• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • IDW RS HFA 50: Modulentwurf IFRS 1 – M 1 veröffentlicht

24.12.2019

Betriebswirtschaft, Meldung

IDW RS HFA 50: Modulentwurf IFRS 1 – M 1 veröffentlicht

Beitrag mit Bild

©adrian_ilie825/fotolia.com

Im Modulentwurf IFRS 1 – M 1  wird eine aus der Sicht des IDW zulässige Bilanzierungsvariante für den speziellen Fall vorgestellt, dass eine Konzernstruktur gezielt geändert wird, um bestimmte Geschäftsbereiche eines Konzerns, die zuvor keine eigene Rechtseinheit (legal entity) besaßen, in Form eines öffentlichen Angebots (Initial Public Offering, IPO) an den Kapitalmarkt zu bringen.

In dieser Konstellation kann es vorkommen, dass zum Stichtag eines in den erforderlichen Wertpapierprospekt aufzunehmenden Abschlusses die rechtliche Reorganisation noch nicht beendet ist und die betroffenen Gesellschaften (noch) keinen Konzern i.S. von IFRS 10 darstellen. Fraglich ist, ob für diesen „Verbund“ von Gesellschaften ein mit den IFRS in Einklang stehender Abschluss aufgestellt werden kann. Sofern dies möglich sein sollte ist fraglich, mit welchen Wertansätzen die Vermögenswerte und Schulden in dem Abschluss zu erfassen sind.

Modulentwurf IFRS 1 – M 1 erfasst nur eine Bilanzierungsvariante

Der Modulentwurf befasst sich mit dem Übergang von einem kombinierten Abschluss auf einen IFRS-Konzernabschluss für einen Geschäftsbereich aufgrund eines geplanten Börsengangs unter Anwendung der extraction method. Das in dem Modulentwurf IFRS 1 – M 1 dargestellte Vorgehen ist jedoch nur eine mögliche Bilanzierungsvariante. Andere Bilanzierungsvarianten sind durchaus denkbar.

Die Kommentierungsfrist endet am 03.02.2020. Der Entwurf steht zum Download in der Rubrik „IDW Verlautbarungen, Entwürfe„. Er wird in Heft 1/2019 der IDW Life veröffentlicht.

(IDW vom 17.12.2019 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Betriebswirtschaft:
Owlit-Modul „Bilanzrecht (Bundesanzeiger Verlag)“


Weitere Meldungen


Interview

Dr. Matthias Köhler und Felix Arnold


17.07.2026

Krankmeldung, Befristung, Kündigung: Was die Arbeitsrechtsreform für Arbeitgeber verändert

Die geplante Arbeitsrechtsreform verspricht Arbeitgebern mehr Flexibilität, verlangt aber sorgfältige Anpassungen bei HR-Prozessen.

weiterlesen
Krankmeldung, Befristung, Kündigung: Was die Arbeitsrechtsreform für Arbeitgeber verändert

Meldung

©magele-picture/fotolia.com


17.07.2026

Gewerbesteuer: BFH verlangt genaue Einzelfallprüfung

Ob mehrere Tätigkeiten steuerlich einen oder mehrere Gewerbebetriebe darstellen, muss stets anhand der tatsächlichen Verhältnisse geprüft werden.

weiterlesen
Gewerbesteuer: BFH verlangt genaue Einzelfallprüfung

Meldung

© Finanzfoto / fotolia.com


17.07.2026

BFH: Finanzgerichte müssen Erbquoten im Zweifel prüfen

Ein deutlich höherer Grundstückswert kann eine erneute Prüfung der im Erbschein genannten Erbquoten erforderlich machen.

weiterlesen
BFH: Finanzgerichte müssen Erbquoten im Zweifel prüfen
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht