• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • IDW-Stellungnahmen zu E-DRÄS 9 und E-DRÄS 10

13.08.2019

Betriebswirtschaft, Meldung

IDW-Stellungnahmen zu E-DRÄS 9 und E-DRÄS 10

Beitrag mit Bild

©CrazyCloud/fotolia.com

Das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee will Stellungnahmen ändern. Der Entwurf E-DRÄS 9 wird den DRS 17 zur Berichterstattung über die Vergütung der Organmitglieder und den DRS 20 Konzernlagebericht ändern. Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat dazu jetzt Stellungnahmen eingereicht.

E-DRÄS 9 behandelt neben redaktionellen Anpassungen die zu erwartenden Änderungen aufgrund des ARUG II. Mit diesem Gesetz werden wesentliche Vorschriften zur Vergütungsberichterstattung vom Handelsgesetzbuch in das Aktiengesetz verlagert.

Mit E-DRÄS 10 sollen Änderungen in diesen Verlautbarungen geschehen: in DRS 16 Halbjahresfinanzberichterstattung, in DRS 19 Pflicht zur Konzernrechnungslegung und Abgrenzung des Konsolidierungskreises, in DRS 23 Kapitalkonsolidierung (Einbeziehung von Tochterunternehmen in den Konzernabschluss) und in DRS 25 Währungsumrechnung im Konzernabschluss.

Das IDW stimmt in seinen Stellungnahmen den Änderungen grundsätzlich zu, regt aber einige klarstellende, weitergehende Änderungen an.

(IDW vom 07.08.2019 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Betriebswirtschaft:
Owlit-Modul „Bilanzrecht (Bundesanzeiger Verlag)“


Weitere Meldungen


Meldung

pitinan/123.rf.com


27.07.2026

Jedes zweite Startup setzt selbstständige KI-Agenten ein

Alle Startups nutzen KI, wobei viele bereits eigene Anwendungen, angepasste Modelle und selbstständig arbeitende KI-Agenten einsetzen.

weiterlesen
Jedes zweite Startup setzt selbstständige KI-Agenten ein

Meldung

©Thomas Reimer/fotolia.com


27.07.2026

CSDDD: DAV fordert Schutz des Anwaltsgeheimnisses

Der DAV verlangt bei der Umsetzung der CSDDD eigenständige Regelungen, die Anwaltsgeheimnis, Mandatsfreiheit und den Zugang zum Recht wirksam schützen.

weiterlesen
CSDDD: DAV fordert Schutz des Anwaltsgeheimnisses

Steuerboard

Sebastian Löcherbach


24.07.2026

Gebührenerhebung bei der verbindlichen Auskunft: Sachverhaltsbegriff, Mehrheit von Antragstellern und Verjährungsfrage

Die Gebühren für eine verbindliche Auskunft bemessen sich nach dem Gegenstandswert und können bei Nachfolge- und Umstrukturierungssachverhalten erhebliche Größenordnungen erreichen.

weiterlesen
Gebührenerhebung bei der verbindlichen Auskunft: Sachverhaltsbegriff, Mehrheit von Antragstellern und Verjährungsfrage
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht