• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • IDW S 2 zu den Anforderungen an Insolvenzpläne überarbeitet

02.01.2020

Betriebswirtschaft, Meldung

IDW S 2 zu den Anforderungen an Insolvenzpläne überarbeitet

Beitrag mit Bild

©marteck/fotolia.com

Die Insolvenz von Unternehmen bedeutet dank Insolvenzplanverfahren längst nicht mehr dessen Ende. Vor diesem Hintergrund hat das IDW den IDW S 2 zu den Anforderungen an Insolvenzpläne überarbeitet.

Das Insolvenzplanverfahren, das eine Sanierung innerhalb der Insolvenz ermöglicht, gewinnt zunehmend an Bedeutung. Mit der nun vom deutschen Gesetzgeber umzusetzenden Restrukturierungsrichtlinie könnte ein neues – sehr ähnliches – Verfahren geschaffen werden, das zeitlich bereits vor der Insolvenz ansetzt. Das IDW hat daher IDW S 2 zu den Anforderungen an Insolvenzplänen überarbeitet. Der Hauptfachausschuss hat den Standard  im Dezember 2019 billigend zur Kenntnis genommen.

Die Zukunft der Insolvenzpläne

In der überarbeiteten Fassung werden gesetzgeberische Entwicklungen (insbesondere das ESUG) sowie weitere Anforderungen insbesondere aus der Rechtsprechung berücksichtigt. Zudem enthält IDW S2 jetzt auch weitere, konkretisierte bzw. gänzlich neue Aspekte. Zu nennen sind etwa die klarere Darstellung des Verfahrensablaufs, die deutlichere Forderung nach einem Sanierungskonzept, welches den Kernanforderungen des IDW S 6 entspricht, präzisere Ausführungen zur Gruppenbildung, zur Quotenvergleichsrechnung sowie Ausführungen zum Debt-Equity-Swap, zum Forderungsverzicht oder zur Mängelgewährleistung.

(IDW vom 02.01.2020 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Betriebswirtschaft:
Owlit-Modul „Unternehmensfinanzierung (Otto Schmidt)“


Weitere Meldungen


Steuerboard

Sebastian Löcherbach / Marcel Duplois


15.07.2025

BFH: Zur Schenkungsteuerpflicht personenbezogener Einlagen in die Kapitalrücklage einer GmbH

Einlagen in die Kapitalrücklage gehören in der Praxis der GmbH-Finanzierung zum Alltag. Steuerlich brisant werden sie, wenn ein Gesellschafter überproportional (disquotal) viel einlegt und die Mitgesellschafter davon profitieren.

weiterlesen
BFH: Zur Schenkungsteuerpflicht personenbezogener Einlagen in die Kapitalrücklage einer GmbH

Meldung

©alexraths/123rf.com


15.07.2025

Ferienwohnung: Erste Tätigkeitsstätte bei Vermietung

Eine Ferienwohnung kann eine erste Tätigkeitsstätte bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung sein, entschied das FG Münster.

weiterlesen
Ferienwohnung: Erste Tätigkeitsstätte bei Vermietung

Meldung

fabrikacrimea/123rf.com


15.07.2025

Zur Bilanzierung von grünen Finanzierungen

Mit der Aktualisierung seines Knowledge Papers stellt das IDW wichtige Orientierungshilfen zur Verfügung, um nachhaltige Finanzinstrumente korrekt nach IFRS und HGB zu bilanzieren.

weiterlesen
Zur Bilanzierung von grünen Finanzierungen

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank