• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • IDW RS BFA 7: Pauschalwertberichtigungen bei Kreditinstituten

07.02.2020

Betriebswirtschaft, Meldung

IDW RS BFA 7: Pauschalwertberichtigungen bei Kreditinstituten

Beitrag mit Bild

©ferkelraggae/fotolia.com

Das IDW hat zur Pauschalwertberichtigung bei Kreditinstituten IDW RS BFA 7 verabschiedet. Diese stellt eine Weiterentwicklung der IDW-Stellungnahme des Bankenfachausschusses: Zur Bildung von Pauschalwertberichtigungen für das latente Kreditrisiko im Jahresabschluss von Kreditinstituten (IDW St/BFA 1/1990) dar.

Gegenstand dieser aktuellen IDW-Stellungnahme zur Rechnungslegung ist die Berücksichtigung vorhersehbarer, aber noch nicht bei einzelnen Kreditnehmern konkretisierten Adressenausfallrisiken im Kreditgeschäft von Kreditinstituten („Pauschalwertberichtigung“) im handelsrechtlichen Jahres- bzw. Konzernabschluss.

Wann ist IDW RS BFA 7 anwendbar?

Basierend auf den allgemeinen handelsrechtlichen Grundsätzen zur Bildung von Pauschalwertberichtigungen werden diese im Hinblick auf das spezifische Geschäftsmodell von Kreditinstituten konkretisiert.

Die Verlautbarung ist erstmals anzuwenden auf Geschäftsjahre, die nach dem 31.12.2021 beginnen. Eine vorzeitige Anwendung ist zulässig. Abgedruckt wird die Verlautbarung in der IDW Life 2/2020.

(IDW vom 28.01.2020 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Betriebswirtschaft:
Owlit-Modul „Stotax Rechnungswesen (Stollfuß Medien)“


Weitere Meldungen


Meldung

©stadtratte/fotolia.com


28.08.2026

Erbschaft- und Schenkungsteuer erreicht Rekordwert

Große Erbschaften und Schenkungen ließen die Steuerfestsetzungen 2025 auf einen neuen Rekordwert steigen.

weiterlesen
Erbschaft- und Schenkungsteuer erreicht Rekordwert

Meldung

©marog-pixcells/fotolia.com


28.08.2026

Bundesrat will Bundesdatenschutzgesetz ändern

Die Datenschutzaufsicht soll laut Gesetzentwurf effizienter und einheitlicher werden, doch rechtliche Fragen sind noch zu klären.

weiterlesen
Bundesrat will Bundesdatenschutzgesetz ändern

Meldung

©M.Schuppich/fotolia.com


27.08.2026

Steuererklärung: Das Smartphone übernimmt, KI unterstützt

Immer mehr Steuerpflichtige nutzen KI und Apps für ihre Steuererklärung und zeigen zugleich großes Interesse an einer automatisch vorausgefüllten Ein-Klick-Lösung.

weiterlesen
Steuererklärung: Das Smartphone übernimmt, KI unterstützt
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht