• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • IDW S 2 zu den Anforderungen an Insolvenzpläne überarbeitet

02.01.2020

Betriebswirtschaft, Meldung

IDW S 2 zu den Anforderungen an Insolvenzpläne überarbeitet

Beitrag mit Bild

©marteck/fotolia.com

Die Insolvenz von Unternehmen bedeutet dank Insolvenzplanverfahren längst nicht mehr dessen Ende. Vor diesem Hintergrund hat das IDW den IDW S 2 zu den Anforderungen an Insolvenzpläne überarbeitet.

Das Insolvenzplanverfahren, das eine Sanierung innerhalb der Insolvenz ermöglicht, gewinnt zunehmend an Bedeutung. Mit der nun vom deutschen Gesetzgeber umzusetzenden Restrukturierungsrichtlinie könnte ein neues – sehr ähnliches – Verfahren geschaffen werden, das zeitlich bereits vor der Insolvenz ansetzt. Das IDW hat daher IDW S 2 zu den Anforderungen an Insolvenzplänen überarbeitet. Der Hauptfachausschuss hat den Standard  im Dezember 2019 billigend zur Kenntnis genommen.

Die Zukunft der Insolvenzpläne

In der überarbeiteten Fassung werden gesetzgeberische Entwicklungen (insbesondere das ESUG) sowie weitere Anforderungen insbesondere aus der Rechtsprechung berücksichtigt. Zudem enthält IDW S2 jetzt auch weitere, konkretisierte bzw. gänzlich neue Aspekte. Zu nennen sind etwa die klarere Darstellung des Verfahrensablaufs, die deutlichere Forderung nach einem Sanierungskonzept, welches den Kernanforderungen des IDW S 6 entspricht, präzisere Ausführungen zur Gruppenbildung, zur Quotenvergleichsrechnung sowie Ausführungen zum Debt-Equity-Swap, zum Forderungsverzicht oder zur Mängelgewährleistung.

(IDW vom 02.01.2020 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Betriebswirtschaft:
Owlit-Modul „Unternehmensfinanzierung (Otto Schmidt)“


Weitere Meldungen


Steuerboard

David Hötzel / Elisabeth Märker


19.06.2026

Warum Ihr Steuerberater Sie bittet, mit der Einbringung Ihrer Immobilien-GmbH in Ihre Holding-KG noch ein paar Tage zu warten

Manchmal entscheidet im Steuerrecht der Kalender. Genau in einer solchen Situation befinden sich derzeit Gesellschafter, die ihre Immobilien-GmbH in eine personenidentische GmbH & Co. KG einbringen wollen (Verlängerung der Beteiligungskette).

weiterlesen
Warum Ihr Steuerberater Sie bittet, mit der Einbringung Ihrer Immobilien-GmbH in Ihre Holding-KG noch ein paar Tage zu warten

Meldung

© Finanzfoto / fotolia.com


19.06.2026

Erbschaftsteuer bei Erbe ohne Nachlass

Ein formal bestehender Erbanspruch führt nicht automatisch zum Wegfall der Erbschaftsteuer, wenn der Nachlass später nicht mehr vorhanden ist.

weiterlesen
Erbschaftsteuer bei Erbe ohne Nachlass

Meldung

©Piccolo/fotolia.com


19.06.2026

Jahressteuergesetz 2026: IDW mahnt Praxistauglichkeit an

Das IDW begrüßt die Reformen im Jahressteuergesetz 2026, fordert aber klare, praxistaugliche und bürokratiearme Regelungen.

weiterlesen
Jahressteuergesetz 2026: IDW mahnt Praxistauglichkeit an
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht