Im Modulentwurf IFRS 1 – M 1 wird eine aus der Sicht des IDW zulässige Bilanzierungsvariante für den speziellen Fall vorgestellt, dass eine Konzernstruktur gezielt geändert wird, um bestimmte Geschäftsbereiche eines Konzerns, die zuvor keine eigene Rechtseinheit (legal entity) besaßen, in Form eines öffentlichen Angebots (Initial Public Offering, IPO) an den Kapitalmarkt zu bringen.
In dieser Konstellation kann es vorkommen, dass zum Stichtag eines in den erforderlichen Wertpapierprospekt aufzunehmenden Abschlusses die rechtliche Reorganisation noch nicht beendet ist und die betroffenen Gesellschaften (noch) keinen Konzern i.S. von IFRS 10 darstellen. Fraglich ist, ob für diesen „Verbund“ von Gesellschaften ein mit den IFRS in Einklang stehender Abschluss aufgestellt werden kann. Sofern dies möglich sein sollte ist fraglich, mit welchen Wertansätzen die Vermögenswerte und Schulden in dem Abschluss zu erfassen sind.
Modulentwurf IFRS 1 – M 1 erfasst nur eine Bilanzierungsvariante
Der Modulentwurf befasst sich mit dem Übergang von einem kombinierten Abschluss auf einen IFRS-Konzernabschluss für einen Geschäftsbereich aufgrund eines geplanten Börsengangs unter Anwendung der extraction method. Das in dem Modulentwurf IFRS 1 – M 1 dargestellte Vorgehen ist jedoch nur eine mögliche Bilanzierungsvariante. Andere Bilanzierungsvarianten sind durchaus denkbar.
Die Kommentierungsfrist endet am 03.02.2020. Der Entwurf steht zum Download in der Rubrik „IDW Verlautbarungen, Entwürfe„. Er wird in Heft 1/2019 der IDW Life veröffentlicht.
(IDW vom 17.12.2019 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)