede zwischen einer Prüfung mit begrenzter und mit hinreichender Sicherheit. Zudem werden praxisnahe Hinweise gegeben, wie Unternehmen ihre Nachhaltigkeitsberichterstattung prüfungssicher aufbauen und welche Aspekte bei der Vorbereitung auf eine externe Prüfung besonders zu beachten sind.

Zum Status quo

Mit der CSRD werden die Pflichten zur Nachhaltigkeitsberichterstattung durch die Europäische Union deutlich ausgeweitet. Der Anwendungsbereich wird derzeit auf EU-Ebene im Zuge des sogenannten Omnibus-Pakets verhandelt. In Deutschland liegt seit Anfang September 2025 ein neuer Regierungsentwurf zur Umsetzung in nationales Recht vor. Parallel überarbeitet die EFRAG den ersten Satz der Europäischen Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung. Anfang der Woche hat das IDW eine Stellungnahme zur ESRS-Konsultation eingereicht.


IDW vom 01.10.2025 / RES JURA Redaktionsbüro (vcd)

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