• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • IDW S 12 zu Wertermittlungen nach KAGB verabschiedet

02.05.2016

Betriebswirtschaft, Meldung

IDW S 12 zu Wertermittlungen nach KAGB verabschiedet

Beitrag mit Bild

Der „IDW S 12“ zu Wertermittlungen nach KAGB bei Beteiligungen an einer Immobiliengesellschaft wurde verabschiedet.

Der IDW Standard IDW S 12 legt einheitliche Grundsätze für die Durchführung von Aufträgen als sog. externer Bewerter von Beteiligungen an einer Immobiliengesellschaft für Zwecke einer Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) fest.

Da die externe Bewertung durch einen Abschlussprüfer i.S.d. § 319 Abs. 1 Satz 1 und 2 HGB durchzuführen ist, handelt es sich um eine Vorbehaltsaufgabe; gleichzeitig haftet der externe Bewerter unbeschränkt gegenüber der KVG für jegliche Verluste, die sich auf fahrlässige oder vorsätzliche Nicht- bzw. Schlechterfüllung der Aufgaben zurückführen lassen. Für entsprechende Erwerbsbewertungen von Gesellschaften, Unternehmen oder Anteilen an anderen AIF gelten die Sonderregeln für Wertermittlungen bei Beteiligungen an Immobilien-Gesellschaften dagegen nicht.

Der Hauptfachausschuss hat den vom Investmentfachausschuss verabschiedeten IDW Standard: Wertermittlungen bei Beteiligungen an einer Immobiliengesellschaft nach § 250 Abs. 1 Nr. 2 und § 236 Abs. 1 KAGB (IDW S 12) billigend zur Kenntnis genommen. Die Verlautbarung ersetzt den IDW Praxishinweis 1/2012.

(IDW vom 29.04.2016 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©jirsak/123rf.com


30.01.2026

Strengere Regeln für Umwelt- und Klimaversprechen

Nur wenn Umweltaussagen und Nachhaltigkeitssiegel transparent und zuverlässig sind, könnten Verbraucher fundierte Kaufentscheidungen treffen.

weiterlesen
Strengere Regeln für Umwelt- und Klimaversprechen

Rechtsboard

Gina Susann Kriwat / Stephan Sura


30.01.2026

Religiöse Neutralität ist auch bei Sicherheitsmitarbeitern am Flughafen keine wesentliche und entscheidende berufliche Anforderung

Die Anforderungen an Verbote religiöser Kleidung und Symbole am Arbeitsplatz sind hoch – und gelten in gleichem Maße für Arbeitnehmer in beliehenen Unternehmen mit mutmaßlich konfliktgefährdeten Tätigkeiten wie der Sicherheitskontrolle an Flughäfen.

weiterlesen
Religiöse Neutralität ist auch bei Sicherheitsmitarbeitern am Flughafen keine wesentliche und entscheidende berufliche Anforderung

Meldung

©Coloures-Pic/fotolia.com


30.01.2026

Kein Betriebsrat per App

Das BAG hat klargestellt, dass auch bei digital organisierter Plattformarbeit die klassischen Kriterien des Betriebsverfassungsrechts gelten.

weiterlesen
Kein Betriebsrat per App
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)