23.04.2019

Betriebswirtschaft, Meldung

IDW Standard zu Insolvenzplänen neu gefasst

Beitrag mit Bild

©ThomasReimer/fotolia.com

Das IDW hat den Entwurf einer Neufassung des IDW S 2 vorgelegt, in dem die Anforderungen an Insolvenzpläne neu definiert werden.

Zu den Neuerungen zählen die klarere Darstellung des Verfahrensablaufs, die deutlichere Forderung nach einem Sanierungskonzept, das den Kernanforderungen des IDW S 6 entspricht, präzisere Ausführungen zur Gruppenbildung, zur Quotenvergleichsrechnung sowie Ausführungen zum Debt-Equity-Swap, zum Forderungsverzicht oder zur Mängelgewährleistung.

Änderungs- und Ergänzungsvorschläge erbeten

Eventuelle Änderungs- und Ergänzungsvorschläge zu IDW ES 2 werden schriftlich an die Geschäftsstelle des IDW, Postfach 32 05 80, 40420 Düsseldorf, bis zum 15.06.2019 erbeten. Der Entwurf steht bis zu seiner endgültigen Verabschiedung als IDW Standard in der Rubrik Verlautbarungen, Entwürfe als Download-Angebot zur Verfügung. Außerdem wird er in Heft 5/2019 der IDW Life veröffentlicht werden.

(IDW vom 16.04.2019 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Betriebswirtschaft:
Owlit-Modul „Unternehmensfinanzierung (Otto Schmidt)“


Weitere Meldungen


Interview

Dr. Matthias Köhler und Felix Arnold


17.07.2026

Krankmeldung, Befristung, Kündigung: Was die Arbeitsrechtsreform für Arbeitgeber verändert

Die geplante Arbeitsrechtsreform verspricht Arbeitgebern mehr Flexibilität, verlangt aber sorgfältige Anpassungen bei HR-Prozessen.

weiterlesen
Krankmeldung, Befristung, Kündigung: Was die Arbeitsrechtsreform für Arbeitgeber verändert

Meldung

©magele-picture/fotolia.com


17.07.2026

Gewerbesteuer: BFH verlangt genaue Einzelfallprüfung

Ob mehrere Tätigkeiten steuerlich einen oder mehrere Gewerbebetriebe darstellen, muss stets anhand der tatsächlichen Verhältnisse geprüft werden.

weiterlesen
Gewerbesteuer: BFH verlangt genaue Einzelfallprüfung

Meldung

© Finanzfoto / fotolia.com


17.07.2026

BFH: Finanzgerichte müssen Erbquoten im Zweifel prüfen

Ein deutlich höherer Grundstückswert kann eine erneute Prüfung der im Erbschein genannten Erbquoten erforderlich machen.

weiterlesen
BFH: Finanzgerichte müssen Erbquoten im Zweifel prüfen
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht