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12.10.2018

Betriebswirtschaft, Meldung

IDW RS HFA 48: Modifikation finanzieller Vermögenswerte

ISSB schließt Erörterungen zu IFRS S1 und S2 ab

©takasu/fotolia.com

Das IDW hat die Stellungnahme zur Rechnungslegung: Einzelfragen der Bilanzierung von Finanzinstrumenten nach IFRS 9 (IDW RS HFA 48) inhaltlich und um einen Anhang ergänzt.

Der Standard des IASB zur Bilanzierung von Finanzinstrumenten (IFRS 9) regelt die Modifikation von finanziellen Vermögenswerten nur in Teilbereichen. In der Praxis besteht z.T. erheblicher Klärungsbedarf. Daher hat das IDW die Stellungnahme zur Rechnungslegung: Einzelfragen der Bilanzierung von Finanzinstrumenten nach IFRS 9 (IDW RS HFA 48) um einige Textziffern und einen Anhang ergänzt. Der Anhang befasst sich u.a. mit den folgenden Fragen:

  • Wann liegt eine Modifikation der vertraglichen Zahlungen i.S.v. IFRS 9 vor?
  • Wie sind substantielle und nicht-substantielle Modifikationen voneinander abzugrenzen?
  • Welche Auswirkungen haben substantielle und nicht-substantielle Modifikationen auf das Periodenergebnis?

Die Fortsetzung von IDW RS HFA 48 wurde am 11.09.2018 vom HFA verabschiedet. Die Veröffentlichung erfolgt in Heft 10/2018 der IDW Life.

(IDW vom 08.10.2018 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Betriebswirtschaft:
Owlit-Modul „Bilanzrecht (Bundesanzeiger Verlag)“


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