22.12.2016

Betriebswirtschaft, Meldung

IDW PS 920 verabschiedet

Beitrag mit Bild

Bestimmte Unternehmen müssen sich innerhalb von neun Monaten nach Ablauf des Geschäftsjahres von einem Wirtschaftsprüfer prüfen lassen.

Der HFA hat den IDW Prüfungsstandard: Prüfung von Systemen nach § 20 WpHG bei nichtfinanziellen Gegenparteien (IDW PS 920) verabschiedet.

Bestimmte nichtfinanzielle Gegenparteien (z.B. Industrieunternehmen) müssen sich innerhalb von neun Monaten nach Ablauf des Geschäftsjahres von einem Wirtschaftsprüfer prüfen lassen. Er hat zu bescheinigen, ob sie über geeignete Systeme verfügen, die die Einhaltung bestimmter Anforderungen sicherstellen.

Anforderungen an nichtfinanzielle Gegenparteien

Diese Anforderungen ergeben sich aus der EU-Verordnung vom 04.07.2012 über OTC-Derivate, zentrale Gegenparteien und Transaktionsregister durch nichtfinanzielle Gegenparteien (EMIR) sowie aus dem WpHG. Hierbei geht es um die Clearingpflicht, Meldepflichten gegenüber Transaktionsregistern, Anzeige- und Meldepflichten gegenüber der BaFin und der ESMA sowie die Pflicht zur Implementierung, Aufrechterhaltung und Anwendung von Risikominderungstechniken.

Der HFA hat zu diesem Themenkreis den IDW Prüfungsstandard 920 am 24.11.2016 verabschiedet.

(IDW vom 20.12.2016 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Steuerboard

Jens-Hendrik Kern


12.03.2026

Stolperfalle Buchwertfortführung in der sukzessiven Unternehmensnachfolge

Mit Urteil vom 06.06.2025 (5 K 397/24) hat sich das FG Baden-Württemberg zur Buchwerfortführung in der sukzessiven Unternehmensnachfolge geäußert.

weiterlesen
Stolperfalle Buchwertfortführung in der sukzessiven Unternehmensnachfolge

Meldung

©Pixelot/fotolia.com


12.03.2026

Trotz Compliance-Vorwürfe: Fristlose Kündigung bei Formfehler unwirksam

Bei einer außerordentlichen Kündigung zählt nicht nur die Schwere der Vorwürfe, sondern ebenso die strikte Einhaltung der gesetzlichen Fristen.

weiterlesen
Trotz Compliance-Vorwürfe: Fristlose Kündigung bei Formfehler unwirksam

Meldung

©Gehkah/fotolia.com


12.03.2026

BFH: Abfindung für Pflichtteilsverzicht bleibt steuerfrei

Die ratenweise Erfüllung einer Abfindung für einen lebzeitigen Pflichtteilsverzicht unterliegt nicht der Einkommensteuer, entschied der BFH.

weiterlesen
BFH: Abfindung für Pflichtteilsverzicht bleibt steuerfrei
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)