23.04.2019

Betriebswirtschaft, Meldung

IDW Standard zu Insolvenzplänen neu gefasst

Beitrag mit Bild

©ThomasReimer/fotolia.com

Das IDW hat den Entwurf einer Neufassung des IDW S 2 vorgelegt, in dem die Anforderungen an Insolvenzpläne neu definiert werden.

Zu den Neuerungen zählen die klarere Darstellung des Verfahrensablaufs, die deutlichere Forderung nach einem Sanierungskonzept, das den Kernanforderungen des IDW S 6 entspricht, präzisere Ausführungen zur Gruppenbildung, zur Quotenvergleichsrechnung sowie Ausführungen zum Debt-Equity-Swap, zum Forderungsverzicht oder zur Mängelgewährleistung.

Änderungs- und Ergänzungsvorschläge erbeten

Eventuelle Änderungs- und Ergänzungsvorschläge zu IDW ES 2 werden schriftlich an die Geschäftsstelle des IDW, Postfach 32 05 80, 40420 Düsseldorf, bis zum 15.06.2019 erbeten. Der Entwurf steht bis zu seiner endgültigen Verabschiedung als IDW Standard in der Rubrik Verlautbarungen, Entwürfe als Download-Angebot zur Verfügung. Außerdem wird er in Heft 5/2019 der IDW Life veröffentlicht werden.

(IDW vom 16.04.2019 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Betriebswirtschaft:
Owlit-Modul „Unternehmensfinanzierung (Otto Schmidt)“


Weitere Meldungen


Meldung

© diyanadimitrova/fotolia.com


16.09.2025

Betriebsaufspaltung: Photovoltaik und Dachflächenvermietung

Dachflächenvermietung für Photovoltaik führt nicht zur Betriebsaufspaltung, wenn die Stromerzeugung im Gesamtunternehmen nur eine untergeordnete Rolle spielt.

weiterlesen
Betriebsaufspaltung: Photovoltaik und Dachflächenvermietung

Meldung

©Stockfotos-MG/fotolia.com


16.09.2025

Jeder vierte Beschäftigte sucht nach einem neuen Job

Die Wechselbereitschaft unter Beschäftigten ist so hoch wie nie; vor allem junge Talente fordern mehr Gehalt und eine Unternehmenskultur, die zum Bleiben motiviert.

weiterlesen
Jeder vierte Beschäftigte sucht nach einem neuen Job

Meldung

©Jamrooferpix/fotolia.com


15.09.2025

Trickbetrug zählt nicht als außergewöhnliche Belastung

Trickbetrug am Telefon führt trotz hohem Vermögensverlust nicht zu einer steuerlichen Entlastung, entschied das Finanzgericht Münster.

weiterlesen
Trickbetrug zählt nicht als außergewöhnliche Belastung

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank