• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • IDW RS HFA 50: Modulentwurf IFRS 1 – M 1 veröffentlicht

24.12.2019

Betriebswirtschaft, Meldung

IDW RS HFA 50: Modulentwurf IFRS 1 – M 1 veröffentlicht

Beitrag mit Bild

©adrian_ilie825/fotolia.com

Im Modulentwurf IFRS 1 – M 1  wird eine aus der Sicht des IDW zulässige Bilanzierungsvariante für den speziellen Fall vorgestellt, dass eine Konzernstruktur gezielt geändert wird, um bestimmte Geschäftsbereiche eines Konzerns, die zuvor keine eigene Rechtseinheit (legal entity) besaßen, in Form eines öffentlichen Angebots (Initial Public Offering, IPO) an den Kapitalmarkt zu bringen.

In dieser Konstellation kann es vorkommen, dass zum Stichtag eines in den erforderlichen Wertpapierprospekt aufzunehmenden Abschlusses die rechtliche Reorganisation noch nicht beendet ist und die betroffenen Gesellschaften (noch) keinen Konzern i.S. von IFRS 10 darstellen. Fraglich ist, ob für diesen „Verbund“ von Gesellschaften ein mit den IFRS in Einklang stehender Abschluss aufgestellt werden kann. Sofern dies möglich sein sollte ist fraglich, mit welchen Wertansätzen die Vermögenswerte und Schulden in dem Abschluss zu erfassen sind.

Modulentwurf IFRS 1 – M 1 erfasst nur eine Bilanzierungsvariante

Der Modulentwurf befasst sich mit dem Übergang von einem kombinierten Abschluss auf einen IFRS-Konzernabschluss für einen Geschäftsbereich aufgrund eines geplanten Börsengangs unter Anwendung der extraction method. Das in dem Modulentwurf IFRS 1 – M 1 dargestellte Vorgehen ist jedoch nur eine mögliche Bilanzierungsvariante. Andere Bilanzierungsvarianten sind durchaus denkbar.

Die Kommentierungsfrist endet am 03.02.2020. Der Entwurf steht zum Download in der Rubrik „IDW Verlautbarungen, Entwürfe„. Er wird in Heft 1/2019 der IDW Life veröffentlicht.

(IDW vom 17.12.2019 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Betriebswirtschaft:
Owlit-Modul „Bilanzrecht (Bundesanzeiger Verlag)“


Weitere Meldungen


Meldung

©djedzura/123rf.com


29.05.2026

AGG: Falsche Anrede reicht nicht immer für eine Entschädigung

Eine falsche Anrede in einer Bewerbungsabsage kann heikel sein, vor allem, wenn Bewerbende ausdrücklich um eine geschlechtsneutrale Ansprache bitten.

weiterlesen
AGG: Falsche Anrede reicht nicht immer für eine Entschädigung

Meldung

©BachoFoto/fotolia.com


29.05.2026

Mehr Frauen an der DAX-Spitze

Frauen übernehmen zunehmend Spitzenpositionen in den Kontrollgremien, während auch internationale Führungserfahrung wichtiger wird.

weiterlesen
Mehr Frauen an der DAX-Spitze

Meldung

©Markus Mainka/fotolia.com


28.05.2026

Teilzeit auf Rekordniveau: Jede zweite Frau arbeitet reduziert

Zwar arbeiten Teilzeitkräfte heute mehr Stunden als früher, gleichzeitig bleibt Teilzeit vor allem bei Frauen und älteren Beschäftigten weit verbreitet.

weiterlesen
Teilzeit auf Rekordniveau: Jede zweite Frau arbeitet reduziert
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht