22.12.2016

Betriebswirtschaft, Meldung

IDW PS 920 verabschiedet

Beitrag mit Bild

Bestimmte Unternehmen müssen sich innerhalb von neun Monaten nach Ablauf des Geschäftsjahres von einem Wirtschaftsprüfer prüfen lassen.

Der HFA hat den IDW Prüfungsstandard: Prüfung von Systemen nach § 20 WpHG bei nichtfinanziellen Gegenparteien (IDW PS 920) verabschiedet.

Bestimmte nichtfinanzielle Gegenparteien (z.B. Industrieunternehmen) müssen sich innerhalb von neun Monaten nach Ablauf des Geschäftsjahres von einem Wirtschaftsprüfer prüfen lassen. Er hat zu bescheinigen, ob sie über geeignete Systeme verfügen, die die Einhaltung bestimmter Anforderungen sicherstellen.

Anforderungen an nichtfinanzielle Gegenparteien

Diese Anforderungen ergeben sich aus der EU-Verordnung vom 04.07.2012 über OTC-Derivate, zentrale Gegenparteien und Transaktionsregister durch nichtfinanzielle Gegenparteien (EMIR) sowie aus dem WpHG. Hierbei geht es um die Clearingpflicht, Meldepflichten gegenüber Transaktionsregistern, Anzeige- und Meldepflichten gegenüber der BaFin und der ESMA sowie die Pflicht zur Implementierung, Aufrechterhaltung und Anwendung von Risikominderungstechniken.

Der HFA hat zu diesem Themenkreis den IDW Prüfungsstandard 920 am 24.11.2016 verabschiedet.

(IDW vom 20.12.2016 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Steueboard

Nicola Halmburger


13.08.2026

Vorläufigkeitsvermerk und gesonderte Feststellung: Die Reichweite des § 165 AO bei Grundlagenbescheiden

Vorläufigkeitsvermerke sollten in der Beratungspraxis nicht ungeprüft hingenommen werden. Sie halten Steuerbescheide in ihrem jeweiligen Umfang offen, ermöglichen spätere Änderungen und hemmen die Festsetzungsfrist.

weiterlesen
Vorläufigkeitsvermerk und gesonderte Feststellung: Die Reichweite des § 165 AO bei Grundlagenbescheiden

Meldung

© Finanzfoto / fotolia.com


13.08.2026

BFH erweitert Steuerbefreiung beim Familienheim

Auch Garten- und Wegeflächen können zusammen mit dem geerbten Familienheim von der Erbschaftsteuer befreit sein.

weiterlesen
BFH erweitert Steuerbefreiung beim Familienheim

Meldung

©GinaSanders/fotolia.com


13.08.2026

Arbeitskosten: Deutschland bleibt ein teurer Standort

Der Rückgang auf Platz 7 im EU-Vergleich der Arbeitskosten kann nicht darüber hinwegtäuschen, dass Deutschland ein teurer Unternehmensstandort bleibt.

weiterlesen
Arbeitskosten: Deutschland bleibt ein teurer Standort
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht