• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • IDW S 14: Begutachtung der gesetzlichen Verkaufsunterlagen

31.08.2018

Betriebswirtschaft, Meldung

IDW S 14: Begutachtung der gesetzlichen Verkaufsunterlagen

Beitrag mit Bild

©BachoFoto/fotolia.com

Das IDW hat den IDW S 14: Grundsätze ordnungsmäßiger Begutachtung der gesetzlichen Verkaufsunterlagen über öffentlich angebotene Vermögensanlagen nach dem Vermögensanlagengesetz veröffentlicht.

Der IDW Standard regelt die Begutachtung der gesetzlichen Verkaufsunterlagen über öffentlich angebotene Vermögensanlagen durch Wirtschaftsprüfer. Dazu zählen z.B. der Verkaufsprospekt und das Vermögensanlagen-Informationsblatt/VIB, sofern kein „Basisinformationsblatt für verpackte Anlageprodukte für Kleinanleger und Versicherungsanlageprodukte, die einem Anlagerisiko unterliegen“ (sog. PRIIPs-KID), veröffentlicht werden muss.

Besonderheiten des Vermögensanlagengesetzes

Bei der Durchführung und Berichterstattung über diese Begutachtungen orientiert sich der IDW S 14 an der bereits am Markt eingeführten Methodik des IDW S 4; er berücksichtigt dabei die Besonderheiten des Vermögensanlagengesetzes (VermAnlG). Sie finden den IDW S 14 im Heft 09/2018 der IDW Life.

(IDW vom 30.08.2018 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro).


Weitere Meldungen


Meldung

©PhotoSG/fotolia.com


31.07.2026

Vorsteuerabzug: Nicht jede Rechnung lässt sich rückwirkend berichtigen

Ohne eindeutig bezeichnete Leistung kann eine fehlerhafte Rechnung nicht rückwirkend vorsteuerwirksam berichtigt werden.

weiterlesen
Vorsteuerabzug: Nicht jede Rechnung lässt sich rückwirkend berichtigen

Meldung

©Artur Szczybylo/123rf.com


31.07.2026

Homeoffice zwischen Wunsch und Wirklichkeit

Passt die Homeoffice-Regelung nicht zu den Bedürfnissen, steigen Stress und gesundheitliche Belastungen deutlich bei Beschäftigten.

weiterlesen
Homeoffice zwischen Wunsch und Wirklichkeit

Steuerboard

Emanuel Benning


30.07.2026

Keine Einordnung als Verwaltungsvermögen bei landwirtschaftlicher Grundstücksüberlassung durch Kapitalgesellschaft

Dritten zur Nutzung überlassene Grundstücke gehören bei der erbschaft- und schenkungsteuerlichen Unternehmensverschonung grundsätzlich zum Verwaltungsvermögen.

weiterlesen
Keine Einordnung als Verwaltungsvermögen bei landwirtschaftlicher Grundstücksüberlassung durch Kapitalgesellschaft
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht