• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • IDW RS HFA 50: Modulentwürfe IFRS 16 M1, M2 und M3 veröffentlicht

02.12.2019

Betriebswirtschaft, Meldung

IDW RS HFA 50: Modulentwürfe IFRS 16 M1, M2 und M3 veröffentlicht

Beitrag mit Bild

©adrian_ilie825/fotolia.com

Das IDW hat sich mit Anwendungsfragen zu IFRS 16 – vor allem für den deutschen Rechtsraum – auseinandergesetzt und drei neue Modulentwürfe der IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung: IFRS-Modulverlautbarung (IDW RS HFA 50) verfasst.

IFRS 16, der neue Standard zur Bilanzierung von Leasingverhältnissen nach IFRS, ist für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 01.01.2019 beginnen, erstmals verpflichtend anzuwenden.  Zu Anwendungsfragen hat das IDW nun drei Modulentwürfe herausgegeben.

Die drei neuen Modulentwürfe zu IFRS 16

  • M1 „Bilanzierung von Erbbaurechtsverträgen nach deutschem Recht“,
  • M2 „Bilanzierung von Vereinbarungen zur Überlassung von Firmenwagen an Arbeitnehmer“ und
  • M3 „Bilanzierung von Mieterdarlehen aus Immobilienleasingverträgen“.

Die Kommentierungsfrist endet jeweils am 03.02.2020. Die Downloads der Entwürfe finden Sie auf der Website des IDW.

(IDW vom 27.11.2019 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Betriebswirtschaft:
Owlit-Modul „Bilanzrecht (Bundesanzeiger Verlag)“


Weitere Meldungen


Meldung

©jirsak/123rf.com


30.01.2026

Strengere Regeln für Umwelt- und Klimaversprechen

Nur wenn Umweltaussagen und Nachhaltigkeitssiegel transparent und zuverlässig sind, könnten Verbraucher fundierte Kaufentscheidungen treffen.

weiterlesen
Strengere Regeln für Umwelt- und Klimaversprechen

Rechtsboard

Gina Susann Kriwat / Stephan Sura


30.01.2026

Religiöse Neutralität ist auch bei Sicherheitsmitarbeitern am Flughafen keine wesentliche und entscheidende berufliche Anforderung

Die Anforderungen an Verbote religiöser Kleidung und Symbole am Arbeitsplatz sind hoch – und gelten in gleichem Maße für Arbeitnehmer in beliehenen Unternehmen mit mutmaßlich konfliktgefährdeten Tätigkeiten wie der Sicherheitskontrolle an Flughäfen.

weiterlesen
Religiöse Neutralität ist auch bei Sicherheitsmitarbeitern am Flughafen keine wesentliche und entscheidende berufliche Anforderung

Meldung

©Coloures-Pic/fotolia.com


30.01.2026

Kein Betriebsrat per App

Das BAG hat klargestellt, dass auch bei digital organisierter Plattformarbeit die klassischen Kriterien des Betriebsverfassungsrechts gelten.

weiterlesen
Kein Betriebsrat per App
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)