23.02.2017

Betriebswirtschaft, Meldung

IDW S 11 zur Insolvenzreife ergänzt

Beitrag mit Bild

Die Insolvenzordnung sieht drei mögliche Insolvenzeröffnungsgründe vor: Zahlungsunfähigkeit, drohende Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung. Liegt einer der Gründe vor, besteht Insolvenzreife.

Das IDW hat den IDW Standard: Beurteilung des Vorliegens von Insolvenzeröffnungsgründen (IDW S 11) um weitere BGH-Urteile ergänzt.

Mit dem IDW Standard werden unter Berücksichtigung der höchstrichterlichen Rechtsprechung Anforderungen an die Beurteilung des Vorliegens von Insolvenzeröffnungsgründen (Insolvenzreife) aufgestellt. Im fortgeschrittenen Krisenstadium haben die gesetzlichen Vertreter eine insolvenzrechtliche Fortbestehensprognose zu erstellen, um eine Aussage über das Vorliegen der Insolvenzeröffnungsgründe der Zahlungsunfähigkeit sowie der Überschuldung zu treffen.

Neue BGH-Rechtsprechung

Das IDW hat nun den IDW S 11 zur Beurteilung der Insolvenzreife um weitere BGH-Urteile ergänzt. Dabei geht es insbesondere um weitere Beweisanzeichen für das Vorliegen einer Zahlungseinstellung. Die überarbeitete Fassung wurde am 22.08.2016 vom FAS beschlossen und am 24.11.2016 vom HFA billigend zur Kenntnis genommen.

(IDW vom 23.02.2017/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©cirquedesprit/fotolia.com


27.02.2026

Krank nach Urlaubsablehnung: Verdachtskündigung gescheitert

Eine Verdachtskündigung erfordert eine tragfähige Tatsachengrundlage; selbst starke Indizien genügen nicht, wenn objektiv eine Erkrankung vorlag.

weiterlesen
Krank nach Urlaubsablehnung: Verdachtskündigung gescheitert

Meldung

©Bounlow-pic/fotolia.com


27.02.2026

IFRS-Taxonomie 2025 gilt auch für 2026 weiter

Für den Berichtszeitraum 2026 bleibt mangels inhaltlicher oder technischer Änderungen weiterhin die IFRS Accounting Taxonomy 2025 verbindlich anzuwenden.

weiterlesen
IFRS-Taxonomie 2025 gilt auch für 2026 weiter

Steuerboard

Sophia Kaim


26.02.2026

Der entgeltliche Nießbrauchsverzicht an vermieteten Immobilien als steuerbare Entschädigung

Die Ablösung eines Nießbrauchsrechts galt nach bisheriger Rechtsprechung des BFH und der bislang von der Finanzverwaltung vertretenen Auffassung als nicht steuerbare Vermögensumschichtung.

weiterlesen
Der entgeltliche Nießbrauchsverzicht an vermieteten Immobilien als steuerbare Entschädigung
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)