• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • IDW S 12 zu Wertermittlungen nach KAGB verabschiedet

02.05.2016

Betriebswirtschaft, Meldung

IDW S 12 zu Wertermittlungen nach KAGB verabschiedet

Beitrag mit Bild

Der „IDW S 12“ zu Wertermittlungen nach KAGB bei Beteiligungen an einer Immobiliengesellschaft wurde verabschiedet.

Der IDW Standard IDW S 12 legt einheitliche Grundsätze für die Durchführung von Aufträgen als sog. externer Bewerter von Beteiligungen an einer Immobiliengesellschaft für Zwecke einer Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) fest.

Da die externe Bewertung durch einen Abschlussprüfer i.S.d. § 319 Abs. 1 Satz 1 und 2 HGB durchzuführen ist, handelt es sich um eine Vorbehaltsaufgabe; gleichzeitig haftet der externe Bewerter unbeschränkt gegenüber der KVG für jegliche Verluste, die sich auf fahrlässige oder vorsätzliche Nicht- bzw. Schlechterfüllung der Aufgaben zurückführen lassen. Für entsprechende Erwerbsbewertungen von Gesellschaften, Unternehmen oder Anteilen an anderen AIF gelten die Sonderregeln für Wertermittlungen bei Beteiligungen an Immobilien-Gesellschaften dagegen nicht.

Der Hauptfachausschuss hat den vom Investmentfachausschuss verabschiedeten IDW Standard: Wertermittlungen bei Beteiligungen an einer Immobiliengesellschaft nach § 250 Abs. 1 Nr. 2 und § 236 Abs. 1 KAGB (IDW S 12) billigend zur Kenntnis genommen. Die Verlautbarung ersetzt den IDW Praxishinweis 1/2012.

(IDW vom 29.04.2016 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

© Vielfalt21 / fotolia.com


30.10.2025

BFH bestätigt Umsatzsteuerpflicht für Einzweck-Gutscheine

Maßgeblich für die umsatzsteuerliche Einstufung als Einzweck-Gutschein ist allein, ob bei der Ausgabe Ort und Steuerbetrag der Leistung feststehen. Der Vertriebsweg ist dabei unerheblich.

weiterlesen
BFH bestätigt Umsatzsteuerpflicht für Einzweck-Gutscheine

Meldung

©blende11.photo/fotolia.com


30.10.2025

BFH zur Grunderwerbsteuer bei Umwandlungen

Der BFH stellt klar, dass eine rein faktische Beherrschung durch mehrere Gesellschafter nicht für die Steuerbefreiung nach § 6a GrEStG genügt.

weiterlesen
BFH zur Grunderwerbsteuer bei Umwandlungen

Meldung

©Bartolomiej Pietrzyk/123rf.com


29.10.2025

BAG: Commerzbank musste Betriebsrente nicht voll anpassen

Die wirtschaftliche Stabilität des Arbeitgebers bleibt ein entscheidender Faktor bei der Erhöhung der Betriebsrente, stellte das BAG jetzt klar.

weiterlesen
BAG: Commerzbank musste Betriebsrente nicht voll anpassen

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank