Der HFA hat den IDW Prüfungsstandard: Prüfung von Systemen nach § 20 WpHG bei nichtfinanziellen Gegenparteien (IDW PS 920) verabschiedet.
Bestimmte nichtfinanzielle Gegenparteien (z.B. Industrieunternehmen) müssen sich innerhalb von neun Monaten nach Ablauf des Geschäftsjahres von einem Wirtschaftsprüfer prüfen lassen. Er hat zu bescheinigen, ob sie über geeignete Systeme verfügen, die die Einhaltung bestimmter Anforderungen sicherstellen.
Anforderungen an nichtfinanzielle Gegenparteien
Diese Anforderungen ergeben sich aus der EU-Verordnung vom 04.07.2012 über OTC-Derivate, zentrale Gegenparteien und Transaktionsregister durch nichtfinanzielle Gegenparteien (EMIR) sowie aus dem WpHG. Hierbei geht es um die Clearingpflicht, Meldepflichten gegenüber Transaktionsregistern, Anzeige- und Meldepflichten gegenüber der BaFin und der ESMA sowie die Pflicht zur Implementierung, Aufrechterhaltung und Anwendung von Risikominderungstechniken.
Der HFA hat zu diesem Themenkreis den IDW Prüfungsstandard 920 am 24.11.2016 verabschiedet.
(IDW vom 20.12.2016 / Viola C. Didier)