21.06.2016

Betriebswirtschaft, Meldung

IDW S 13 verabschiedet

Beitrag mit Bild

Wie bestimmt sich die Höhe des kalkulatorischen Unternehmerlohns? IDW S 13 gibt Antworten.

Der Hauptfachausschuss des IDW hat den IDW S 13 in der endgültigen Fassung gebilligt. Er betrifft die Besonderheiten bei der Unternehmensbewertung zur Bestimmung von Ansprüchen im Familien- und Erbrecht.

In die vorliegende Fassung des IDW S 13 sind im Vergleich zum Entwurf einige Änderungen eingeflossen. Unter anderem wurden folgende Ausführungen geändert oder hinzugefügt:

Bestimmung des kalkulatorischen Unternehmerlohns

Es wurde klargestellt, dass sich die Höhe des kalkulatorischen Unternehmerlohns nach der marktüblichen Vergütung einer nicht beteiligten Unternehmensleitung bestimmt, welche den zeitlichen Arbeitseinsatz sowie die individuellen Kenntnisse berücksichtigt. Demgegenüber sind die persönlichen Leistungen eines Eigentümers, die nicht auf einen Erwerber übertragbar sind, nicht im kalkulatorischen Unternehmerlohn zu berücksichtigen, sondern reduzieren die übertragbaren Bestandteile der Ertragskraft.

Zur fiktiven Veräußerungsgewinnbesteuerung von End- und Anfangsvermögen

In Abschnitt 4.2. wurde bei der Frage der fiktiven Veräußerungsgewinnbesteuerung von End- und Anfangsvermögen ergänzt, dass im Einzelfall auch eine unmittelbare fiktive Besteuerung der Netto-Wertsteigerung sachgerecht sein kann. Ferner wurden die Ausführungen zur Berücksichtigung eines abschreibungsbedingten Steuervorteils konkretisiert: Aufgrund der für den Bewertungsanlass eines Zugewinnausgleichs unterstellten Veräußerungsfiktion ist im Einzelfall zu würdigen, ob sich bei einem fiktiven Erwerb aus der Aufdeckung stiller Reserven ein zusätzliches Abschreibungspotenzial beim Erwerber ergibt. Wenn dies der Fall ist, ist ein abschreibungsbedingter Steuervorteil beim Erwerber werterhöhend zu berücksichtigen. Ferner wurden neben der Frage, „ob“ ein abschreibungsbedingter Steuervorteil anzusetzen ist, Erläuterungen zur Berechnung eines solchen Vorteils ergänzt.

(IDW vom 20.06.2016 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©jat306/fotolia.com


15.12.2025

Bundesregierung startet digitales Bürokratiemeldeportal

Über eine neues Portal können bürokratische Hürden beschrieben und konkrete Verbesserungsvorschläge mit nur sieben Klicks eingereicht werden.

weiterlesen
Bundesregierung startet digitales Bürokratiemeldeportal

Meldung

©stockWERK/fotolia.com


15.12.2025

Arbeitnehmerhaftung bei Millionenrisiko begrenzt

Ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln unterstreicht die Bedeutung der eingeschränkten Arbeitnehmerhaftung auch bei grob fahrlässigem Verhalten.

weiterlesen
Arbeitnehmerhaftung bei Millionenrisiko begrenzt

Steuerboad

Sarah Roßmann / Kim Socher


12.12.2025

Stufenweise Senkung des Körperschaftsteuersatzes ab 2028 – was es bereits jetzt im handelsrechtlichen Jahresabschluss zu beachten gilt

Mit dem Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland wurde eine stufenweise Absenkung des Körperschaftsteuersatzes von 15% auf 10% in den Jahren 2028 bis 2032 beschlossen.

weiterlesen
Stufenweise Senkung des Körperschaftsteuersatzes ab 2028 – was es bereits jetzt im handelsrechtlichen Jahresabschluss zu beachten gilt

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank