09.11.2021

Betriebswirtschaft, Meldung

IDW-Standard zur ESEF-Prüfung verabschiedet

Rechtzeitig vor Beginn der zweiten ESEF-Prüfungssaison 2021/2022 hat der HFA den finalen IDW Prüfungsstandard: Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben von Abschlüssen und Lageberichten nach § 317 Abs. 3a HGB (IDW PS 410 (10.2021)) verabschiedet.

Beitrag mit Bild

©Sergey Nivens/123rtf.com

Veränderungen gegenüber dem Entwurf zur ESEF-Prüfung vom Oktober 2020 wurden vor allem bzgl. folgender Aspekte vorgenommen:

  • Die Ausführungen zum Prozess und zum Format der Einreichung der geprüften ESEF-Unterlagen beim Betreiber des Bundesanzeigers wurden auf ein Minimum reduziert (und damit einhergehend das Instrument „Einreichungsdatei“ fallengelassen).
  • Eine Prüfung der Inhaltsgleichheit der XHTML-Wiedergabe kann auf die Bildschirmausgabe beschränkt werden, muss sich also nicht notwendigerweise auch auf die Druckausgabe erstrecken.
  • In den Bestätigungsvermerk eines dem ESEF-Regime unterliegenden Emittenten ist fortan stets ein Hinweis aufzunehmen, wonach der Bestätigungsvermerk immer im Zusammenhang mit dem geprüften Abschluss, dem geprüften Lagebericht und den geprüften ESEF-Unterlagen zu lesen ist und es sich bei dem in das ESEF-Format überführten Abschluss und Lagebericht lediglich um elektronische Wiedergaben des geprüften Abschlusses und des geprüften Lageberichts handelt, die nicht an deren Stelle treten (Hinweis auf einen sonstigen Sachverhalt).
  • Die Ausführungen zu den Möglichkeiten der Verbindung des ESEF-Prüfungsurteils mit den geprüften ESEF-Unterlagen wurden sowohl für den Fall der handschriftlichen Erteilung des Bestätigungsvermerks in Papierform als auch für den Fall der originär elektronischen Erteilung des Bestätigungsvermerks mit qualifizierter elektronischer Signatur überarbeitet.
  • In die Anwendungshinweise wurde eine (ausdrückliche) Öffnungsklausel aufgenommen, wonach die Regelungen des Standards in denjenigen Konstellationen mit einigen Besonderheiten entsprechend angewandt werden können, in denen das Unternehmen zwar keinen Satzungssitz im Inland hat, aber wegen Inanspruchnahme eines organisierten Marktes dennoch Inlandsemittent i.S. des WpHG ist.

Die Ausführungen zur Durchführung der ESEF-Prüfung, insbesondere zur Dreiteilung in technische Gültigkeit, XHTML-Wiedergabe und iXBRL-Auszeichnung, wurden weitgehend unverändert in die finale Verlautbarung übernommen.


IDW vom 04.11.2021 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Steuerboard

Stefan Skulesch


24.04.2026

Gründung einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft durch Erben und Übertragung von Nachlassvermögen: BFH zur Grunderwerbsteuerbefreiung bei Nachlassteilung

Vermögensverwaltende Personengesellschaften – insbesondere im Zusammenhang mit Erbengemeinschaften und grundbesitzenden Privatpersonen – haben sich im Rahmen der Nachlassabwicklung und -gestaltung (bei vorweggenommener Erbfolge) als gängiges Instrument etabliert.

weiterlesen
Gründung einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft durch Erben und Übertragung von Nachlassvermögen: BFH zur Grunderwerbsteuerbefreiung bei Nachlassteilung

Meldung

©kebox/fotolia.com


24.04.2026

Produkttest mit Folgen: OLG stärkt Herstellerrechte

Werden fehlerhaft negative Testergebnisse veröffentlicht, kann dies einen rechtswidrigen Eingriff in den Gewerbebetrieb darstellen und Schadensersatzansprüche auslösen.

weiterlesen
Produkttest mit Folgen: OLG stärkt Herstellerrechte

Meldung

©Andriy Popov/123rf.com


24.04.2026

Anteil gestiegen: 25 % der Erwerbstätigen arbeiteten 2025 im Homeoffice

Homeoffice bleibt in Deutschland weit verbreitet, besonders in großen Unternehmen und digitalen, beratungsnahen Branchen.

weiterlesen
Anteil gestiegen: 25 % der Erwerbstätigen arbeiteten 2025 im Homeoffice
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht