30.03.2017

Betriebswirtschaft, Meldung

IDW PS 981 verabschiedet

Beitrag mit Bild

©adrian_ilie825/fotolia.com

Die Prüfung des Risikomanagementsystems nach IDW PS 981 bezieht sich auf den Teil des unternehmensweiten Risikomanagements, der sich mit den strategischen Risiken und den operativen Risiken aus der Geschäftstätigkeit (Risiken aus den Leistungserstellungsprozessen) befasst.

Das IDW hat mit IDW PS 980 bereits einen Standard für die Prüfung von Compliance Management Systemen (CMS) entwickelt, der breite Akzeptanz gefunden hat. In der Folge wurde der IDW Arbeitskreis „Prüfungsfragen und betriebswirtschaftliche Fragen zu Governance, Risk und Compliance (GRC)“ eingerichtet, um weitere Verlautbarungen für freiwillige Prüfungsleistungen zu entwickeln. Hierbei berücksichtigt der Arbeitskreis die in § 107 Abs. 3 AktG genannten Überwachungsgebiete des Prüfungsausschusses bzw. des Aufsichtsrats und hat für die Prüfung

  • des Risikomanagementsystems,
  • des internen Kontrollsystems des internen und externen Berichtswesens sowie
  • des Internen Revisionssystems
  • eine Serie von IDW Prüfungsstandards (IDW PS 981, 982 und 983) erarbeitet, die der Hauptfachausschuss des IDW (HFA) in seiner Sitzung am 02./03.03.2017 verabschiedet hat.

IDW PS 981

Die Prüfung des Risikomanagementsystems nach IDW PS 981 bezieht sich auf den Teil des unternehmensweiten Risikomanagements, der sich mit den strategischen Risiken und den operativen Risiken aus der Geschäftstätigkeit (Risiken aus den Leistungserstellungsprozessen) befasst. Die Prüfung kann auf das Management der strategischen Risiken begrenzt werden. In diesen Fällen wird grundsätzlich eine unternehmensübergreifende Sichtweise verfolgt. Daher erfolgt i.d.R. keine Eingrenzung auf einzelne Unternehmensprozesse oder Bestandteile der Unternehmensorganisation. Für Zwecke der Prüfung des operativen Risikomanagementsystems sieht IDW PS 981 eine Abgrenzung der zu prüfenden Teilbereiche durch die gesetzlichen Vertreter vor.

Wirksamkeitsprüfung und Beauftragung

Neben einer umfassenden Wirksamkeitsprüfung ist auch die Beauftragung einer Prüfung möglich, die sich nur auf die Angemessenheit und Implementierung der in der RMS-Beschreibung dargestellten Regelungen des RMS bezieht (Angemessenheitsprüfung).

Grundelemente für Risikomanagementsysteme

IDW PS 981 erläutert die wesentlichen Grundelemente, die ein Risikomanagementsystem typischerweise aufweist, und beschreibt die Prüfungsanforderungen bei der Auftragsannahme, der Prüfungsplanung und -durchführung sowie bei der Dokumentation und Berichterstattung des RMS-Prüfers. Ein gesonderter Abschnitt enthält zusätzliche Anwendungshinweise und Erläuterungen, ferner Musterformulierungen für die Berichterstattung des RMS-Prüfers zu den beiden Auftragsarten.

(IDW vom 29.03.2017/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©Coloures-Pic/fotolia.com


04.02.2026

Nur zum „Schein“ beschäftigt? – Arbeitsvertrag bleibt bestehen

Ein Arbeitsverhältnis bleibt wirksam, wenn ein Arbeitgeber nicht nachvollziehbar belegen kann, dass es sich lediglich um ein Scheingeschäft handelte.

weiterlesen
Nur zum „Schein“ beschäftigt? – Arbeitsvertrag bleibt bestehen

Meldung

©momius/fotolia.com


03.02.2026

Wer die Wahl hat: 60% entscheiden sich für mehr Zeit

Eine aktuelle Studie der Hans-Böckler-Stiftung zeigt, dass immer mehr Beschäftigte zugunsten von mehr Freizeit auf zusätzliches Geld verzichten.

weiterlesen
Wer die Wahl hat: 60% entscheiden sich für mehr Zeit

Meldung

©kebox/fotolia.com


03.02.2026

Mehr Verbraucherschutz bei Onlineverträgen

Ein neues Gesetz stärkt ab Juni 2026 die Rechte von Verbrauchern beim Online-Vertragsabschluss und gestaltet das Widerrufsrecht klarer.

weiterlesen
Mehr Verbraucherschutz bei Onlineverträgen
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)