Die Insolvenz von Unternehmen bedeutet dank Insolvenzplanverfahren längst nicht mehr dessen Ende. Vor diesem Hintergrund hat das IDW den IDW S 2 zu den Anforderungen an Insolvenzpläne überarbeitet.
Das Insolvenzplanverfahren, das eine Sanierung innerhalb der Insolvenz ermöglicht, gewinnt zunehmend an Bedeutung. Mit der nun vom deutschen Gesetzgeber umzusetzenden Restrukturierungsrichtlinie könnte ein neues – sehr ähnliches – Verfahren geschaffen werden, das zeitlich bereits vor der Insolvenz ansetzt. Das IDW hat daher IDW S 2 zu den Anforderungen an Insolvenzplänen überarbeitet. Der Hauptfachausschuss hat den Standard im Dezember 2019 billigend zur Kenntnis genommen.
Die Zukunft der Insolvenzpläne
In der überarbeiteten Fassung werden gesetzgeberische Entwicklungen (insbesondere das ESUG) sowie weitere Anforderungen insbesondere aus der Rechtsprechung berücksichtigt. Zudem enthält IDW S2 jetzt auch weitere, konkretisierte bzw. gänzlich neue Aspekte. Zu nennen sind etwa die klarere Darstellung des Verfahrensablaufs, die deutlichere Forderung nach einem Sanierungskonzept, welches den Kernanforderungen des IDW S 6 entspricht, präzisere Ausführungen zur Gruppenbildung, zur Quotenvergleichsrechnung sowie Ausführungen zum Debt-Equity-Swap, zum Forderungsverzicht oder zur Mängelgewährleistung.
(IDW vom 02.01.2020 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)