07.01.2022

Betriebswirtschaft, Meldung

IDW S 11 verabschiedet

Das IDW hat eine neue Fassung des IDW Standards: Beurteilung des Vorliegens von Insolvenzeröffnungsgründen (IDW S 11) verabschiedet. Die Neufassung berücksichtigt nun auch das SanInsFoG, COVInsAG und die neue BGH-Rechtsprechung.

Beitrag mit Bild

©vizafoto/fotolia.com

Besondere Berücksichtigung findet die mit dem Gesetz zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts (SanInsFoG) am 01.01.2021 in Kraft getretene Differenzierung des Prognosezeitraums bei der drohenden Zahlungsunfähigkeit gemäß § 18 InsO (in aller Regel 24 Monate) und der Überschuldung gemäß § 19 InsO (12 Monate).

BGH-Rechtsprechung im IDW S 11

Die Änderungen waren bereits Gegenstand des Entwurfs der Neufassung, für die der Hauptfachausschuss des IDW die vorzeitige Anwendung empfohlen hatte. Im Vergleich zum IDW ES 11 n.F. werden im IDW S11 nun auch aktuelle BGH-Urteile zur Zahlungseinstellung berücksichtigt. Damit dient IDW S11 sowohl den gesetzlichen Vertretern eines Unternehmens als auch Beratern als Leitlinie zur Beurteilung des Vorliegens von Insolvenzeröffnungsgründen unter Berücksichtigung der höchstrichterlichen BGH-Rechtsprechung.


IDW vom 06.01.2022/ Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

©Zerbor/fotolia.com


13.02.2026

EuGH stärkt Banken bei Immobilienkrediten mit WIBOR

Eine an den WIBOR gekoppelte Zinsklausel ist grundsätzlich nicht missbräuchlich und Banken müssen die Berechnungsmethodik des Referenzindex nicht erläutern.

weiterlesen
EuGH stärkt Banken bei Immobilienkrediten mit WIBOR

Meldung

©p365.de/fotolia.com


13.02.2026

Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes: Neue Pflichten für Unternehmen

Die Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes verpflichtet künftig auch private Anbieter, durch „angemessene Vorkehrungen“ Barrieren abzubauen.

weiterlesen
Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes: Neue Pflichten für Unternehmen

Steueboard

Nicola Halmburger


12.02.2026

Spendenabzug: Vorsicht bei Spenden an Gemeinnützigkeitsorganisationen außerhalb der EU/EWR

Spenden sind ein nicht wegzudenkender Beitrag im dritten Sektor. Für viele Spender ist die steuerliche Abzugsfähigkeit ihrer Zuwendungen ein willkommener Nebeneffekt. Allerdings unterliegt der Spendenabzug strengen gesetzlichen Vorgaben, die insbesondere bei Spenden ins Ausland beachtet werden müssen.

weiterlesen
Spendenabzug: Vorsicht bei Spenden an Gemeinnützigkeitsorganisationen außerhalb der EU/EWR
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)