• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • IDW RS HFA 50: Modul IFRS 9 – M1 verabschiedet

04.07.2018

Betriebswirtschaft, Meldung

IDW RS HFA 50: Modul IFRS 9 – M1 verabschiedet

Beitrag mit Bild

©adrian_ilie825/fotolia.com

Unternehmen schließen regelmäßig Verträge über die Lieferung von Gütern oder die Erbringung von Dienstleistungen, bei denen mit den Kunden eine Zahlung nach der Leistungserbringung vereinbart wird. Fraglich ist, ob aufgrund einer solchen Vereinbarung im Zeitraum zwischen der Zusage und der Leistung Wertminderungen nach IFRS 9 zu bilden sind.

Bei Modul IFRS 9 – M1 geht es speziell um Verträge, die für das liefernde Unternehmen nicht nur eine Verpflichtung begründen, in der Zukunft Güter zu liefern bzw. Dienstleistungen zu erbringen, sondern zusätzlich auch den Kaufpreis zu vorab festgelegten Konditionen zu finanzieren. Ob aufgrund einer solchen Vereinbarung im Zeitraum zwischen der Zusage und der Leistung Wertminderungen nach IFRS 9 zu bilden sind, beantwortet das Modul IFRS 9-M1, das vom HFA am 12.06.2018 verabschiedet worden ist.

Das Modul IFRS 9-M1 ist Teil des IDW RS HFA 50 und wird in Heft 7/2018 der IDW Life veröffentlicht werden.

(IDW vom 02.07.2018 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)


Weitere Meldungen


Meldung

nosua/123rf.com


21.11.2025

Gesetz zur Rückgabe von Elektroschrott passiert Bundesrat

Mit der Reform reagiert der Gesetzgeber auf die zu niedrigen Sammelquoten und die wachsende Umweltbelastung durch falsch entsorgte Altgeräte.

weiterlesen
Gesetz zur Rückgabe von Elektroschrott passiert Bundesrat

Meldung

©wsf-f/fotolia.com


21.11.2025

Verbraucherschutzklage scheitert an persönlicher GF-Haftung

Das OLG Koblenz entschied, dass eine Abhilfeklage nach dem VDuG ausschließlich gegen das Unternehmen, nicht aber gegen dessen Geschäftsführer persönlich zulässig ist.

weiterlesen
Verbraucherschutzklage scheitert an persönlicher GF-Haftung

Meldung

©Waldbach/fotolia.com


21.11.2025

Arbeitsunfall: Skiausflug war keine Dienstreise

Versicherungsschutz besteht nur, wenn die im Unfallzeitpunkt verrichtete Tätigkeit in einem inneren, sachlichen Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit steht.

weiterlesen
Arbeitsunfall: Skiausflug war keine Dienstreise

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank