• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • IDW-Stellungnahmen zu E-DRÄS 9 und E-DRÄS 10

13.08.2019

Betriebswirtschaft, Meldung

IDW-Stellungnahmen zu E-DRÄS 9 und E-DRÄS 10

Beitrag mit Bild

©CrazyCloud/fotolia.com

Das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee will Stellungnahmen ändern. Der Entwurf E-DRÄS 9 wird den DRS 17 zur Berichterstattung über die Vergütung der Organmitglieder und den DRS 20 Konzernlagebericht ändern. Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat dazu jetzt Stellungnahmen eingereicht.

E-DRÄS 9 behandelt neben redaktionellen Anpassungen die zu erwartenden Änderungen aufgrund des ARUG II. Mit diesem Gesetz werden wesentliche Vorschriften zur Vergütungsberichterstattung vom Handelsgesetzbuch in das Aktiengesetz verlagert.

Mit E-DRÄS 10 sollen Änderungen in diesen Verlautbarungen geschehen: in DRS 16 Halbjahresfinanzberichterstattung, in DRS 19 Pflicht zur Konzernrechnungslegung und Abgrenzung des Konsolidierungskreises, in DRS 23 Kapitalkonsolidierung (Einbeziehung von Tochterunternehmen in den Konzernabschluss) und in DRS 25 Währungsumrechnung im Konzernabschluss.

Das IDW stimmt in seinen Stellungnahmen den Änderungen grundsätzlich zu, regt aber einige klarstellende, weitergehende Änderungen an.

(IDW vom 07.08.2019 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Betriebswirtschaft:
Owlit-Modul „Bilanzrecht (Bundesanzeiger Verlag)“


Weitere Meldungen


Meldung

©Zerbor/fotolia.com


13.02.2026

EuGH stärkt Banken bei Immobilienkrediten mit WIBOR

Eine an den WIBOR gekoppelte Zinsklausel ist grundsätzlich nicht missbräuchlich und Banken müssen die Berechnungsmethodik des Referenzindex nicht erläutern.

weiterlesen
EuGH stärkt Banken bei Immobilienkrediten mit WIBOR

Meldung

©p365.de/fotolia.com


13.02.2026

Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes: Neue Pflichten für Unternehmen

Die Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes verpflichtet künftig auch private Anbieter, durch „angemessene Vorkehrungen“ Barrieren abzubauen.

weiterlesen
Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes: Neue Pflichten für Unternehmen

Steueboard

Nicola Halmburger


12.02.2026

Spendenabzug: Vorsicht bei Spenden an Gemeinnützigkeitsorganisationen außerhalb der EU/EWR

Spenden sind ein nicht wegzudenkender Beitrag im dritten Sektor. Für viele Spender ist die steuerliche Abzugsfähigkeit ihrer Zuwendungen ein willkommener Nebeneffekt. Allerdings unterliegt der Spendenabzug strengen gesetzlichen Vorgaben, die insbesondere bei Spenden ins Ausland beachtet werden müssen.

weiterlesen
Spendenabzug: Vorsicht bei Spenden an Gemeinnützigkeitsorganisationen außerhalb der EU/EWR
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)